Eurosolar: Kein Stopp der Energiewende!

Die Energiewende entspricht dem Wunsch der Mehrheit unserer Gesellschaft, sichert die Zukunft unserer innovativen Wirtschaft und schafft hunderttausende neue Arbeitsplätze. Durch geschickte öffentliche Kommunikation zur sogenannten Energiewende herrscht der Eindruck vor, die Erneuerbaren würden zu schnell ausgebaut. Im Windschatten dieser falschen Wahrnehmung plant die Große Koalition einen radikalen Kurswechsel in der Energiepolitik. Obwohl noch knapp 90 % des Energiebedarfs in Deutschland (Strom, Wärme, Kraftstoffe) mit fossil-atomaren Energieträgern bestritten werden, soll der in den letzten Jahren drastisch gekürzte Ausbau Erneuerbarer Energien auf niedrigem Niveau eingefroren werden. Schon mit der EEG-Deform 2014 ist der Zubau von Solar- und Biogasanlagen dramatisch eingebrochen. Wenn das geplante EEG 2016 nun auch den Zubau der Windkraft an Land stark herunterfährt, wird die Energiewende endgültig abgewürgt.

Das wirtschaftspolitisch enorm erfolgreiche Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) soll mit dem harmlos klingenden System der Ausschreibungen faktisch abgeschafft werden:

1. Durch die Deckelung des Ausbaus Erneuerbarer Energien:

Die Bundesregierung will den Ausbau der Erneuerbaren erstmals in der Geschichte nach oben hin begrenzen. Mit diesem planwirtschaftlichen Oberdeckel soll der Zubau auf ein Niveau herunter geschraubt werden, das noch nicht einmal dazu ausreicht, das völlig unambitionierte offizielle Ziel der Bundesregierung zu erreichen (80 % EE bis 2050 nur beim Strom, ohne Wärme und Verkehr). Oberdeckel auf viel zu kleinen Zubautöpfen sichern das fossile Energiesystem und das dahinter stehende alte Oligopol mit einer dauerhaften Bestandsgarantie. Je nach politischer Mehrheit kann der Gesetzgeber die Oberdeckel künftig nach Belieben sogar weiter nach unten schrauben.

2. Durch die Abschaffung der festen Vergütung pro ins Netz gelieferte kWh:

Die Bundesregierung will die jährlich sinkende feste Vergütung durch das EEG abschaffen und die Vergütung in bürokratischen Ausschreibungsverfahren ermitteln. Das beschneidet die Freiräume für Energiewechselinvestitionen der entscheidenden Player der Energiewende: kleine, mittelständische und kommunale Unternehmen. Diese dezentralen Energiewende-Investoren werden mit der Einführung von Ausschreibungen vom Markt verschwinden, weil sie das damit verbundene Investitionsrisiko nicht schultern können. Daran ändern auch aus dem Hut gezauberte Sonderregeln für Bürgerenergie nichts, die den Mittelstand aussperren und selbst die Bürgerenergie in Ausschreibungen zwingen. Jede Art von Ausschreibung der Vergütung – ob mit oder ohne Anlagengenehmigung – macht die Projektentwicklung für Windkraft zur Lotterie. Die Energiewende wird so zum Spielball von Energiekonzernen und Großinvestoren.

Wir fordern daher die Bundesregierung und alle im Bundestag vertretenen Parteien sowie die Ländervertreter im Bundesrat dazu auf, den Energiewechsel von Atom, Kohle und Öl zu Erneuerbaren Energien durch eine Neue Energiemarktordnung (NEMO) konsequent voranzutreiben und den Plänen zum Abwürgen der Energiewende entschlossen entgegen zu treten:

Erhaltung und Wiederherstellung des EEG: Feste und vorhersehbare Vergütungssätze pro gelieferte kWh, der Einspeisevorrang und Mindestziele für den Ausbau sind notwendig. Jede Art von Deckelung sowie Belastung des Erneuerbaren Eigenverbrauchs der inzwischen kostengünstigen Erneuerbaren Energien müssen abgeschafft werden.

Keine Ausschreibungen für Windenergie-, Biogas-, Wasserkraft- und Solaranlagen: Selbst der Koalitions-vertrag der Großen Koalition sieht Ausschreibungen frühestens nach der nächsten Bundestagswahl vor, und nur dann, wenn sie einer strengen Überprüfung standhalten. Für den Fall der Einführung von Ausschreibungen bei der Windenergie muss der selbst von der EU-Kommission vorgesehene Spielraum für Ausnahmebe-stimmungen für kleine Windparks mit 6 Windenergieanlagen uneingeschränkt genutzt werden, wie es auch der Bundesrat in seiner Entschließung vom Dezember 2015 fordert (sog. De-Minimis-Regelung). Alle Sonderregeln, die hinter De-Minimis zurückbleiben und Mittelstand wie auch Bürgerenergie in Ausschreibungen unter den Oberdeckel zwingen, würgen die Energiewende ab und schaden der Akteursvielfalt.

