Welthungerhilfe: EU muss Bio-Kraftstoffnutzung begrenzen – Welthungerhilfe fordert die EU auf, das Menschenrecht auf Nahrung zu respektieren

In Brüssel wird heute und in den nächsten Wochen die Reform der EU-Biokraftstoffziele von EU-Parlament und -Kommission bewertet. Die Welthungerhilfe appelliert an die zuständigen EU- Abgeordneten, die Biokraftstoffnutzung nachhaltig zu beschränken. Es ist unabdingbar, jetzt die Biokraftstoffquoten auf 5 % zu deckeln. Bei der Berechnung der Klimabilanz müssen außerdem die Folgen des indirekten Landnutzungswandels berücksichtigt werden. Denn die Biokraftstoffpolitik führt dazu, dass immer mehr Agrarprodukte aus Schwellen- und Entwicklungsländern eingeführt werden müssen. Ein Investitionsschutz für die Biokraftstoffindustrie wäre in dieser Situation ein völlig falsches Signal.

Die hochgesteckten Biokraftstoffziele der EU haben in den letzten Jahren den Kampf gegen den Hunger massiv erschwert. Die Biokraftstoffpolitik hat zu höheren Nahrungsmittelpreisen, Landraub und Nahrungsmittelengpässen beigetragen und kaum einen Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Es ist höchste Zeit, dass auf EU-Ebene Kurskorrekturen bei Biokraftstoffnutzung vorgenommen werden.

„Politiker müssen sich im Klaren sein, dass sie gegen geltende UN-Vereinbarungen verstoßen, wenn sie sich für Biokraftstoffziele entscheiden, die in anderen Ländern die Verwirklichung des Menschenrechts auf Nahrung behindern“, sagt Dr. Rafaël Schneider, Referent für Entwicklungspolitik.

Bei der Energiewende müssen die Folgen für die Welternährung mitbedacht werden. Auch verbesserte Biokraftstoffe werden Land und Wasser in Anspruch nehmen, die zur Welternährung benötigt werden. „Bei jeder Nutzungsform von Agrarprodukten gilt weiterhin: Erst der Teller, dann der Tank! Energieziele dürfen Entwicklungsziele nicht konterkarieren, sondern müssen in der geplanten globalen Nachhaltigkeitsagenda zusammengeführt werden. Wird auf EU-Ebene am bisherigen Kurs in der Biokraftstoffpolitik festgehalten, wird das geplante UN-Ziel, den Hunger bis 2030 zu beseitigen, nicht erreicht werden können.“, so Schneider.

Pressemitteilung

In Brüssel wird heute und in den nächsten Wochen die Reform der EU-Biokraftstoffziele von EU-Parlament und -Kommission bewertet. Die Welthungerhilfe appelliert an die zuständigen EU- Abgeordneten, die Biokraftstoffnutzung nachhaltig zu beschränken. Es ist unabdingbar, jetzt die Biokraftstoffquoten auf 5 % zu deckeln. Bei der Berechnung der Klimabilanz müssen außerdem die Folgen des indirekten Landnutzungswandels berücksichtigt werden. Denn die Biokraftstoffpolitik führt dazu, dass immer mehr Agrarprodukte aus Schwellen- und Entwicklungsländern eingeführt werden müssen. Ein Investitionsschutz für die Biokraftstoffindustrie wäre in dieser Situation ein völlig falsches Signal.

Die hochgesteckten Biokraftstoffziele der EU haben in den letzten Jahren den Kampf gegen den Hunger massiv erschwert. Die Biokraftstoffpolitik hat zu höheren Nahrungsmittelpreisen, Landraub und Nahrungsmittelengpässen beigetragen und kaum einen Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Es ist höchste Zeit, dass auf EU-Ebene Kurskorrekturen bei Biokraftstoffnutzung vorgenommen werden.

„Politiker müssen sich im Klaren sein, dass sie gegen geltende UN-Vereinbarungen verstoßen, wenn sie sich für Biokraftstoffziele entscheiden, die in anderen Ländern die Verwirklichung des Menschenrechts auf Nahrung behindern“, sagt Dr. Rafaël Schneider, Referent für Entwicklungspolitik.

Bei der Energiewende müssen die Folgen für die Welternährung mitbedacht werden. Auch verbesserte Biokraftstoffe werden Land und Wasser in Anspruch nehmen, die zur Welternährung benötigt werden. „Bei jeder Nutzungsform von Agrarprodukten gilt weiterhin: Erst der Teller, dann der Tank! Energieziele dürfen Entwicklungsziele nicht konterkarieren, sondern müssen in der geplanten globalen Nachhaltigkeitsagenda zusammengeführt werden. Wird auf EU-Ebene am bisherigen Kurs in der Biokraftstoffpolitik festgehalten, wird das geplante UN-Ziel, den Hunger bis 2030 zu beseitigen, nicht erreicht werden können.“, so Schneider.

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