Seit der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Jahr 1948 hat die Zahl der Länder, die Menschenrechtspakte und -konventionen ratifiziert haben, kontinuierlich zugenommen. Jüngst sind allerdings in manchen Ländern vermehrt Einschränkungen der Menschenrechte zu beobachten, wie etwa die zunehmende Beschränkung von Freiheitsrechten und zivilgesellschaftlichen Handlungsräumen. Diese lang- und kurzfristigen Trends bilden den Hintergrund der entwicklungspolitischen Menschenrechtsarbeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), durch die zur Verbesserung der Menschenrechtssituation in Partnerländern beigetragen werden soll. Die Basis hierfür ist der entwicklungspolitische Menschenrechtsansatz des BMZ, der im 2011 veröffentlichten Menschenrechtskonzept ausformuliert wurde.
Die Menschenrechtsarbeit des BMZ wurde nun durch das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) erstmalig evaluiert. Im ersten Teil der Evaluierung, dessen Ergebnisse in diesem Policy Brief zusammengefasst sind, wurden die konzeptuellen Grundlagen des Menschenrechtsansatzes und ihre Umsetzung untersucht. Das zentrale Ergebnis dieses Evaluierungsteils: Das Menschenrechtskonzept ist trotz seines langen Bestehens noch größtenteils relevant. Vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen für Menschenrechte weltweit und im Vergleich mit Ansätzen anderer Entwicklungspartner ist das Konzept inhaltlich größtenteils vollständig. Allerdings existieren deutliche Verbesserungsbedarfe bei der Umsetzung des Ansatzes in der Praxis. Drei der vier Wirkungsstränge, mittels derer zur Verbesserung der Menschenrechtssituation in Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit beigetragen werden soll, werden nur teilweise umgesetzt.
Dementsprechend empfiehlt die Evaluierung dem BMZ, die derzeitige Erstellung des Leistungsprofils für das Qualitätsmerkmal „Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung, Inklusion“ im Rahmen des Reformprozesses „BMZ 2030“ zu nutzen, um den Menschenrechtsansatz als holistischen Ansatz beizubehalten und inhaltlich sowie konzeptuell weiterzuentwickeln. Zugleich soll die Umsetzung seiner Wirkungsstränge systematisch gestärkt werden. So soll das BMZ unter anderem handlungsleitende Entscheidungshilfen formulieren, um die kontextsensible Umsetzung des Menschenrechtsansatzes und eine Priorisierung bestimmter Menschenrechtsthemen zu erleichtern. Um die Umsetzung spezifischer Menschenrechtsvorhaben zu stärken, sollen diese im Aktionsfeld „Gute Regierungsführung“ verankert und Zielvorgaben für ihre Umsetzung formuliert werden. Die Evaluierung empfiehlt dem BMZ zudem, Partnerländer festzulegen, in denen unter anderem neue Instrumente zur effizienten und effektiven Verankerung menschenrechtlicher Standards und Prinzipien erprobt werden können.
Quelle: Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval), 22.11.2021