Für eine echte Energiewende mit 100 % Erneuerbaren Energien für Strom, Wärme und Kraftstoffe: Der jährliche Zubau von Wind- und Solarenergie sollte mindestens je 5 Gigawatt (GW) betragen und durch den weiteren Ausbau der Bioenergie, Wasserkraft, Solarthermie und Geothermie flankiert werden. Dazu muss neben dem EEG auch das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) für die Wärmewende im Gebäudebestand gestärkt und eine Erneuerbare Mobilitätswende umgesetzt werden.

Zum geplanten Strommarktgesetz: Erneuerbare Energien müssen im Mittelpunkt des Strommarkts stehen. Nötig sind dazu die Schaffung eines Flexibilitätsmarkts mit Biogas und Kraft-Wärme-Kopplung sowie die Abschaffung der Barrieren zwischen den Märkten für Strom, Wärme und Kraftstoffe (Konvergenz der Energiemärkte durch EE-Power-to-Heat, EE-Power-to-Gas und EE-Power-to-Wheel). Anders als von der Bundesregierung geplant, eignen sich Kohlekraftwerke nicht „als Partner der Erneuerbaren“.

Schaffung eines regulatorischen Rahmens für Energiespeicher: Den Verteilnetzbetreibern, EEG-Anlagenbetreibern und Vertriebsunternehmen müssen Investitionen in Energiespeicher ermöglicht werden. Dagegen müssen die teuren Netzausbau-Sondergesetze für nachweislich überflüssige Nord-Süd-Gleichstrom-Trassen (HGÜ) sowie die teure Kohlereserve, die ohne jede Wirkung für Energieversorgungssicherheit und Innovation ist, abgeschafft werden.

Schaffung eines echten Markts für Erneuerbare Energien: Es bedarf der Einführung des Grünstrommarktmodells sowie der Mieter-Direktvermarktung ohne Belastung mit der EEG-Umlage, anstatt mit der verpflichtenden Direktvermarktung die Vermarktung des Erneuerbaren Stroms zu Dumpingpreisen an der Strombörse zu erzwingen.

Einführung einer Schadstoffsteuer für den schrittweisen Kohleausstieg: Die fossile Energieerzeugung aus Braun- und Steinkohle produziert enorme gesellschaftliche Kosten, insbesondere durch die hohe Schadstoffbe-lastung der existenziellen Güter Luft und Wasser. Diese Kosten müssen nicht die Energiekonzerne als Verursacher tragen, sondern fallen dem Steuerzahler zur Last. Dies ist eine massive Kohlesubvention, die zu einer Wettbewerbsverzerrung zulasten der Erneuerbaren Energien führt und die Energiewende behindert. Deshalb muss endlich eine Schadstoffsteuer eingeführt werden, um den Kohleausstieg marktwirtschaftlich einzuleiten. Verhandlungen mit Energiekonzernen für einen Kohlekonsens lehnen wir ab. Der sogenannte „Atomkonsens“ (2000) wurde von den Konzernen nie anerkannt und ist 2010 gescheitert. Ohne den Super-GAU von Fukushima hätte es keinen Atomausstieg (2011) gegeben. Statt mit Energiekonzernen zu verhandeln, sollten die betroffenen Regionen (Lausitz und Niederrhein) mit einem staatlichen Fonds für einen sozial verträglichen Strukturwandel gefördert werden.

Die Energiewende ist in Gefahr, 2016 ist das Jahr der Entscheidung: Wenn unsere Forderungen für eine Neue Energiemarktordnung (NEMO) keine Beachtung finden, werden die Erneuerbaren durch das „EEG 2016“ und das Strommarktgesetz in die Nische gedrückt. Wir bitten Sie: Setzen Sie mit uns ein Zeichen für eine konsequente Energiewende und unterstützen Sie unseren Aufruf.

Weitere Informationen zur Kampagne sind auf der Seite www.nemo.eurosolar.de erhältlich. Dort kann der Aufruf auch unterzeichnet und unterstützt werden.

