Im Vorfeld der Konferenz der Bundesregierung vom 6. Mai zum Stand des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte fordern die Entwicklungsorganisationen Germanwatch und Misereor ambitionierte Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte bei Aktivitäten und Geschäftsbeziehungen deutscher Unternehmen im Ausland. “Wir brauchen dringend Regeln, die deutsche Unternehmen verbindlich zur Achtung der Menschenrechte im Ausland verpflichten“, erklärt Pirmin Spiegel, Hauptgeschäftsführer von Misereor. „Der Aktionsplan zu Wirtschaft und Menschenrechten, der unter breiter Beteiligung der Zivilgesellschaft und der Wirtschaftsverbände erarbeitet wird, bietet dazu eine gute Chance.“ Der Aktionsplan soll Mitte 2016 vom Kabinett beschlossen werden.
“Trotz der weltweiten Bestürzung über die Tragödie von Rana Plaza 2013 sind verbindliche Maßnahmen bislang ausgeblieben. Bundesregierung und Parlament setzen weiter ausschließlich auf freiwillige Maßnahmen der Unternehmen”, sagt Klaus Milke, Vorstandsvorsitzender von Germanwatch. “Doch die bisherigen Erfahrungen zeigen: Freiwillige Maßnahmen von Vorreitern unter den Unternehmen sind wichtig, sie verhindern aber nicht das unverantwortliche Verhalten schwarzer Schafe. Dazu bedarf es präventiver Anreize und Vorgaben, damit alle Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen.”
In einer gemeinsamen Studie hatten Germanwatch und Misereor im vergangenen Jahr zahlreiche Fälle dokumentiert, in denen deutschen Unternehmen eine direkte oder indirekte Beteiligung an schweren Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen wird. Dazu gehören die Verseuchung von Wasser in Peru zur Gewinnung von Kupfer auch für die deutsche Industrie, Landvertreibungen in Uganda für eine Kaffeeplantage, die Flutung von Dörfern und landwirtschaftlichen Nutzflächen durch einen Staudamm im Sudan sowie die rücksichtslose Ausbeutung von Beschäftigten in der Textilproduktion auch für deutsche Handelsakteure.
Eine aktuelle Studie der Maastricht University unterstreicht den dringenden Handlungsbedarf auch in Deutschland. Von den dort ausgewerteten 1.800 Menschenrechtsbeschwerden betreffen 87 auch deutsche Unternehmen, womit Deutschland unter den Ländern einen unrühmlichen fünften Rang erreicht.
In Frankreich ist die Debatte um Unternehmensverantwortung weiter. Die französische Nationalversammlung hat vor wenigen Wochen in erster Lesung dafür gestimmt, große Unternehmen mit Sitz in Frankreich zu einer Sorgfaltsprüfung im Bereich Menschenrechte und Umwelt zu verpflichten. Geldbußen bis zu 10 Millionen Euro oder eine zivilrechtliche Haftung für die Verletzung der Vorsorgepflicht sind vorgesehen.
Bericht “Globales Wirtschaften und Menschenrechte – Deutschland auf dem Prüfstand”
Referenz zur Maastricht-Studie
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von Germanwatch und Misereor vom 05.05.2015Im Vorfeld der Konferenz der Bundesregierung vom 6. Mai zum Stand des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte fordern die Entwicklungsorganisationen Germanwatch und Misereor ambitionierte Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte bei Aktivitäten und Geschäftsbeziehungen deutscher Unternehmen im Ausland. “Wir brauchen dringend Regeln, die deutsche Unternehmen verbindlich zur Achtung der Menschenrechte im Ausland verpflichten“, erklärt Pirmin Spiegel, Hauptgeschäftsführer von Misereor. „Der Aktionsplan zu Wirtschaft und Menschenrechten, der unter breiter Beteiligung der Zivilgesellschaft und der Wirtschaftsverbände erarbeitet wird, bietet dazu eine gute Chance.“ Der Aktionsplan soll Mitte 2016 vom Kabinett beschlossen werden.
“Trotz der weltweiten Bestürzung über die Tragödie von Rana Plaza 2013 sind verbindliche Maßnahmen bislang ausgeblieben. Bundesregierung und Parlament setzen weiter ausschließlich auf freiwillige Maßnahmen der Unternehmen”, sagt Klaus Milke, Vorstandsvorsitzender von Germanwatch. “Doch die bisherigen Erfahrungen zeigen: Freiwillige Maßnahmen von Vorreitern unter den Unternehmen sind wichtig, sie verhindern aber nicht das unverantwortliche Verhalten schwarzer Schafe. Dazu bedarf es präventiver Anreize und Vorgaben, damit alle Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen.”
In einer gemeinsamen Studie hatten Germanwatch und Misereor im vergangenen Jahr zahlreiche Fälle dokumentiert, in denen deutschen Unternehmen eine direkte oder indirekte Beteiligung an schweren Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen wird. Dazu gehören die Verseuchung von Wasser in Peru zur Gewinnung von Kupfer auch für die deutsche Industrie, Landvertreibungen in Uganda für eine Kaffeeplantage, die Flutung von Dörfern und landwirtschaftlichen Nutzflächen durch einen Staudamm im Sudan sowie die rücksichtslose Ausbeutung von Beschäftigten in der Textilproduktion auch für deutsche Handelsakteure.
Eine aktuelle Studie der Maastricht University unterstreicht den dringenden Handlungsbedarf auch in Deutschland. Von den dort ausgewerteten 1.800 Menschenrechtsbeschwerden betreffen 87 auch deutsche Unternehmen, womit Deutschland unter den Ländern einen unrühmlichen fünften Rang erreicht.
In Frankreich ist die Debatte um Unternehmensverantwortung weiter. Die französische Nationalversammlung hat vor wenigen Wochen in erster Lesung dafür gestimmt, große Unternehmen mit Sitz in Frankreich zu einer Sorgfaltsprüfung im Bereich Menschenrechte und Umwelt zu verpflichten. Geldbußen bis zu 10 Millionen Euro oder eine zivilrechtliche Haftung für die Verletzung der Vorsorgepflicht sind vorgesehen.
Bericht “Globales Wirtschaften und Menschenrechte – Deutschland auf dem Prüfstand”
Referenz zur Maastricht-Studie
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von Germanwatch und Misereor vom 05.05.2015