Das Bundesumweltministerium hat sein Aktionsprogramm Insektenschutz den anderen Ministerien zur Abstimmung vorgelegt. Mit den Maßnahmen will die Bundesregierung die Lebensbedingungen für Insekten und die biologische Vielfalt in Deutschland verbessern. Doch nur wenn alle an einem Strang ziehen, wird es möglich sein, das Insektensterben aufzuhalten.
Das Ziel des Aktionsprogramms ist es, eine Trendumkehr beim Rückgang der Insekten und ihrer Artenvielfalt zu erreichen. Dies hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag zur 19. Legislaturperiode so vorgenommen. Erfolgreich kann das Programm jedoch nur mit Unterstützung auf Länder- und kommunaler Ebene sein – auch die tatkräftige Unterstützung aus der gesamten Gesellschaft ist erforderlich.
Zentrale Maßnahmen des Aktionsprogramms Insektenschutz sind:
- 100 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich für die Förderung von Insektenschutz vor allem in der Agrarlandschaft und für den Ausbau der Insektenforschung
- Schutz und Wiederherstellung von Insektenlebensräumen in allen Landschaftsbereichen und in der Stadt – insbesondere sogenannter Saum- und Randbiotope, also zum Beispiel Schnittstellen zwischen Wald und Wiese, Randstreifen von Wegen oder Hecken am Wegesrand
- Klare Vorgaben für eine umwelt- und naturverträgliche Anwendung von Pestiziden und deutliche Reduzierung des Eintrags von Pestiziden und anderen Schadstoffen in Insektenlebensräume
- Eindämmung des “Staubsaugereffekts” auf Insekten durch Licht
- Förderung und Unterstützung des Engagements für Insekten in allen Bereichen der Gesellschaft
Neues Insektenschutzgesetz
Wichtige im Aktionsprogramm vorgesehene Rechtsänderungen sollen in einem Insekten-schutzgesetz zusammengefasst werden. Es macht verbindliche Vorgaben für Änderungen im Naturschutzrecht, im Pflanzenschutzrecht, im Düngerecht sowie im Wasserrecht.
Es geht dabei um folgende Maßnahmen:
- Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz
- Erweiterung der Liste der gesetzlich geschützten Biotope
- Stärkung der Landschaftsplanung
- Änderung im Pflanzenschutzrecht zur Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutz-mitteln
- Änderung der Vorgaben zur Düngung und für den Umgang mit Nährstoffen im landwirtschaftlichen Betrieb im Düngerecht
- Änderung der Regelung zu Gewässerrandstreifen im Wasserhaushaltsgesetz
- Änderungen im Pflanzenschutz-, Naturschutz- und/oder Wasserrecht zum Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden in ökologisch besonders schutzbedürftigen Bereich
Eckpunkte beschlossen
Eckpunkte für “Aktionsprogramm Insektenschutz” hat das Kabinett bereits am 20. Juni 2018 beschlossen. Das Eckpunktepapier beinhaltet neben wesentlichen Informationen zum Insektenrückgang insbesondere neun Handlungsbereiche, in denen sich die konkreten Maßnahmen des Gesamtprogramms bewegen.
Bürgerbeteiligung
Das Bundesumweltministerium erarbeitete auf Basis dieser Eckpunkte Vorschläge für konkrete Maßnahmen, die in einer Beteiligungsphase mit der Öffentlichkeit diskutiert wurden. Die Ergebnisse aus diesem Online-Dialog wurden für die Weiterarbeit am Maßnahmenkatalog berücksichtigt.
Der daraus entstandene Entwurf eines Aktionsprogramms Insektenschutz wird nun mit den anderen Bundesministerien abgestimmt. Das Gesamtprogramm soll dann bis zum Sommer 2019 vom Bundeskabinett beschlossen werden.
Quelle: Aktuelles Bundesregierung, 18.02.2019