Stadt Bonn | Photovoltaikanlagen im Neubau sollen Pflicht werden

Die Bundesstadt Bonn will bis zum Jahr 2035 klimaneutral werden. Der Ausbau erneuerbarer Energien – allen voran der Solarenergie durch Photovoltaik-Anlagen – spielt dabei eine zentrale Rolle. Ein Baustein ist die Solarverpflichtung im Neubau, die der Rat der Stadt Bonn nach Beratung im Umwelt- und Klimaausschuss sowie im Planungsausschuss beschließen soll.

Bei allen Neubauvorhaben, auf die die Stadt planungsrechtlich unmittelbar Einfluss nehmen kann, soll die Installation von PV-Anlagen verpflichtend werden. Dies trifft für Vorhaben zu, bei denen die Stadt Bonn mit Investor*innen und Eigentümer*innen städtebauliche Verträge abschließt. Die Regelung soll nach Verabschiedung der entsprechenden Beschlussvorlage durch den Rat sowohl für alle neuen Vorhaben als auch für alle laufenden Verfahren, bei denen zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses die öffentliche Auslegung noch nicht beschlossen wurde, gelten.

Auch bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen soll die Solarverpflichtung greifen. Beim Verkauf städtischer Grundstücke müssen bereits seit dem 1. Januar 2021 PV-Anlagen auf Neubauten errichtet werden. Das hatte der Rat der Stadt Bonn im September 2020 beschlossen. Die Solarverpflichtung entfällt nur, wenn eine PV-Anlage vor Ort nachweislich nicht wirtschaftlich ist.

Bonn zählt bundesweit zu den wenigen Städten mit Solarverpflichtung

„Mit einer zukunftsorientierten Energieversorgung durch PV-Anlagen lässt sich bei Neubauten der Zuwachs an klimaschädlichen Gasen begrenzen und – in Klimaschutzhinsicht – der Sanierungsfall von Morgen verhindern“, betont Oberbürgermeisterin Katja Dörner. „Die Stadt Bonn ist dabei eine der wenigen Städte in Deutschland und die erste Stadt in Nordrhein-Westfalen, die den Weg einer kommunalen Solarverpflichtung geht. Eine bundeseinheitliche Regelung wäre wünschenswert, damit das große Potenzial der Solarenergie weiter ausgeschöpft wird.“

Umweltdezernent Helmut Wiesner geht davon aus, dass die Solarverpflichtung einen großen Effekt haben wird: „Da der überwiegende Anteil der B-Planaufstellungen in der Stadt Bonn als vorhabenbezogene Pläne mit Investoren entwickelt wird und auch Entwicklungsmaßnahmen von der Verpflichtung erfasst werden, wird das Instrument der Solarverpflichtung eine große Reichweite in der Umsetzung erzielen.“ Mit dem Instrument des städtebaulichen Vertrags hat die Stadt Bonn zur Vereinbarung anspruchsvoller Ziele im Klimaschutz schon lange Erfahrung: Bereits seit 1997 werden mithilfe städtebaulicher Verträge über die bundesgesetzlichen Vorgaben hinaus durch die Stadt Bonn erhöhte Energieeffizienzstandards von Gebäuden eingefordert.

Stromverbrauch in privaten Haushalten hat wesentlichen Anteil an CO2-Emmissionen

Das Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung sieht vor, dass das Ziel der Klimaneutralität durch die weitestgehende Versorgung mit erneuerbaren Energien erreicht werden soll. Die aktuelle Bonner CO2-Bilanz für das Jahr 2018 weist für den Strom mit 803.000 Tonnen einen Anteil von 52 Prozent an den gesamten CO2-Emissionen im Gebäudebereich aus. Hiervon entfallen wiederum 286.000 Tonnen bzw. 36 Prozent auf den Bereich der privaten Haushalte.

Von allen erneuerbaren Energien bietet die Solarenergie in Bonn das größte Potenzial, CO2 zu reduzieren. Das Solardachkataster der Stadt (www.bonn.de/solardachkataster) zeigt, dass rund zwei Drittel aller Bonner Dachflächen für die solare Energiegewinnung geeignet sind. Wenn alle geeigneten Dächer mit einer Anlage ausgestattet würden, könnten so theoretisch 53 Prozent des Strombedarfs in Bonn regenerativ gedeckt werden. Bislang beträgt dieser Anteil lediglich 2,1 Prozent.

Gebäude und Siedlungen, die heute errichtet werden, müssen sich bei einer durchschnittlichen Lebensdauer von 40 Jahren bereits bei ihrer heutigen Errichtung an den Zielen der Klimaneutralität orientieren. Die Stromversorgung mittels Photovoltaik ist dabei ein Baustein, auf den für eine klimaneutrale Gesamtbilanz nicht verzichtet werden kann bzw. der nur schwer auszugleichen ist. Bei hochgedämmten Gebäuden wie beispielsweise Passivhäusern deckt Strom zudem den Restbedarf für die Gebäudeheizung. Durch die zunehmende Bedeutung von Wärmepumpen in der Energieversorgung verschiebt sich der Energieträger von Brennstoffen auf Strom.

Förderprogramm und Beratungsangebot als weitere Bausteine für Photovoltaik-Ausbau

Weil die Möglichkeiten der Stadt, über einer Solarverpflichtung Einfluss zu nehmen, auf Neubauten beschränkt ist, soll ein Förderprogramm zusätzlichen Anreiz bieten, damit sich mehr Eigentümer*innen von Bestandsgebäuden für die Installation einer PV-Anlage entscheiden. Die Fördermittel stehen mit der Bewilligung des städtischen Haushaltes durch die Bezirksregierung – voraussichtlich im Herbst 2021 – zur Verfügung. Informationen zum Förderprogramm gibt es jetzt schon unter www.bonn.de/klimafoerderung.

Den dritten Baustein zur Förderung der erneuerbaren Energien stellt das Sonderprogramm „Solares Bonn“ dar. Vorgesehen ist ein breites Beratungsangebot, welches Eigentümer*innen im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau einer PV-Anlage neutrale und kostenlose Unterstützung bietet. Gleichzeitig will die Stadt selbst mit gutem Beispiel vorangehen und verschiedene Musterprojekte auf städtischen Gebäuden umsetzen. Ziel ist es, Bedenken entgegenzuwirken und die Entscheidung für eine PV-Anlage zu erleichtern. Das Programm ist in den Grundzügen bereits vom Rat beschlossen und soll in den kommenden Monaten starten.

Weitere Informationen

Quelle: Bundesstadt Bonn, 06.08.2021