BfN: Flaechendeckende Oekologisierung der europaeischen Agrarpolitik zur Erreichung der Biodiversitaetsziele erforderlich

Vor dem Hintergrund der derzeitigen Diskussionen hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) auf die aktuellen Ergebnisse eines Forschungsvorhabens zur Reform der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) hingewiesen. Die neue Studie legt dar, dass eine Ökologisierung der GAP in der bevorstehenden Finanzperiode (2014-2020) für die Erreichung der Biodiversitätsziele in der Europäischen Union zwingend notwendig ist. “Der Verlust an biologischer Vielfalt in unseren Agrarlandschaften ist weiterhin ungebrochen, dies zeigen die dramatischen Bestandsrückgänge charakteristischer Feldvögel und zahlreicher anderer Artengruppen”, sagte BfN-Präsidentin , Prof. Beate Jessel bei der Vorstellung der Studie. Die Greening-Maßnahmen (nach Kommissionsvorschlag: Erhaltung Dauergrünland, Fruchtfolgevorgaben, 7% Ökologische Vorrangflächen) können laut Studie jedoch nur dann einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt leisten, wenn sie – wie von der EU-Kommission vorgeschlagen – verbindlich an den Erhalt von Direktzahlungen geknüpft sind. Nur dann müssen sie auch in den landwirtschaftlichen Intensiv-Regionen umgesetzt werden.

“Wichtigstes Instrument im Rahmen des Greenings ist die verpflichtende Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen (ÖVF)”, so Beate Jessel.
Die tatsächliche Wirksamkeit von ÖVF wird jedoch von der Ausgestaltung sowie der räumlichen Verteilung der Flächen und dem prozentualen
Flächenanteil abhängen. Nach den Ergebnissen der Studie sollte deshalb bei ÖVF keinesfalls eine pauschale Stilllegung erfolgen. Vielmehr sollte
ein Teil der ÖVF im Sinne der Biodiversität aktiv gemanagt bzw. unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Kriterien auch landwirtschaftlich
nutzbar sein, wenn dabei ein mindestens gleich großer Nutzen für Natur und Umwelt entsteht. Um zusätzliche positive Effekte zu erlangen, sollten
flankierend stets Management- und Beratungsmaßnahmen aus dem Fonds für die ländliche Entwicklung mit einem deutlich erhöhten EU-Anteil gefördert werden. Prof. Jessel: “Gerade in Intensivregionen können mit ökologischen Vorrangflächen nicht nur Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie sondern auch der Klima- und Gewässerschutzpolitik erreicht werden”. Dies gilt auch für die Greening-Anforderung zum Erhalt des Grünlands. Um jedoch den notwendigen Grünlandschutz zum Erfolg zu machen sowie effektiven Klima-, Wasser- und Bodenschutz zu betreiben muss das Grünlandumbruchverbot unbedingt mit sofortiger Wirkung gelten.

Hinweis:

Das F&E Projekt “Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2013 und Erreichung der Biodiversitäts- und Umweltziele” wird durch das Bundesamt
für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gefördert. Federführend: Institut
für Agrarökologie und Biodiversität (R. Oppermann, J. Gelhausen), Mitautoren: Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung Müncheberg (B.
Matzdorf, M. Reutter) und Hochschule für Forstwissenschaft Rottenburg (R. Luick, S. Stein).

Die Broschüre “Gemeinsame Agrarpolitik ab 2014: Perspektiven für mehr Biodiversitäts- und Umweltleistungen der Landwirtschaft?” mit ihren
zusammengefassten Kernforderungen, kann auf der Internetseite des BfN unter folgendem Link, als Pdf-Dokument abgerufen werden:
http://www.bfn.de/0313_veroe.html.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/0401_pm.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=4427Vor dem Hintergrund der derzeitigen Diskussionen hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) auf die aktuellen Ergebnisse
eines Forschungsvorhabens zur Reform der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) hingewiesen. Die neue Studie legt dar, dass eine
Ökologisierung der GAP in der bevorstehenden Finanzperiode (2014-2020) für die Erreichung der Biodiversitätsziele in der Europäischen Union
zwingend notwendig ist. “Der Verlust an biologischer Vielfalt in unseren Agrarlandschaften ist weiterhin ungebrochen, dies zeigen die dramatischen
Bestandsrückgänge charakteristischer Feldvögel und zahlreicher anderer Artengruppen”, sagte BfN-Präsidentin , Prof. Beate Jessel bei der
Vorstellung der Studie. Die Greening-Maßnahmen (nach Kommissionsvorschlag: Erhaltung Dauergrünland, Fruchtfolgevorgaben, 7%
Ökologische Vorrangflächen) können laut Studie jedoch nur dann einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt leisten, wenn
sie – wie von der EU-Kommission vorgeschlagen – verbindlich an den Erhalt von Direktzahlungen geknüpft sind. Nur dann müssen sie auch in den
landwirtschaftlichen Intensiv-Regionen umgesetzt werden.

“Wichtigstes Instrument im Rahmen des Greenings ist die verpflichtende Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen (ÖVF)”, so Beate Jessel.
Die tatsächliche Wirksamkeit von ÖVF wird jedoch von der Ausgestaltung sowie der räumlichen Verteilung der Flächen und dem prozentualen
Flächenanteil abhängen. Nach den Ergebnissen der Studie sollte deshalb bei ÖVF keinesfalls eine pauschale Stilllegung erfolgen. Vielmehr sollte
ein Teil der ÖVF im Sinne der Biodiversität aktiv gemanagt bzw. unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Kriterien auch landwirtschaftlich
nutzbar sein, wenn dabei ein mindestens gleich großer Nutzen für Natur und Umwelt entsteht. Um zusätzliche positive Effekte zu erlangen, sollten
flankierend stets Management- und Beratungsmaßnahmen aus dem Fonds für die ländliche Entwicklung mit einem deutlich erhöhten EU-Anteil gefördert werden. Prof. Jessel: “Gerade in Intensivregionen können mit ökologischen Vorrangflächen nicht nur Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie sondern auch der Klima- und Gewässerschutzpolitik erreicht werden”. Dies gilt auch für die Greening-Anforderung zum Erhalt des Grünlands. Um jedoch den notwendigen Grünlandschutz zum Erfolg zu machen sowie effektiven Klima-, Wasser- und Bodenschutz zu betreiben muss das Grünlandumbruchverbot unbedingt mit sofortiger Wirkung gelten.

Hinweis:

Das F&E Projekt “Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2013 und Erreichung der Biodiversitäts- und Umweltziele” wird durch das Bundesamt
für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gefördert. Federführend: Institut
für Agrarökologie und Biodiversität (R. Oppermann, J. Gelhausen), Mitautoren: Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung Müncheberg (B.
Matzdorf, M. Reutter) und Hochschule für Forstwissenschaft Rottenburg (R. Luick, S. Stein).

Die Broschüre “Gemeinsame Agrarpolitik ab 2014: Perspektiven für mehr Biodiversitäts- und Umweltleistungen der Landwirtschaft?” mit ihren
zusammengefassten Kernforderungen, kann auf der Internetseite des BfN unter folgendem Link, als Pdf-Dokument abgerufen werden:
http://www.bfn.de/0313_veroe.html.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/0401_pm.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=4427