BMELV: "Bundeskabinett: Pflanzenschutzgesetz wird novelliert"

Das Bundeskabinett hat gestern (01.09.2011) den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes beschlossen. Im Kern geht es dabei um die Umsetzung der neuen europäischen Pflanzenschutzvorschriften in nationales Recht.

Die neuen EU-Regelungen werden von der Bundesregierung ausdrücklich begrüßt, da sie deutliche Verbesserungen der Verfahren vorsehen, ein hohes Schutzniveau für Mensch, Tier und Umwelt gewährleisten und gleichzeitig eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Erzeugung sicherstellen. So wird die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln vor dem Hintergrund der europäischen Harmonisierung weiter verbessert und unter Beibehaltung der geltenden hohen Standards beschleunigt.

Harmonisierung in der Europäischen Union bedeutet, dass künftig einheitlich hohe Schutzstandards in allen Mitgliedstaaten gelten. Das hohe deutsche Schutzniveau bleibt dabei erhalten. Oberstes Gebot ist: Pflanzenschutzmittel müssen eingehend geprüft sein, bevor sie zum Einsatz kommen, dürfen dabei weder Mensch noch Tier gefährden und müssen auch für die Umwelt verträglich sein. Alle EU-Staaten müssen künftig nationale Aktionspläne zur Verringerung von Risiken und Auswirkungen, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entstehen können, erarbeiten. Die heute schon in Deutschland geltenden Anforderungen zur Sachkunde oder zur Prüfung von Pflanzenschutzgeräten werden nun von allen EU-Mitgliedstaaten einzuführen sein.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium setzt sich besonders für einen integrierten Pflanzenschutz ein, der im Einklang mit dem vorsorgenden Verbraucherschutz und dem Umweltschutz steht. Integrierter Pflanzenschutz heißt, dass biologische, pflanzenzüchterische und anbautechnische Verfahren vorrangig genutzt werden, um die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß zu beschränken. Dies gilt für den Pflanzenschutz im landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Bereich ebenso wie für das öffentliche Grün oder Gleisanlagen.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten gesunde Agrarprodukte von hoher Qualität, die in einer nachhaltigen Landwirtschaft erzeugt werden. Schädlinge und Pflanzenkrankheiten sollen sich nicht ausbreiten oder Ernteausfälle verursachen. Hier ist ein integrierter Pflanzenschutz unerlässlich, der ab 2014 in allen EU-Staaten verbindlich wird. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der am Mittwoch verabschiedet wurde, verbessert die Voraussetzungen dafür. Dabei spielen vor allem auch die amtliche Beratung und die Überwachung der Bundesländer eine wichtige Rolle. Wer illegal Pflanzenschutzmittel anwendet oder handelt oder Mittel fälscht, dem drohen empfindliche Bußgelder bis hin zu Freiheitsstrafen.

Pressemitteilung

Das Bundeskabinett hat gestern (01.09.2011) den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes beschlossen. Im Kern geht es dabei um die Umsetzung der neuen europäischen Pflanzenschutzvorschriften in nationales Recht.

Die neuen EU-Regelungen werden von der Bundesregierung ausdrücklich begrüßt, da sie deutliche Verbesserungen der Verfahren vorsehen, ein hohes Schutzniveau für Mensch, Tier und Umwelt gewährleisten und gleichzeitig eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Erzeugung sicherstellen. So wird die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln vor dem Hintergrund der europäischen Harmonisierung weiter verbessert und unter Beibehaltung der geltenden hohen Standards beschleunigt.

Harmonisierung in der Europäischen Union bedeutet, dass künftig einheitlich hohe Schutzstandards in allen Mitgliedstaaten gelten. Das hohe deutsche Schutzniveau bleibt dabei erhalten. Oberstes Gebot ist: Pflanzenschutzmittel müssen eingehend geprüft sein, bevor sie zum Einsatz kommen, dürfen dabei weder Mensch noch Tier gefährden und müssen auch für die Umwelt verträglich sein. Alle EU-Staaten müssen künftig nationale Aktionspläne zur Verringerung von Risiken und Auswirkungen, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entstehen können, erarbeiten. Die heute schon in Deutschland geltenden Anforderungen zur Sachkunde oder zur Prüfung von Pflanzenschutzgeräten werden nun von allen EU-Mitgliedstaaten einzuführen sein.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium setzt sich besonders für einen integrierten Pflanzenschutz ein, der im Einklang mit dem vorsorgenden Verbraucherschutz und dem Umweltschutz steht. Integrierter Pflanzenschutz heißt, dass biologische, pflanzenzüchterische und anbautechnische Verfahren vorrangig genutzt werden, um die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß zu beschränken. Dies gilt für den Pflanzenschutz im landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Bereich ebenso wie für das öffentliche Grün oder Gleisanlagen.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten gesunde Agrarprodukte von hoher Qualität, die in einer nachhaltigen Landwirtschaft erzeugt werden. Schädlinge und Pflanzenkrankheiten sollen sich nicht ausbreiten oder Ernteausfälle verursachen. Hier ist ein integrierter Pflanzenschutz unerlässlich, der ab 2014 in allen EU-Staaten verbindlich wird. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der am Mittwoch verabschiedet wurde, verbessert die Voraussetzungen dafür. Dabei spielen vor allem auch die amtliche Beratung und die Überwachung der Bundesländer eine wichtige Rolle. Wer illegal Pflanzenschutzmittel anwendet oder handelt oder Mittel fälscht, dem drohen empfindliche Bußgelder bis hin zu Freiheitsstrafen.

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