Anzeige zum downloaden

Quelle: Anzeige von Eurosolar vom 01.03.2016Die Energiewende entspricht dem Wunsch der Mehrheit unserer Gesellschaft, sichert die Zukunft unserer innovativen Wirtschaft und schafft hunderttausende neue Arbeitsplätze. Durch geschickte öffentliche Kommunikation zur sogenannten Energiewende herrscht der Eindruck vor, die Erneuerbaren würden zu schnell ausgebaut. Im Windschatten dieser falschen Wahrnehmung plant die Große Koalition einen radikalen Kurswechsel in der Energiepolitik. Obwohl noch knapp 90 % des Energiebedarfs in Deutschland (Strom, Wärme, Kraftstoffe) mit fossil-atomaren Energieträgern bestritten werden, soll der in den letzten Jahren drastisch gekürzte Ausbau Erneuerbarer Energien auf niedrigem Niveau eingefroren werden. Schon mit der EEG-Deform 2014 ist der Zubau von Solar- und Biogasanlagen dramatisch eingebrochen. Wenn das geplante EEG 2016 nun auch den Zubau der Windkraft an Land stark herunterfährt, wird die Energiewende endgültig abgewürgt.

Das wirtschaftspolitisch enorm erfolgreiche Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) soll mit dem harmlos klingenden System der Ausschreibungen faktisch abgeschafft werden:

1. Durch die Deckelung des Ausbaus Erneuerbarer Energien:

Die Bundesregierung will den Ausbau der Erneuerbaren erstmals in der Geschichte nach oben hin begrenzen. Mit diesem planwirtschaftlichen Oberdeckel soll der Zubau auf ein Niveau herunter geschraubt werden, das noch nicht einmal dazu ausreicht, das völlig unambitionierte offizielle Ziel der Bundesregierung zu erreichen (80 % EE bis 2050 nur beim Strom, ohne Wärme und Verkehr). Oberdeckel auf viel zu kleinen Zubautöpfen sichern das fossile Energiesystem und das dahinter stehende alte Oligopol mit einer dauerhaften Bestandsgarantie. Je nach politischer Mehrheit kann der Gesetzgeber die Oberdeckel künftig nach Belieben sogar weiter nach unten schrauben.

2. Durch die Abschaffung der festen Vergütung pro ins Netz gelieferte kWh:

Die Bundesregierung will die jährlich sinkende feste Vergütung durch das EEG abschaffen und die Vergütung in bürokratischen Ausschreibungsverfahren ermitteln. Das beschneidet die Freiräume für Energiewechselinvestitionen der entscheidenden Player der Energiewende: kleine, mittelständische und kommunale Unternehmen. Diese dezentralen Energiewende-Investoren werden mit der Einführung von Ausschreibungen vom Markt verschwinden, weil sie das damit verbundene Investitionsrisiko nicht schultern können. Daran ändern auch aus dem Hut gezauberte Sonderregeln für Bürgerenergie nichts, die den Mittelstand aussperren und selbst die Bürgerenergie in Ausschreibungen zwingen. Jede Art von Ausschreibung der Vergütung – ob mit oder ohne Anlagengenehmigung – macht die Projektentwicklung für Windkraft zur Lotterie. Die Energiewende wird so zum Spielball von Energiekonzernen und Großinvestoren.

Wir fordern daher die Bundesregierung und alle im Bundestag vertretenen Parteien sowie die Ländervertreter im Bundesrat dazu auf, den Energiewechsel von Atom, Kohle und Öl zu Erneuerbaren Energien durch eine Neue Energiemarktordnung (NEMO) konsequent voranzutreiben und den Plänen zum Abwürgen der Energiewende entschlossen entgegen zu treten:

Erhaltung und Wiederherstellung des EEG: Feste und vorhersehbare Vergütungssätze pro gelieferte kWh, der Einspeisevorrang und Mindestziele für den Ausbau sind notwendig. Jede Art von Deckelung sowie Belastung des Erneuerbaren Eigenverbrauchs der inzwischen kostengünstigen Erneuerbaren Energien müssen abgeschafft werden.

Keine Ausschreibungen für Windenergie-, Biogas-, Wasserkraft- und Solaranlagen: Selbst der Koalitions-vertrag der Großen Koalition sieht Ausschreibungen frühestens nach der nächsten Bundestagswahl vor, und nur dann, wenn sie einer strengen Überprüfung standhalten. Für den Fall der Einführung von Ausschreibungen bei der Windenergie muss der selbst von der EU-Kommission vorgesehene Spielraum für Ausnahmebe-stimmungen für kleine Windparks mit 6 Windenergieanlagen uneingeschränkt genutzt werden, wie es auch der Bundesrat in seiner Entschließung vom Dezember 2015 fordert (sog. De-Minimis-Regelung). Alle Sonderregeln, die hinter De-Minimis zurückbleiben und Mittelstand wie auch Bürgerenergie in Ausschreibungen unter den Oberdeckel zwingen, würgen die Energiewende ab und schaden der Akteursvielfalt.

