BMBF: Bekanntmachung | Inter- und transdisziplinär arbeitende Nachwuchsgruppen in der Sozial-ökologischen Forschung

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Innerhalb des Rahmenprogramms „Forschung für Nachhaltige Entwicklung” (FONA3) beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler zu fördern, die sich auf dem Gebiet der gesellschaftsbezogenen Nachhaltigkeitsforschung bzw. der Leitung von inter- und transdisziplinären Forschungsgruppen qualifizieren wollen. Basierend auf den insgesamt positiven Bilanzierungsergeb­nissen1 wird die bisherige Förderung von Nachwuchsgruppen im Rahmen der „Sozial-ökologischen Forschung” (SÖF) weiterentwickelt und fortgeführt.

Dies ist notwendig, da das Wissenschaftssystem weiterhin vorwiegend disziplinär ausgerichtet ist, es für die Lösung komplexer gesellschaftlicher Herausforderungen jedoch einer interdisziplinären Zusammenarbeit unter Einbindung von Praxisakteuren bedarf. Das BMBF möchte deshalb dazu beitragen, dass mehr und mehr heranwachsende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit dem transdisziplinären Forschungsansatz vertraut gemacht werden und die hierfür benötigten Methoden und Instrumente erlernen. Entsprechend sollen die SÖF-Nachwuchsgruppen einen Beitrag dazu leisten, inter- und transdisziplinäres Arbeiten langfristig im Wissenschaftssystem strukturell zu etablieren.

Ziele der Förderung sind entsprechend:

Die Weiterentwicklung von institutionellen sowie personellen Kapazitäten, die für die Durchführung inter-/trans­disziplinärer Nachhaltigkeitsforschung benötigt werden, soll unterstützt werden.

Jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit Interesse an inter- und transdisziplinären Forschungsansätzen soll die Möglichkeit gegeben werden, in eigenen Arbeitsgruppen gemeinsam sozial-ökologische Fragestellungen zu bearbeiten, den wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu erhöhen und allgemein ihre Chancen für Karrierewege in inter- und transdisziplinärer Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu verbessern. Das heißt insbesondere:

Post-Doktorandinnen und Post-Doktoranden sollen die Möglichkeit erhalten, Kompetenzen für die eigenverantwortliche Leitung von inter- und transdisziplinär arbeitenden Forschungsgruppen im Bereich der gesellschaftsbezogenen Nachhaltigkeitsforschung zu erwerben bzw. weiter auszubauen.

Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler mit fachübergreifenden Forschungsperspek­tiven an den Schnittstellen von Natur-, Ingenieurs- und Gesellschaftswissenschaften sollen die Gelegenheit erhalten, sich weiter zu qualifizieren und die allgemeinen Qualifizierungsmöglichkeiten für wissenschaftliche Nachwuchskräfte in der Nachhaltigkeitsforschung sollen weiter verbessert werden.

Durch die intensive Einbindung der Nachwuchsgruppen an Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen soll der Austausch von Wissen, Ressourcen und Kapazitäten zwischen diesen Forschungseinrichtungen weiter befördert werden.
Es soll eine weitere Öffnung der Universitäten für inter- und transdisziplinäre Forschungsansätze erreicht werden.

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2346.html

Quelle: Bekanntmachung Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), 28.02.2019