28.06. – 08.07.2015 | UNESCO: 39. Tagung des Welterbekomitees unter deutscher Präsidentschaft

    Unter dem Vorsitz von Staatsministerin Maria Böhmer findet vom 28. Juni bis 8. Juli in Bonn die 39. Tagung des UNESCO-Welterbekomitees statt. Zu der internationalen Konferenz werden mehr als 1.000 Teilnehmer und über 200 Journalisten erwartet. Höhepunkt der jährlichen Sitzung des Welterbekomitees ist die Entscheidung über neue Welterbestätten. In diesem Jahr sind rund 40 Kultur- und Naturstätten für die Welterbeliste der UNESCO nominiert.

    Zum zweiten Mal in seiner Geschichte tagt das UNESCO-Welterbekomitee in Deutschland. 1995 war Berlin Gastgeber der Konferenz. 2015 ist das World Conference Center in Bonn der Tagungsort. Organisiert wird die 39. Sitzung des Welterbekomitees vom Auswärtigen Amt in Kooperation mit der UNESCO und der Deutschen UNESCO-Kommission. Als Präsidentin des Welterbekomitees wird Prof. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt, die Sitzung leiten.

    Das Welterbekomitee der UNESCO ist das wichtigste Gremium für die Umsetzung der Welterbekonvention. Es besteht aus 21 Mitgliedern, die von der Generalversammlung der Vertragsstaaten der Welterbekonvention gewählt werden. Deutschland wurde 2011 für vier Jahre in das Welterbekomitee gewählt. Die Mitglieder des Komitees repräsentieren alle Kontinente. Von den 191 Vertragsstaaten sind neben Deutschland derzeit folgende Staaten im Welterbekomitee vertreten: Algerien, Finnland, Indien, Jamaika, Japan, Katar, Kasachstan, Kolumbien, Kroatien, Libanon, Malaysia, Peru, die Philippinen, Polen, Portugal, die Republik Korea, Senegal, Serbien, Türkei und Vietnam.

    Erstmals Stätten aus Jamaika und Singapur nominiert

    Das Welterbekomitee wird in Bonn unter anderem über die Anerkennung neuer UNESCO-Welterbestätten entscheiden. In diesem Jahr bewerben sich rund 40 Natur- und Kulturstätten, unter anderem aus Kenia, Frankreich, Indien, Mexiko und der Türkei, um die Aufnahme in die Welterbeliste. Erstmals werden mit den “Blue and John Crow Mountains” und den “Singapore Botanical Gardens” auch Stätten aus Jamaika und Singapur unter den Bewerbern sein.

    Deutschland hat die Speicherstadt in Hamburg und das Kontorhausviertel mit dem Chilehaus sowie den Naumburger Dom und die hochmittelalterliche Herrschaftslandschaft an Saale und Unstrut nominiert. Außerdem liegt dem Welterbekomitee die länderübergreifende Nominierung “Denkmäler und Stätten der Wikinger” mit den in Deutschland liegenden Stätten Danewerk und Haithabu zur Beratung vor. Der Antrag wurde unter der Federführung Islands eingereicht.

    Entscheidend für die Anerkennung als UNESCO-Welterbe ist der außergewöhnliche universelle Wert der Stätte. Weitere Kriterien sind laut der Welterbekonvention die “Einzigartigkeit” und die “Authentizität” eines Kulturdenkmals sowie die “Integrität” einer Naturerbestätte. Außerdem muss ein überzeugender Erhaltungsplan vorgelegt werden. Mit der Aufnahme in die Welterbeliste ist die Verpflichtung verbunden, den Erhalt der Stätte durch langfristige Schutzmaßnahmen sicherzustellen.

    Welterbe in Gefahr

    Neben der Auswahl neuer Welterbestätten für die UNESCO-Liste stehen weitere Entscheidungen zu bereits eingetragenen und gefährdeten Welterbestätten an. Unter anderem wird das Komitee über die bedrohten Welterbestätten in Syrien und im Irak beraten.

