Bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD muss deutlich mehr energiepolitischer Ehrgeiz entwickelt werden, um den Herausforderungen gerecht zu werden. Eine pauschale Prozentangabe von 65% Erneuerbaren Energien bis 2030 ist nicht ausreichend und lediglich die Fortschreibung der aktuellen Trends. EUROSOLAR fordert die Verhandlungspartner auf, sich auf konkrete, verlässliche und langfristig angelegte Instrumente für den Ausbau Erneuerbarer Energien zu verständigen, anstatt abstrakte Zielmarken für das Jahr 2030 zu diskutieren. Bei den Ausschreibungen für Windkraftanlagen an Land muss die De-Minimis-Regelung eingeführt werden und die Photovoltaik muss von Ausbaudeckeln und der Sonnensteuer auf den Eigenverbrauch befreit werden.
Da Union und SPD am Instrument der Ausschreibungen offenbar um jeden Preis festhalten wollen, ist es dringend geboten, wenigstens die sogenannte De-Minimis-Regelung der EU-Kommission im EEG zu verankern. Nur indem kleine Windparks (maximal sechs Anlagen à 3 Megawatt) von der Ausschreibungspflicht befreit werden und so Planungssicherheit bekommen, können Kommunen, Stadtwerke, kleine und mittlere Unternehmen und echte Bürgergesellschaften wieder an der Energiewende mitwirken und lokale Jobs, Wertschöpfung und eine umweltfreundliche Energieversorgung schaffen.
Auch die in Paragraf 61 EEG 2017 verankerte „Sonnensteuer“ auf selbsterzeugten und -genutzten Strom aus Photovoltaikanlagen muss endlich abgeschafft werden. Diese künstliche Verteuerung und die restriktive Deckelung des Ausbaus der Photovoltaik machen die Energiewende in Deutschland unmöglich. Gerade bei der Photovoltaik sind die Kosten in den letzten Jahren so enorm gesunken, dass sie längst weit unter dem Haushaltsstromniveau liegen.
EUROSOLAR kritisiert seit Langem die einseitige Bevorzugung von Ausschreibungssystemen, die nichts anderes als planwirtschaftliche Zuteilungen sind, bei denen unter dem Deckel ein ruinöser Wettbewerb organisiert wird, beim Ausbau von Windkraft an Land und bei großen Photovoltaikanlagen. Die bisherigen Erfahrungen belegen in der Praxis die negativen Wirkungen: Die Ausbaugeschwindigkeit wird durch eine künstliche Deckelung massiv begrenzt werden, obwohl Windkraft an Land und Photovoltaik bereits heute zu den günstigsten verfügbaren Technologien gehören. Aufgrund des ruinösen Wettbewerbs unter dem zu kleinen Deckel sehen sich insbesondere kommunale Unternehmen mit unkalkulierbaren Planungsrisiken konfrontiert. Geographisch führt die aktuelle Regelung dazu, dass in der Mitte und im Süden Deutschlands kaum oder gar keine neuen Anlagen gebaut werden und so mindestens ein regionaler Fadenriss droht. Gleichwertige Lebensverhältnisse sind unmöglich, wenn Wertschöpfung im Land ungleich verteilt wird.
Die angedachten Sonderausschreibungen für die Jahre 2019 und 2020 sind der Gipfel planwirtschaftlicher Willkür. So bestimmen nicht Energiemarkt, Bedarf an Stromerzeugung für die Energiewende und Flächenverfügbarkeit über den Ausbau, sondern allein die Politik und Bürokratie mit dem On-off-Schalter.
EUROSOLARs energiepolitische Handlungsempfehlungen für die 19. Legislaturperiode finden Sie hier in voller Länge und hier auch als Youtube-Beitrag.
Quelle: Pressemitteilung EUROSOLAR, 24.01.2018