BMELV: Regionalfenster schafft zuverlässige und transparente Kennzeichnung

Das BMELV tritt dafür ein, dass Verbraucher beim Einkauf regionale Produkte besser erkennen können. In mehreren Testregionen sind erste Produkte mit dem Regionalfenster seit Mitte Januar 2013 erhältlich.

Fast Zweidrittel aller Verbraucherinnen und Verbraucher achtet meistens oder sogar immer beim Einkauf darauf, dass Lebensmittel aus einer bestimmten Region kommen. Das hat eine Umfrage im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ergeben.

Die regionale Herkunft ist also für die Verbraucher mittlerweile ein sehr wichtiges Merkmal von Lebensmitteln. Derzeit findet jedoch keine einheitliche Handhabung der Kennzeichnung “aus der Region” statt. Ein vom BMELV in Auftrag gegebenes Gutachten zur Schaffung einheitlicher verbraucherfreundlicher Kriterien für eine Regionalkennzeichnung empfahl ein “Regionalfenster”.

Testlauf für das Regionalfenster
Dazu startete das BMELV im August 2012 ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt. Ziel ist eine freiwillige, zuverlässige und transparente Kennzeichnung für regionale Produkte in Deutschland. Der Verbraucher soll mit einem Blick auf die Verpackung erkennen können, was an dem Produkt “regional” ist”.

Das Regionalfenster wird ein reines Deklarationsfeld sein, kein zusätzliches Markenzeichen oder Siegel. Es beinhaltet ausschließlich Aussagen zur Herkunft der eingesetzten landwirtschaftlichen Zutaten sowie zum Ort der Verarbeitung. Wer die Kennzeichnung verwendet, muss garantieren, dass vor allem die Hauptzutat zu 100 Prozent aus der klar definierten Region kommen muss.

Beispiel: Regionalfenster auf der Verpackung von schwäbischen Maultaschen, Quelle: BMELV

Für das Regionalfenster wurde zunächst ein Prüf- und Sicherungssystem für die Nutzung der Regionalkennzeichnung entwickelt.

Erste regionale Produkte mit der neuen Kennzeichnung sind seit Mitte Januar 2013 in jeweils vier Lebensmittelgeschäften der fünf Testregionen (Berlin/Brandenburg, Baden-Württemberg, Hessen, Metropolregion Hamburg/Nord und Nordrhein-Westfalen) erhältlich. Die nebenstehende Karte zeigt die Testmärkte mit den jeweiligen Hinweisschildern auf regionale Produkte.

EU-weite Regelungen für bestimmte Lebensmittel
Auch EU-weit sind Kennzeichnungen bestimmter regionaler Lebensmittel möglich. Ende 2012 hat die EU die freiwillige Qualitätsangabe “Bergerzeugnis” eingeführt. Mit dieser Angabe können Lebensmittel gekennzeichnet werden, deren Rohstoffe ebenso wie – bei tierischen Erzeugnissen – das Futter für die Nutztiere aus der Bergregion stammen und – bei Verarbeitungserzeugnissen – auch die Verarbeitung dort erfolgt.

Eine zusätzliche Bedeutung auf EU-Ebene haben die EU-Qualitätszeichen für geschützte Ursprungsbezeichnung, geschützte geografische Angabe und garantierte traditionelle Spezialität. Die Vergabe dieser Kennzeichnung erfolgt über ein mehrstufiges Anerkennungsverfahren auf der Ebene der Mitgliedstaaten und der EU.

Pressemitteilung

Das BMELV tritt dafür ein, dass Verbraucher beim Einkauf regionale Produkte besser erkennen können. In mehreren Testregionen sind erste Produkte mit dem Regionalfenster seit Mitte Januar 2013 erhältlich.

Fast Zweidrittel aller Verbraucherinnen und Verbraucher achtet meistens oder sogar immer beim Einkauf darauf, dass Lebensmittel aus einer bestimmten Region kommen. Das hat eine Umfrage im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ergeben.

Die regionale Herkunft ist also für die Verbraucher mittlerweile ein sehr wichtiges Merkmal von Lebensmitteln. Derzeit findet jedoch keine einheitliche Handhabung der Kennzeichnung “aus der Region” statt. Ein vom BMELV in Auftrag gegebenes Gutachten zur Schaffung einheitlicher verbraucherfreundlicher Kriterien für eine Regionalkennzeichnung empfahl ein “Regionalfenster”.

Testlauf für das Regionalfenster
Dazu startete das BMELV im August 2012 ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt. Ziel ist eine freiwillige, zuverlässige und transparente Kennzeichnung für regionale Produkte in Deutschland. Der Verbraucher soll mit einem Blick auf die Verpackung erkennen können, was an dem Produkt “regional” ist”.

Das Regionalfenster wird ein reines Deklarationsfeld sein, kein zusätzliches Markenzeichen oder Siegel. Es beinhaltet ausschließlich Aussagen zur Herkunft der eingesetzten landwirtschaftlichen Zutaten sowie zum Ort der Verarbeitung. Wer die Kennzeichnung verwendet, muss garantieren, dass vor allem die Hauptzutat zu 100 Prozent aus der klar definierten Region kommen muss.

Beispiel: Regionalfenster auf der Verpackung von schwäbischen Maultaschen, Quelle: BMELV

Für das Regionalfenster wurde zunächst ein Prüf- und Sicherungssystem für die Nutzung der Regionalkennzeichnung entwickelt.

Erste regionale Produkte mit der neuen Kennzeichnung sind seit Mitte Januar 2013 in jeweils vier Lebensmittelgeschäften der fünf Testregionen (Berlin/Brandenburg, Baden-Württemberg, Hessen, Metropolregion Hamburg/Nord und Nordrhein-Westfalen) erhältlich. Die nebenstehende Karte zeigt die Testmärkte mit den jeweiligen Hinweisschildern auf regionale Produkte.

EU-weite Regelungen für bestimmte Lebensmittel
Auch EU-weit sind Kennzeichnungen bestimmter regionaler Lebensmittel möglich. Ende 2012 hat die EU die freiwillige Qualitätsangabe “Bergerzeugnis” eingeführt. Mit dieser Angabe können Lebensmittel gekennzeichnet werden, deren Rohstoffe ebenso wie – bei tierischen Erzeugnissen – das Futter für die Nutztiere aus der Bergregion stammen und – bei Verarbeitungserzeugnissen – auch die Verarbeitung dort erfolgt.

Eine zusätzliche Bedeutung auf EU-Ebene haben die EU-Qualitätszeichen für geschützte Ursprungsbezeichnung, geschützte geografische Angabe und garantierte traditionelle Spezialität. Die Vergabe dieser Kennzeichnung erfolgt über ein mehrstufiges Anerkennungsverfahren auf der Ebene der Mitgliedstaaten und der EU.

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