    Es liegt in der Verantwortung des Welterbekomitees zu prüfen, ob ein in der Liste geführtes Denkmal bedroht oder derart gefährdet ist, dass es den Kriterien der Welterbekonvention nicht mehr entspricht und deshalb auf die “Liste des Welterbes in Gefahr” gesetzt oder aus der Liste gestrichen wird. Eine weitere Aufgabe des Komitees ist es, über Anträge von Staaten auf internationale Unterstützung bei der Erhaltung ihrer Welterbestätten und über die Verwendung der Mittel des Welterbefonds zu entscheiden.

    Berichte zum Erhaltungszustand der Welterbestätten werden auf den jährlichen Komiteesitzungen ausführlich behandelt, denn die Nachhaltigkeit der Welterbekonvention hängt entscheidend davon ab, wie gewissenhaft der Zustand der Welterbestätten überwacht wird. Deutschland hat sich während seiner Mitgliedschaft im Welterbekomitee für die konsequente Umsetzung der UNESCO-Welterbekonvention stark engagiert. Unter anderem leitet Staatsministerin Böhmer als Präsidentin des Komitees eine Arbeitsgruppe, die Vorschläge zur Reform der geltenden Regeln für die Nominierung und Evaluierung von Welterbestätten erarbeitet. Die Vorschläge werden dem Welterbekomitee auf der diesjährigen Tagung vorgelegt.

    Young Experts Forum

    Die Erhaltung der einzigartigen Weltkultur- und Naturerbestätten ist eine Verpflichtung auch für kommende Generationen. Seit einigen Jahren findet daher im Rahmen der Welterbekomiteesitzung ein Forum für junge Erwachsene statt. Thema des diesjährigen Young Experts Forums, das vom Auswärtigen Amt und der Deutschen UNESCO-Kommission in Kooperation mit dem Land Rheinland-Pfalz veranstaltet wird, ist das nachhaltige Management von Welterbestätten. An dem Forum nehmen Welterbe-Nachwuchsexperten aus über 30 Ländern aller Weltregionen teil. Auf dem Programm stehen Workshops, Exkursionen und ein Planspiel des Welterbekomitees. Zum Abschluss verabschieden die Teilnehmenden eine Deklaration, die auf der Tagung des Welterbekomitees präsentiert wird.

    Kulturelles Rahmenprogramm

    Die feierliche Eröffnung der 39. Tagung des UNESCO-Welterbekomitees findet am 28. Juni 2015 im World Conference Center Bonn (WCCB) statt. Es werden hochrangige Vertreter aus Politik und Kultur, national und international, erwartet. Während der Tagung werden im WCCB und anderen Institutionen der Stadt Bonn mehrere Ausstellungen zum Welterbe präsentiert. Neben Ausstellungen der deutschen Institutionen, wie der Ausstellung “Kulturwelten” zum Kulturerhalt-Programm des Auswärtigen Amtes, werden auch Aserbaidschan und die Türkei ihr Welterbe in Ausstellungen darstellen. Außerdem finden verschiedene Side Events statt, unter anderem zu Nutzen und Verdienst von Weltnaturerbestätten, zur Bedeutung von Kultur für eine nachhaltige Entwicklung oder auch zur Resilienz von Welterbestädten angesichts von Natur- und anthropogen verursachten Katastrophen.

    Die Tagung des Welterbekomitees wird per Livestream auf der Konferenz-Website www.39whcbonn2015.de übertragen. Ein Blog sowie eine Facebook-Seite bieten viele weitere Informationen und aktuelle News rund um das UNESCO-Welterbe.

    Die Welterbekonvention

    Die UNESCO hat 1972 das “Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt” verabschiedet. Es ist das international bedeutendste Instrument, das jemals von der Völkergemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes beschlossen wurde. Dem Übereinkommen liegt die Idee zugrunde, dass “Teile des Kultur- oder Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen”. Bis heute haben 191 Staaten das Übereinkommen unterzeichnet. Die Bundesrepublik Deutschland ist dem Übereinkommen 1976 beigetreten. 1978 wurden die ersten zwölf Kultur- und Naturdenkmäler von universeller Bedeutung in die Welterbeliste der UNESCO eingetragen, darunter der Aachener Dom. Heute stehen auf der Welterbeliste 1.007 Kultur- und Naturstätten in 161 Ländern. Deutschland ist derzeit mit 39 Stätten auf der Liste vertreten.

