Bonner General-Anzeiger: Für die Bürger wird das Klima rauer

Fast die Hälfte des Ökostroms stammt aus sogenannter Bürgerenergie. Weil sich die Rahmenbedingungen verschlechtern, werden aber immer weniger Energiegenossenschaften gegründet.

Spricht Thomas Schmitz über das jüngste Projekt der Bürgerenergie Rhein-Sieg, ist ihm ein gewisser Stolz anzumerken. „Die Idee dazu war bereits 2010 entstanden, noch vor der eigentlichen Gründung unserer Energiegenossenschaft“, sagt Schmitz, Vorstand der Energiegenossenschaft. Im April dieses Jahres konnte die Anlage in Betrieb genommen werden. Über 1700 Quadratmeter erstreckt sich die Photovoltaikanlage (PV) auf den Dächern des Seniorenzentrums Siegburg. Rund 210 000 Kilowattstunden Ökostrom erzeugen die Paneele, ermöglicht durch das ehrenamtliche Engagement und die Investitionen der Mitglieder der Genossenschaft.

Es sind bürgerschaftliche Projekte wie diese, die maßgeblich dazu beigetragen haben, dass der Anteil der erneuerbaren Energien an der Gesamtstromproduktion in den letzten Jahren stetig gewachsen ist. Und fast jede zweite Kilowattstunde des Ökostroms stammte 2012 aus sogenannter Bürgerenergie, also aus Anlagen, die von Bürgergenossenschaften oder Privatpersonen betrieben werden. Das geht aus einer Studie der Leuphana Universität Lüneburg hervor. Rund 900 Energiegenossenschaften gibt es mittlerweile in Deutschland.

Die Vielfalt der Akteure auf dem Markt der erneuerbaren Energien möchte auch die Bundesregierung mit der im Juli beschlossenen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sicherstellen. So jedenfalls steht es in dem Gesetzestext. Gleichzeitig aber kappt die Reform ab 2017 die feste Vergütung für Betreiber von Windparks oder Solaranlagen für deren eingespeisten Strom. Stattdessen soll der Strompreis per Ausschreibung im Wettbewerb ermittelt werden: Wer das günstigste Angebot macht, also am wenigsten Subventionen pro Kilowattstunde Strom verlangt, erhält den Zuschlag für eine Anlage. Viele Energiegenossenschaften, die die Energiewende in Bürgerhand vorantreiben möchten, sehen angesichts hoher Kosten für Ausschreibungen eine Benachteiligung gegenüber größeren Anbietern und Konzernen. „Mit der Einführung von Ausschreibungen wird nun eine weitere Hürde für die Bürgerenergie geschaffen“, sagt etwa Eckard Ott, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbands.

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Autor: Marcel Dörsing, 15.10.2016Fast die Hälfte des Ökostroms stammt aus sogenannter Bürgerenergie. Weil sich die Rahmenbedingungen verschlechtern, werden aber immer weniger Energiegenossenschaften gegründet.

Spricht Thomas Schmitz über das jüngste Projekt der Bürgerenergie Rhein-Sieg, ist ihm ein gewisser Stolz anzumerken. „Die Idee dazu war bereits 2010 entstanden, noch vor der eigentlichen Gründung unserer Energiegenossenschaft“, sagt Schmitz, Vorstand der Energiegenossenschaft. Im April dieses Jahres konnte die Anlage in Betrieb genommen werden. Über 1700 Quadratmeter erstreckt sich die Photovoltaikanlage (PV) auf den Dächern des Seniorenzentrums Siegburg. Rund 210 000 Kilowattstunden Ökostrom erzeugen die Paneele, ermöglicht durch das ehrenamtliche Engagement und die Investitionen der Mitglieder der Genossenschaft.

Es sind bürgerschaftliche Projekte wie diese, die maßgeblich dazu beigetragen haben, dass der Anteil der erneuerbaren Energien an der Gesamtstromproduktion in den letzten Jahren stetig gewachsen ist. Und fast jede zweite Kilowattstunde des Ökostroms stammte 2012 aus sogenannter Bürgerenergie, also aus Anlagen, die von Bürgergenossenschaften oder Privatpersonen betrieben werden. Das geht aus einer Studie der Leuphana Universität Lüneburg hervor. Rund 900 Energiegenossenschaften gibt es mittlerweile in Deutschland.

Die Vielfalt der Akteure auf dem Markt der erneuerbaren Energien möchte auch die Bundesregierung mit der im Juli beschlossenen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sicherstellen. So jedenfalls steht es in dem Gesetzestext. Gleichzeitig aber kappt die Reform ab 2017 die feste Vergütung für Betreiber von Windparks oder Solaranlagen für deren eingespeisten Strom. Stattdessen soll der Strompreis per Ausschreibung im Wettbewerb ermittelt werden: Wer das günstigste Angebot macht, also am wenigsten Subventionen pro Kilowattstunde Strom verlangt, erhält den Zuschlag für eine Anlage. Viele Energiegenossenschaften, die die Energiewende in Bürgerhand vorantreiben möchten, sehen angesichts hoher Kosten für Ausschreibungen eine Benachteiligung gegenüber größeren Anbietern und Konzernen. „Mit der Einführung von Ausschreibungen wird nun eine weitere Hürde für die Bürgerenergie geschaffen“, sagt etwa Eckard Ott, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbands.

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Autor: Marcel Dörsing, 15.10.2016