BfN | Naturerfahrungsraeume in Grossstaedten planen, einrichten und betreiben

Flächen zum Balancieren, Buddeln oder Rennen, zum Tiere Beobachten oder Früchte Naschen – Naturerfahrung ist für Kinder von großem Wert. Gerade in Großstädten sind naturbetonte Freiräume allerdings ein knappes Gut. Mittlerweile erkennen viele Initiativen und Kommunen wie wichtig es ist, dass Menschen Natur erfahren und – im doppelten Wortsinn – begreifen können. Wie sie in ihrem Wirkungsbereich Naturerfahrungsräume planen, einrichten und dauerhaft betreiben können, beschreibt ein neuer Leitfaden des Bundesamtes für Naturschutz und der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde.

„Naturerfahrungsräume erfüllen stadtökologische und auch soziale Funktionen. Sie schaffen Raum für Erholung, für soziale Kontakte und bieten Kindern Bewegungs- und Entdeckungsräume. Naturerfahrungsräume sollten deshalb ein selbstverständlicher Bestandteil öffentlicher Freiräume in unseren Städten werden. Wie das gelingen kann, dazu gibt der neue Leitfaden jetzt praxisnahe Empfehlungen“, sagt Prof. Dr. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Naturerfahrungsräume sind im Bundesnaturschutzgesetz verankert. Auch im Masterplan Stadtnatur der Bundesregierung ist eine Initiative zur Verbreitung von Naturerfahrungsräumen vereinbart.

„Naturerfahrungen von Kindern haben im Alltag eine hohe Bedeutung“, betont Prof. Dr. Heike Molitor von der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE). Das zeige sich gerade in der aktuellen Covid-19-Situation. Über mehrere Wochen waren nicht nur die Kitas und Schulen, sondern auch die Spielplätze geschlossen. „Erfreulicherweise suchten sich Kinder zum Teil alternative Spielräume draußen. In städtischen Wäldern und Grünflächen konnte man wieder vermehrt Kinder beim Spielen und Gestalten beobachten.“

Der Leitfaden liefert konkrete Anregungen, wie Naturerfahrungsräume für eine gesunde Entwicklung von Kindern geschaffen werden können. Er gibt ausführliche Antworten auf Fragen zur Vorbereitung, Planung, Einrichtung und zum Betrieb von Naturerfahrungsräumen: Wie lässt sich eine geeignete Fläche finden? Welche Genehmigungen sind erforderlich und welche Sicherheitsbestimmungen sind einzuhalten? Wie können sich Eltern und Kinder in die Gestaltung einbringen? Und nicht zuletzt: Wer kümmert sich um einen ordnungsgemäßen Betrieb?

Die positiven physischen und psychischen Wirkungen von Naturerfahrung auf Kinder und Jugendliche sind unbestritten und in den letzten Jahren oft beschrieben. Damit sind auch Naturerfahrungsräume in den Städten in den vergangenen Jahren stärker in den Blick der Öffentlichkeit gerückt. Verwaltungen und politisch Verantwortliche, Verbände und Initiativen in den Bereichen Kinder und Naturschutz sowie auch Pädagoginnen und Pädagogen treiben die Schaffung neuer Naturerfahrungsräume voran. Nicht zuletzt Eltern und Kinder selbst ergreifen verstärkt die Initiative für mehr Naturerfahrung vor der Haustüre. In wenigen Jahre sind in Deutschland bereits 30 Naturerfahrungsräume und naturnahe Spielräume entstanden. Eine Reihe weiterer sind in der Planung.

Erstellt wurde der Leitfaden im Fachbereich Landschaftsnutzung und Naturschutz der HNEE im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung zum Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben „Naturerfahrungsräume in Großstädten am Beispiel Berlin“, das durch das BfN mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert wurde.

Während der Laufzeit des Projektes und der Voruntersuchungen in den Jahren von 2010 bis 2020 wurden nicht nur drei Naturerfahrungsräume in Berlin dauerhaft etabliert, sondern auch umfangreiche wissenschaftliche und praktische Erkenntnisse für die Planung, die Einrichtung und den langfristigen Betrieb von Naturerfahrungsräumen gesammelt.

Bezug: Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.) (2020): Leitfaden Naturerfahrungsräume
in Großstädten – Eine Arbeitshilfe für Vorbereitung, Planung, Einrichtung
und Betrieb. Bonn – Bad Godesberg.

Der Leitfaden steht kostenfrei zum Download zur Verfügung unter:
https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/planung/landschaftsplanung/Dokumente/NER_Lei
tfaden.pdf

Weitere Informationen 

Quelle: Bundesamt für Naturschutz, 20.07.2020