Germanwatch: "Stromnetze: Parlament muss Bundesbedarfsplan nachbessern"

Das Kabinett hat heute (19.12.2012) den Bundesbedarfsplan zum Ausbau der Stromnetze als Gesetzentwurf verabschiedet. Die Regierung konkretisiert damit die Planung dazu, wie viele Leitungen in den kommenden Jahren errichtet werden sollen. Sie reduziert die Zahl auf 50 von ursprünglich 70 vorgeschlagenen Netzbauten. Darüber hinaus macht sie Vorschläge für Pilotprojekte zur Erdverkabelung. Auch will sie den gerichtlichen Instanzenweg beim Stromnetzausbau auf eine Instanz beim Bundesverwaltungsgericht verkürzen.

Die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch kommentiert: “Wir begrüßen, dass eine Priorisierung der vorrangig zu bauenden Leitungen vorgenommen wurde. Allerdings geht die Begrenzung auf eine gerichtliche Instanz in die falsche Richtung. Dadurch wird Akzeptanz aufs Spiel gesetzt und vermutlich mehr Zeit verspielt als gewonnen. Was schon beim Energieleistungsausbaugesetz 2009 für massive Kritik gesorgt hat, kann jetzt beim Bundesbedarfsplan keine Lösung sein”, sagt der politische Geschäftsführer von Germanwatch Christoph Bals. Im parlamentarischen Verfahren müsse hier dringend nachgebessert werden.

“Die Bundesregierung hat sich immerhin dazu durchgerungen, dass zwei Pilotprojekte teilweise als Erdverkabelung realisiert werden können. Gerade in siedlungsnahmen Gebieten ist es aus Gründen der Akzeptanz sinnvoll, diese Option zu prüfen. Deswegen geht der Vorschlag der Bundesregierung an dieser Stelle in die richtige Richtung.”, so Bals weiter.

Der Entwurf für das Bundesbedarfsplangesetz ist ein wichtiger Zwischenschritt für den Stromnetzausbau in Deutschland. Jetzt liegt das Gesetz zur Beratung im Bundestag. Nach einem Beschluss des Parlaments kann die konkrete Planung einzelner Stromtrassen beginnen. In der Konsultation der Bundesnetzagentur zu diesem Plan hatten die Umweltverbände eine Priorisierung der zu bauenden Leitungen angemahnt, bis die noch offenen Fragen geklärt sind. Dieser Forderung ist die Bundesregierung jetzt nachgekommen. Allerdings sind einige Fragen von Umweltverbänden und Bürgerinitiativen unbeantwortet geblieben. Unklar ist, wie sich z.B. Lastmanagement, Energieeffizienz oder der verzögerte Ausbau der Windenergie auf hoher See auf den Netzausbaubedarf auswirken.

“Wir fordern die Bundesregierung auf, die noch offenen Fragen zum Umfang des Netzausbaus zügig zu klären. Sollte sich herausstellen, dass weniger Leitungen notwendig sind als jetzt angenommen, muss der Bundesbedarfsplan zügig angepasst werden”, so Bals.

PressemitteilungDas Kabinett hat heute (19.12.2012) den Bundesbedarfsplan zum Ausbau der Stromnetze als Gesetzentwurf verabschiedet. Die Regierung konkretisiert damit die Planung dazu, wie viele Leitungen in den kommenden Jahren errichtet werden sollen. Sie reduziert die Zahl auf 50 von ursprünglich 70 vorgeschlagenen Netzbauten. Darüber hinaus macht sie Vorschläge für Pilotprojekte zur Erdverkabelung. Auch will sie den gerichtlichen Instanzenweg beim Stromnetzausbau auf eine Instanz beim Bundesverwaltungsgericht verkürzen.

Die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch kommentiert: “Wir begrüßen, dass eine Priorisierung der vorrangig zu bauenden Leitungen vorgenommen wurde. Allerdings geht die Begrenzung auf eine gerichtliche Instanz in die falsche Richtung. Dadurch wird Akzeptanz aufs Spiel gesetzt und vermutlich mehr Zeit verspielt als gewonnen. Was schon beim Energieleistungsausbaugesetz 2009 für massive Kritik gesorgt hat, kann jetzt beim Bundesbedarfsplan keine Lösung sein”, sagt der politische Geschäftsführer von Germanwatch Christoph Bals. Im parlamentarischen Verfahren müsse hier dringend nachgebessert werden.

“Die Bundesregierung hat sich immerhin dazu durchgerungen, dass zwei Pilotprojekte teilweise als Erdverkabelung realisiert werden können. Gerade in siedlungsnahmen Gebieten ist es aus Gründen der Akzeptanz sinnvoll, diese Option zu prüfen. Deswegen geht der Vorschlag der Bundesregierung an dieser Stelle in die richtige Richtung.”, so Bals weiter.

Der Entwurf für das Bundesbedarfsplangesetz ist ein wichtiger Zwischenschritt für den Stromnetzausbau in Deutschland. Jetzt liegt das Gesetz zur Beratung im Bundestag. Nach einem Beschluss des Parlaments kann die konkrete Planung einzelner Stromtrassen beginnen. In der Konsultation der Bundesnetzagentur zu diesem Plan hatten die Umweltverbände eine Priorisierung der zu bauenden Leitungen angemahnt, bis die noch offenen Fragen geklärt sind. Dieser Forderung ist die Bundesregierung jetzt nachgekommen. Allerdings sind einige Fragen von Umweltverbänden und Bürgerinitiativen unbeantwortet geblieben. Unklar ist, wie sich z.B. Lastmanagement, Energieeffizienz oder der verzögerte Ausbau der Windenergie auf hoher See auf den Netzausbaubedarf auswirken.

“Wir fordern die Bundesregierung auf, die noch offenen Fragen zum Umfang des Netzausbaus zügig zu klären. Sollte sich herausstellen, dass weniger Leitungen notwendig sind als jetzt angenommen, muss der Bundesbedarfsplan zügig angepasst werden”, so Bals.

Pressemitteilung