BLE: Rote Liste einheimischer Nutztierrassen

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) veröffentlichte die vierte Auflage der Roten Liste einheimischer Nutztierrassen. Die Bestände des Alpinen Steinschafes, der Weißen Gehörnten Heidschnucke sowie des Bunten Bentheimer Schweins haben sich stabilisiert. Schwerer hat es hingegen das Schwarze Bergschaf.

Mehr Schafe: Vom Alpinen Steinschaf und der Weißen Gehörnten Heidschnucke gibt es dank des persönlichen Engagements der Züchterinnen und Züchter wieder mehr Tiere. Unterstützt wird die Praxis durch Öffentlichkeitsarbeit der Verbände und Behörden sowie durch staatliche Förderung. Daher hat der Fachbeirat Tiergenetische Ressourcen bei der Deutschen Gesellschaft für Züchtungskunde diese Schafrassen in eine niedrigere Gefährdungskategorie eingestuft. Auch das Bunte Bentheimer Schwein wurde als weniger gefährdet eingeordnet.

Sorge um das sprichwörtliche Schwarze (Berg-)Schaf

Für das Schwarze Bergschaf, eine ursprünglich in den Alpen beheimatete Schafrasse, bietet erst seit Kurzem ein Bundesland (Nordrhein-Westfalen) Haltungsprämien an. Dabei könnte das Tier mit seiner schwarzen Farbe für die Erschließung bestimmter Nischenmärkte interessant sein. Seit Jahren geht der Bestand jedoch nicht über 150 Zuchttiere hinaus, obwohl die bei anderen Schafrassen erfolgreich erprobten Instrumente wie die verbandsübergreifende Koordinierung von Zuchtprogrammen auch hier erfolgreich eingesetzt werden könnten. Der Fachbeirat Tiergenetische Ressourcen fordert daher die Umsetzung und Förderung von koordinierten Erhaltungszuchtprogrammen.

52 von 75 einheimischen Nutztierrassen sind gefährdet

Über die Entwicklung der einheimischen Nutztierrassen informiert die BLE regelmäßig mit der Roten Liste einheimischer Nutztierrassen. Grundlage sind Bestandszahlen aller in Deutschland gezüchteten Nutztierrassen. Auf dieser Basis empfiehlt der Fachbeirat die Einstufung in eine von vier Gefährdungskategorien. Aktuell gelten 52 der 75 einheimischen Nutztierrassen als gefährdet. Während sich die Situation bei geförderten Nutztierrassen verbesserte, geben kaum geförderte, seltene Rassen wie das Leicoma Schwein Anlass zur Sorge. Die Rote Liste empfiehlt entsprechend dem Nationalen Fachprogramm zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung tiergenetischer Ressourcen Maßnahmen wie die Umsetzung spezifischer Erhaltungszuchtprogramme für stark gefährdete Nutztierrassen.

Nutztierrassen-Vielfalt: Wichtig für die Landwirtschaft der Zukunft

Die Landwirtschaft muss sich auf ändernde Rahmenbedingungen wie wandelnde Verbraucher-Ansprüche an Fleischqualität und Haltung einstellen. Hierzu braucht sie ein breites Spektrum verschiedener Nutztierrassen, aus dem sich geeignete Tiere auswählen lassen. Nutztierrassen, die bisher prädestiniert waren, müssen dies nicht auch in Zukunft sein. Dass es wirksame Instrumente gibt, die Vielfalt an Nutztierrassen zu erhalten, zeigen die Erfolge bei den Schafrassen.

Die Rote Liste einheimischer Nutztierrassen kann bei der BLE unter der Telefonnummer 0228/ 99 68 45 -3694 angefordert werden. Zusätzlich steht das Dokument zum Herunterladen bereit hier.

Quelle: Mitteilung der BLE vom 10.12.2015

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) veröffentlichte die vierte Auflage der Roten Liste einheimischer Nutztierrassen. Die Bestände des Alpinen Steinschafes, der Weißen Gehörnten Heidschnucke sowie des Bunten Bentheimer Schweins haben sich stabilisiert. Schwerer hat es hingegen das Schwarze Bergschaf.

Mehr Schafe: Vom Alpinen Steinschaf und der Weißen Gehörnten Heidschnucke gibt es dank des persönlichen Engagements der Züchterinnen und Züchter wieder mehr Tiere. Unterstützt wird die Praxis durch Öffentlichkeitsarbeit der Verbände und Behörden sowie durch staatliche Förderung. Daher hat der Fachbeirat Tiergenetische Ressourcen bei der Deutschen Gesellschaft für Züchtungskunde diese Schafrassen in eine niedrigere Gefährdungskategorie eingestuft. Auch das Bunte Bentheimer Schwein wurde als weniger gefährdet eingeordnet.

Sorge um das sprichwörtliche Schwarze (Berg-)Schaf

Für das Schwarze Bergschaf, eine ursprünglich in den Alpen beheimatete Schafrasse, bietet erst seit Kurzem ein Bundesland (Nordrhein-Westfalen) Haltungsprämien an. Dabei könnte das Tier mit seiner schwarzen Farbe für die Erschließung bestimmter Nischenmärkte interessant sein. Seit Jahren geht der Bestand jedoch nicht über 150 Zuchttiere hinaus, obwohl die bei anderen Schafrassen erfolgreich erprobten Instrumente wie die verbandsübergreifende Koordinierung von Zuchtprogrammen auch hier erfolgreich eingesetzt werden könnten. Der Fachbeirat Tiergenetische Ressourcen fordert daher die Umsetzung und Förderung von koordinierten Erhaltungszuchtprogrammen.

52 von 75 einheimischen Nutztierrassen sind gefährdet

Über die Entwicklung der einheimischen Nutztierrassen informiert die BLE regelmäßig mit der Roten Liste einheimischer Nutztierrassen. Grundlage sind Bestandszahlen aller in Deutschland gezüchteten Nutztierrassen. Auf dieser Basis empfiehlt der Fachbeirat die Einstufung in eine von vier Gefährdungskategorien. Aktuell gelten 52 der 75 einheimischen Nutztierrassen als gefährdet. Während sich die Situation bei geförderten Nutztierrassen verbesserte, geben kaum geförderte, seltene Rassen wie das Leicoma Schwein Anlass zur Sorge. Die Rote Liste empfiehlt entsprechend dem Nationalen Fachprogramm zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung tiergenetischer Ressourcen Maßnahmen wie die Umsetzung spezifischer Erhaltungszuchtprogramme für stark gefährdete Nutztierrassen.

Nutztierrassen-Vielfalt: Wichtig für die Landwirtschaft der Zukunft

Die Landwirtschaft muss sich auf ändernde Rahmenbedingungen wie wandelnde Verbraucher-Ansprüche an Fleischqualität und Haltung einstellen. Hierzu braucht sie ein breites Spektrum verschiedener Nutztierrassen, aus dem sich geeignete Tiere auswählen lassen. Nutztierrassen, die bisher prädestiniert waren, müssen dies nicht auch in Zukunft sein. Dass es wirksame Instrumente gibt, die Vielfalt an Nutztierrassen zu erhalten, zeigen die Erfolge bei den Schafrassen.

Die Rote Liste einheimischer Nutztierrassen kann bei der BLE unter der Telefonnummer 0228/ 99 68 45 -3694 angefordert werden. Zusätzlich steht das Dokument zum Herunterladen bereit hier.

Quelle: Mitteilung der BLE vom 10.12.2015