Neue SÜDWIND-Studie: Zwischen Recht und Realität – Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen

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Vor fast 70 Jahren wurde das internationale Arbeitsrecht um zwei zentrale Abkommen zur Vereinigungsfreiheit und zum Recht auf Kollektivverhandlungen erweitert, zwei Abkommen, ohne deren Umsetzung menschenwürdige Arbeitsbedingungen nicht durchgesetzt werden können.

Das Übereinkommen über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts (Nr. 87 von 1948) und das Übereinkommen über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (Nr. 98 von 1949) wurden zwar von vielen ILO-Mitgliedsstaaten im Laufe der letzten Dekaden ratifiziert. Allerdings zählen wichtige Wirtschaftsnationen wie China oder die USA zu den ILO-Mitgliedern, die diese Übereinkommen nach wie vor nicht ratifiziert haben. Außerdem gehören Staaten wie China und Bangladesch, in denen diese Rechte massiv verletzt werden, zu den wichtigsten Lieferanten von Bekleidung für den europäischen Markt.

Die vorliegende Studie führt in die Entstehung und Inhalte dieser zwei Kernarbeitsnormen Nr. 87 und Nr. 98 ein und erläutert das Aufsichtssystem, mit dem die ILO die Einhaltung dieser Übereinkommen überprüft. Am Beispiel von China und Bangladesch stellt die Studie dar, wie heute, fast 70 Jahre nach der Annahme der Übereinkommen, die Verankerung von Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen im nationalen Recht aussieht und wie sie sich in der Realität gestaltet.

„In beiden Ländern existieren eklatante Mängel in der Umsetzung der Übereinkommen“, so die Autorin der Studie, SÜDWIND-Mitarbeiterin Sabine Ferenschild. „In China haben Beschäftigte überhaupt kein Recht auf die Gründung oder die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ihrer Wahl. In Bangladesch ist dieses Recht zwar vorhanden, aber durch die nationale Gesetzgebung mit hohen Hürden belegt. Dadurch werden diese beiden Länder zu Hoch-Risikoländern für Beschäftigte.“

Vor dem Hintergrund, dass immer noch nicht alle Mitgliedsstaaten der ILO die Kernarbeitsnormen Nr. 87 und Nr. 98 ratifiziert haben, formuliert die Studie als eine abschließende Forderung, dass die ILO eine Offensive zu weiteren Ratifizierungen dieser wichtigen Übereinkommen anstrengen muss. Die Autorin betont aber auch, „dass im Rahmen der Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten zur Aufgabe von Unternehmen gehört, die Umsetzung der Rechte auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen in den Zulieferbetrieben zu einem Kriterium für die Auftragsvergabe zu machen.“

Ergänzt wird die Studie durch ein Ende November erscheinendes vierseitiges Fact Sheet, das die Inhalte der Studie knapp zusammenfasst.

Die Studie, die von Engagement Global im Auftrag des BMZ und von der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen gefördert wurde, ist Teil von insgesamt sechs Studien zur Internationalen Arbeitsorganisation, die SÜDWIND in diesem und im nächsten Jahr vorlegen wird.

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Quelle: Pressemitteilung SÜDWIND, 09.11.2017[:de]

Vor fast 70 Jahren wurde das internationale Arbeitsrecht um zwei zentrale Abkommen zur Vereinigungsfreiheit und zum Recht auf Kollektivverhandlungen erweitert, zwei Abkommen, ohne deren Umsetzung menschenwürdige Arbeitsbedingungen nicht durchgesetzt werden können.

Das Übereinkommen über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts (Nr. 87 von 1948) und das Übereinkommen über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (Nr. 98 von 1949) wurden zwar von vielen ILO-Mitgliedsstaaten im Laufe der letzten Dekaden ratifiziert. Allerdings zählen wichtige Wirtschaftsnationen wie China oder die USA zu den ILO-Mitgliedern, die diese Übereinkommen nach wie vor nicht ratifiziert haben. Außerdem gehören Staaten wie China und Bangladesch, in denen diese Rechte massiv verletzt werden, zu den wichtigsten Lieferanten von Bekleidung für den europäischen Markt.

Die vorliegende Studie führt in die Entstehung und Inhalte dieser zwei Kernarbeitsnormen Nr. 87 und Nr. 98 ein und erläutert das Aufsichtssystem, mit dem die ILO die Einhaltung dieser Übereinkommen überprüft.
Am Beispiel von China und Bangladesch stellt die Studie dar, wie heute, fast 70 Jahre nach der Annahme der Übereinkommen, die Verankerung von Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen im nationalen Recht aussieht und wie sie sich in der Realität gestaltet.

„In beiden Ländern existieren eklatante Mängel in der Umsetzung der Übereinkommen“, so die Autorin der Studie, SÜDWIND-Mitarbeiterin Sabine Ferenschild. „In China haben Beschäftigte überhaupt kein Recht auf die Gründung oder die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ihrer Wahl. In Bangladesch ist dieses Recht zwar vorhanden, aber durch die nationale Gesetzgebung mit hohen Hürden belegt. Dadurch werden diese beiden Länder zu Hoch-Risikoländern für Beschäftigte.“

Vor dem Hintergrund, dass immer noch nicht alle Mitgliedsstaaten der ILO die Kernarbeitsnormen Nr. 87 und Nr. 98 ratifiziert haben, formuliert die Studie als eine abschließende Forderung, dass die ILO eine Offensive zu weiteren Ratifizierungen dieser wichtigen Übereinkommen anstrengen muss. Die Autorin betont aber auch, „dass im Rahmen der Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten zur Aufgabe von Unternehmen gehört, die Umsetzung der Rechte auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen in den Zulieferbetrieben zu einem Kriterium für die Auftragsvergabe zu machen.“

Ergänzt wird die Studie durch ein Ende November erscheinendes vierseitiges Fact Sheet, das die Inhalte der Studie knapp zusammenfasst.

Die Studie, die von Engagement Global im Auftrag des BMZ und von der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen gefördert wurde, ist Teil von insgesamt sechs Studien zur Internationalen Arbeitsorganisation, die SÜDWIND in diesem und im nächsten Jahr vorlegen wird.

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Quelle: Pressemitteilung SÜDWIND, 09.11.2017[:]