    Weitere Informationen:

    Fragen und Antworten zum Welterbe

    Website zur 39. Tagung des UNESCO-Welterbekomitees

    Quelle: UNESCO Welterbe-Newsletter Nr. 1/2015

    Unter dem Vorsitz von Staatsministerin Maria Böhmer findet vom 28. Juni bis 8. Juli in Bonn die 39. Tagung des UNESCO-Welterbekomitees statt. Zu der internationalen Konferenz werden mehr als 1.000 Teilnehmer und über 200 Journalisten erwartet. Höhepunkt der jährlichen Sitzung des Welterbekomitees ist die Entscheidung über neue Welterbestätten. In diesem Jahr sind rund 40 Kultur- und Naturstätten für die Welterbeliste der UNESCO nominiert.

    Zum zweiten Mal in seiner Geschichte tagt das UNESCO-Welterbekomitee in Deutschland. 1995 war Berlin Gastgeber der Konferenz. 2015 ist das World Conference Center in Bonn der Tagungsort. Organisiert wird die 39. Sitzung des Welterbekomitees vom Auswärtigen Amt in Kooperation mit der UNESCO und der Deutschen UNESCO-Kommission. Als Präsidentin des Welterbekomitees wird Prof. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt, die Sitzung leiten.

    Das Welterbekomitee der UNESCO ist das wichtigste Gremium für die Umsetzung der Welterbekonvention. Es besteht aus 21 Mitgliedern, die von der Generalversammlung der Vertragsstaaten der Welterbekonvention gewählt werden. Deutschland wurde 2011 für vier Jahre in das Welterbekomitee gewählt. Die Mitglieder des Komitees repräsentieren alle Kontinente. Von den 191 Vertragsstaaten sind neben Deutschland derzeit folgende Staaten im Welterbekomitee vertreten: Algerien, Finnland, Indien, Jamaika, Japan, Katar, Kasachstan, Kolumbien, Kroatien, Libanon, Malaysia, Peru, die Philippinen, Polen, Portugal, die Republik Korea, Senegal, Serbien, Türkei und Vietnam.

    Erstmals Stätten aus Jamaika und Singapur nominiert

    Das Welterbekomitee wird in Bonn unter anderem über die Anerkennung neuer UNESCO-Welterbestätten entscheiden. In diesem Jahr bewerben sich rund 40 Natur- und Kulturstätten, unter anderem aus Kenia, Frankreich, Indien, Mexiko und der Türkei, um die Aufnahme in die Welterbeliste. Erstmals werden mit den “Blue and John Crow Mountains” und den “Singapore Botanical Gardens” auch Stätten aus Jamaika und Singapur unter den Bewerbern sein.

    Deutschland hat die Speicherstadt in Hamburg und das Kontorhausviertel mit dem Chilehaus sowie den Naumburger Dom und die hochmittelalterliche Herrschaftslandschaft an Saale und Unstrut nominiert. Außerdem liegt dem Welterbekomitee die länderübergreifende Nominierung “Denkmäler und Stätten der Wikinger” mit den in Deutschland liegenden Stätten Danewerk und Haithabu zur Beratung vor. Der Antrag wurde unter der Federführung Islands eingereicht.

    Entscheidend für die Anerkennung als UNESCO-Welterbe ist der außergewöhnliche universelle Wert der Stätte. Weitere Kriterien sind laut der Welterbekonvention die “Einzigartigkeit” und die “Authentizität” eines Kulturdenkmals sowie die “Integrität” einer Naturerbestätte. Außerdem muss ein überzeugender Erhaltungsplan vorgelegt werden. Mit der Aufnahme in die Welterbeliste ist die Verpflichtung verbunden, den Erhalt der Stätte durch langfristige Schutzmaßnahmen sicherzustellen.

    Welterbe in Gefahr

    Neben der Auswahl neuer Welterbestätten für die UNESCO-Liste stehen weitere Entscheidungen zu bereits eingetragenen und gefährdeten Welterbestätten an. Unter anderem wird das Komitee über die bedrohten Welterbestätten in Syrien und im Irak beraten.

    Es liegt in der Verantwortung des Welterbekomitees zu prüfen, ob ein in der Liste geführtes Denkmal bedroht oder derart gefährdet ist, dass es den Kriterien der Welterbekonvention nicht mehr entspricht und deshalb auf die “Liste des Welterbes in Gefahr” gesetzt oder aus der Liste gestrichen wird. Eine weitere Aufgabe des Komitees ist es, über Anträge von Staaten auf internationale Unterstützung bei der Erhaltung ihrer Welterbestätten und über die Verwendung der Mittel des Welterbefonds zu entscheiden.