Für eine echte Energiewende mit 100 % Erneuerbaren Energien für Strom, Wärme und Kraftstoffe: Der jährliche Zubau von Wind- und Solarenergie sollte mindestens je 5 Gigawatt (GW) betragen und durch den weiteren Ausbau der Bioenergie, Wasserkraft, Solarthermie und Geothermie flankiert werden. Dazu muss neben dem EEG auch das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) für die Wärmewende im Gebäudebestand gestärkt und eine Erneuerbare Mobilitätswende umgesetzt werden.

Zum geplanten Strommarktgesetz: Erneuerbare Energien müssen im Mittelpunkt des Strommarkts stehen. Nötig sind dazu die Schaffung eines Flexibilitätsmarkts mit Biogas und Kraft-Wärme-Kopplung sowie die Abschaffung der Barrieren zwischen den Märkten für Strom, Wärme und Kraftstoffe (Konvergenz der Energiemärkte durch EE-Power-to-Heat, EE-Power-to-Gas und EE-Power-to-Wheel). Anders als von der Bundesregierung geplant, eignen sich Kohlekraftwerke nicht „als Partner der Erneuerbaren“.

Schaffung eines regulatorischen Rahmens für Energiespeicher: Den Verteilnetzbetreibern, EEG-Anlagenbetreibern und Vertriebsunternehmen müssen Investitionen in Energiespeicher ermöglicht werden. Dagegen müssen die teuren Netzausbau-Sondergesetze für nachweislich überflüssige Nord-Süd-Gleichstrom-Trassen (HGÜ) sowie die teure Kohlereserve, die ohne jede Wirkung für Energieversorgungssicherheit und Innovation ist, abgeschafft werden.

Schaffung eines echten Markts für Erneuerbare Energien: Es bedarf der Einführung des Grünstrommarktmodells sowie der Mieter-Direktvermarktung ohne Belastung mit der EEG-Umlage, anstatt mit der verpflichtenden Direktvermarktung die Vermarktung des Erneuerbaren Stroms zu Dumpingpreisen an der Strombörse zu erzwingen.

Einführung einer Schadstoffsteuer für den schrittweisen Kohleausstieg: Die fossile Energieerzeugung aus Braun- und Steinkohle produziert enorme gesellschaftliche Kosten, insbesondere durch die hohe Schadstoffbe-lastung der existenziellen Güter Luft und Wasser. Diese Kosten müssen nicht die Energiekonzerne als Verursacher tragen, sondern fallen dem Steuerzahler zur Last. Dies ist eine massive Kohlesubvention, die zu einer Wettbewerbsverzerrung zulasten der Erneuerbaren Energien führt und die Energiewende behindert. Deshalb muss endlich eine Schadstoffsteuer eingeführt werden, um den Kohleausstieg marktwirtschaftlich einzuleiten. Verhandlungen mit Energiekonzernen für einen Kohlekonsens lehnen wir ab. Der sogenannte „Atomkonsens“ (2000) wurde von den Konzernen nie anerkannt und ist 2010 gescheitert. Ohne den Super-GAU von Fukushima hätte es keinen Atomausstieg (2011) gegeben. Statt mit Energiekonzernen zu verhandeln, sollten die betroffenen Regionen (Lausitz und Niederrhein) mit einem staatlichen Fonds für einen sozial verträglichen Strukturwandel gefördert werden.

Die Energiewende ist in Gefahr, 2016 ist das Jahr der Entscheidung: Wenn unsere Forderungen für eine Neue Energiemarktordnung (NEMO) keine Beachtung finden, werden die Erneuerbaren durch das „EEG 2016“ und das Strommarktgesetz in die Nische gedrückt. Wir bitten Sie: Setzen Sie mit uns ein Zeichen für eine konsequente Energiewende und unterstützen Sie unseren Aufruf.

Weitere Informationen zur Kampagne sind auf der Seite www.nemo.eurosolar.de erhältlich. Dort kann der Aufruf auch unterzeichnet und unterstützt werden.

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Quelle: Anzeige von Eurosolar vom 01.03.2016