Stadt Bonn | Stadt vergibt erneut Fördermittel für das Jahr 2020 – jetzt bewerben!

Die Sitzung des Ausschusses für Internationales und Wissenschaft am Mittwoch, 22. April 2020, ist wegen der Corona-Krise ausgefallen. Deswegen konnten die Fördermittel, die im Januar ausgeschrieben wurden, noch nicht vergeben werden. Es erfolgt eine erneute Ausschreibung.

Organisationen mit Sitz in Bonn können sich mit Projekten bewerben, die zur entwicklungspolitischen Bildungsarbeit und zur Stärkung der Bonner Projektpartnerschaften oder zur Umsetzung der Agenda 2030 und der 17 nachhaltigen Entwicklungsziele der UNO beitragen.

Die Anträge können bis Dienstag, 2. Juni 2020, eingereicht werden. Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Ausschuss für Internationales und Wissenschaft voraussichtlich in seiner Sitzung am Donnerstag, 13. August 2020. Projekte, die vorher begonnen werden, sind nicht förderfähig. Bewerbungen, die bereits bei der vorherigen Ausschreibung eingegangen sind, werden berücksichtigt und müssen nicht erneut eingereicht werden.

Die Förderkriterien, das Antragsformular sowie die erforderlichen Anlagen können auf der folgenden Internetseite der Stadt Bonn heruntergeladen und ausgefüllt werden: www.bonn.de/aiw-foerdermittel. Die schriftlichen Anträge sind zu richten an: Amt für Internationales und globale Nachhaltigkeit, zu Händen Herrn Lukas Hötte, Altes Rathaus, Markt, 53111 Bonn. Dazu kann das Antragsformular online ausgefüllt und ausgedruckt werden. Der Antrag muss unterschrieben und im Original an die Stadt Bonn versendet werden.

Die Anträge sollen enthalten:

  • Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular. Die Projektbeschreibung im Antragsformular muss nachvollziehbar darlegen, wie die zu fördernde Maßnahme den vom Ausschuss für Internationales und Wissenschaft festgelegten Zielen (Förderung der Umsetzung der Agenda 2030) dient.
  • Das Formular der Kosten- und Finanzierungsübersicht mit allen voraussichtlich anfallenden Ausgaben sowie allen Einnahmen. Eingesetzte Eigenmittel und Eigenleistungen – zum Beispiel in Geld, Personal, ehrenamtlicher Arbeit, Sachleistungen – sind ebenfalls aufzuführen.
  • Darüber hinaus ist die gewünschte Fördersumme ausdrücklich anzugeben. Diese sollte bei einem Antrag zur „Förderung von Projekten der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit und der Bonner Projektpartnerschaften” 3.500 Euro bzw. bei einem Antrag zur „Förderung von Projekten zur Umsetzung der Agenda 2030″ 2.000 Euro nicht übersteigen.

Fragen zur Antragstellung oder Förderbarkeit von Vorhaben beantworten Lukas Hötte, Telefon 0228-77 34 90, oder Markus Goell, Telefon 0228-77 24 95.

Auskünfte rund um das Thema SDGs können Interessierte bei Birgit Rücker, Telefon 0228-77 56 15, erhalten.

Quelle: Bundesstadt Bonn, 30.04.2020