    Berichte zum Erhaltungszustand der Welterbestätten werden auf den jährlichen Komiteesitzungen ausführlich behandelt, denn die Nachhaltigkeit der Welterbekonvention hängt entscheidend davon ab, wie gewissenhaft der Zustand der Welterbestätten überwacht wird. Deutschland hat sich während seiner Mitgliedschaft im Welterbekomitee für die konsequente Umsetzung der UNESCO-Welterbekonvention stark engagiert. Unter anderem leitet Staatsministerin Böhmer als Präsidentin des Komitees eine Arbeitsgruppe, die Vorschläge zur Reform der geltenden Regeln für die Nominierung und Evaluierung von Welterbestätten erarbeitet. Die Vorschläge werden dem Welterbekomitee auf der diesjährigen Tagung vorgelegt.

    Young Experts Forum

    Die Erhaltung der einzigartigen Weltkultur- und Naturerbestätten ist eine Verpflichtung auch für kommende Generationen. Seit einigen Jahren findet daher im Rahmen der Welterbekomiteesitzung ein Forum für junge Erwachsene statt. Thema des diesjährigen Young Experts Forums, das vom Auswärtigen Amt und der Deutschen UNESCO-Kommission in Kooperation mit dem Land Rheinland-Pfalz veranstaltet wird, ist das nachhaltige Management von Welterbestätten. An dem Forum nehmen Welterbe-Nachwuchsexperten aus über 30 Ländern aller Weltregionen teil. Auf dem Programm stehen Workshops, Exkursionen und ein Planspiel des Welterbekomitees. Zum Abschluss verabschieden die Teilnehmenden eine Deklaration, die auf der Tagung des Welterbekomitees präsentiert wird.

    Kulturelles Rahmenprogramm

    Die feierliche Eröffnung der 39. Tagung des UNESCO-Welterbekomitees findet am 28. Juni 2015 im World Conference Center Bonn (WCCB) statt. Es werden hochrangige Vertreter aus Politik und Kultur, national und international, erwartet. Während der Tagung werden im WCCB und anderen Institutionen der Stadt Bonn mehrere Ausstellungen zum Welterbe präsentiert. Neben Ausstellungen der deutschen Institutionen, wie der Ausstellung “Kulturwelten” zum Kulturerhalt-Programm des Auswärtigen Amtes, werden auch Aserbaidschan und die Türkei ihr Welterbe in Ausstellungen darstellen. Außerdem finden verschiedene Side Events statt, unter anderem zu Nutzen und Verdienst von Weltnaturerbestätten, zur Bedeutung von Kultur für eine nachhaltige Entwicklung oder auch zur Resilienz von Welterbestädten angesichts von Natur- und anthropogen verursachten Katastrophen.

    Die Tagung des Welterbekomitees wird per Livestream auf der Konferenz-Website www.39whcbonn2015.de übertragen. Ein Blog sowie eine Facebook-Seite bieten viele weitere Informationen und aktuelle News rund um das UNESCO-Welterbe.

    Die Welterbekonvention

    Die UNESCO hat 1972 das “Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt” verabschiedet. Es ist das international bedeutendste Instrument, das jemals von der Völkergemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes beschlossen wurde. Dem Übereinkommen liegt die Idee zugrunde, dass “Teile des Kultur- oder Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen”. Bis heute haben 191 Staaten das Übereinkommen unterzeichnet. Die Bundesrepublik Deutschland ist dem Übereinkommen 1976 beigetreten. 1978 wurden die ersten zwölf Kultur- und Naturdenkmäler von universeller Bedeutung in die Welterbeliste der UNESCO eingetragen, darunter der Aachener Dom. Heute stehen auf der Welterbeliste 1.007 Kultur- und Naturstätten in 161 Ländern. Deutschland ist derzeit mit 39 Stätten auf der Liste vertreten.

    Weitere Informationen:

    Fragen und Antworten zum Welterbe

    Website zur 39. Tagung des UNESCO-Welterbekomitees

    Quelle: UNESCO Welterbe-Newsletter Nr. 1/2015