BMU und BMWi: CCS-Gesetz wichtiger Schritt für eine Zukunftstechnologie

Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle und Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen haben heute in Berlin die Eckpunkte des gemeinsamen Gesetzentwurfs zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (CO2) vorgestellt. Mit dem Gesetzentwurf entscheidet sich die Bundesregierung für ein schrittweises Vorgehen bei der weiteren Entwicklung der Technologien. Deshalb wird zunächst nur die Erprobung und Demonstration von Speichern mit dem Gesetzentwurf zugelassen und der Entwicklungsstand der Technologien 2017 umfassend evaluiert. Damit trägt die Bundesregierung den noch offenen Fragen der neuen Technologien und den vielfältigen Sorgen in der Bevölkerung Rechnung.

Röttgen: “Mit diesem Gesetzentwurf wird ein rechtlicher Rahmen für die Erprobung der CCS-Technologie geschaffen. Dies ist ein wichtiger Beitrag für mehr Klimaschutz am Industriestandort Deutschland. Wir gehen dabei schrittweise vor und nehmen die Sorgen der Bevölkerung äußerst ernst.”

Brüderle: “Klimaschutz ist ein globales Anliegen. Steigende Weltbevölkerung und steigender Energieverbrauch werden dazu führen, dass Entwicklungs- und Schwellenländer auf absehbare Zeit nicht auf fossile Energieträger verzichten. Die CCS-Technologie ist deshalb notwendig, denn in den nächsten Jahrzehnten müssen mehrere Milliarden Tonnen CO2 dauerhaft entsorgt werden. Mit unserer Einigung geben wir der deutschen Industrie die Chance, diese Schlüsseltechnologie zügig zu entwickeln und neue Exportchancen global zu nutzen.”

Die Erprobung von CCS eröffnet eine wichtige Perspektive für den Klimaschutz, denn noch auf Jahrzehnte werden weltweit Kohlekraftwerke die wichtigste Grundlage der Stromerzeugung bilden. CCS bietet aber auch eine Perspektive für eine CO2-arme Industrieproduktion, denn Stahlwerke und Chemieanlagen werden nicht ganz ohne die Emission von CO2 auskommen.

Der Gesetzentwurf regelt auf Grundlage höchster Umweltstandards die Anforderungen an die Erkundung und Speicherung, die Haftung des Betreibers, den Schutz von Betroffenen und die langfristige Nachsorge. Die Technologie kann so umfassend getestet werden; zugleich werden Risiken oder Beeinträchtigungen für die Umwelt ausgeschlossen.

Der Gesetzentwurf hat nach seiner Aussetzung im Sommer 2009 eine anspruchsvolle Überarbeitung erfahren. Konkrete Neuerungen umfassen unter anderem:

  • Beschränkung der Speicherung auf die Erprobung und Demonstration: Speicher dürfen nur zugelassen werden, wenn der Zulassungsantrag bis Ende 2015 gestellt ist und die jährliche Speichermenge pro Speicher nicht mehr als 3 Millionen Tonnen und bundesweit pro Jahr nicht mehr als 8 Millionen Tonnen CO2 beträgt.
  • Evaluierung: Das Gesetz wird im Jahre 2017 umfassend evaluiert. Hierzu erstellt die Bundesregierung einen Bericht an den Deutschen Bundestag. Wenn der Bericht positiv ausfällt, kann CCS in größerem Umfang genutzt werden.
  • Höchster Vorsorgestandard: Für die Demonstrationsspeicher muss gegen Beeinträchtigungen von Mensch und Umwelt Vorsorge nach dem Stand von Wissenschaft und Technik getroffen werden.
  • Wirksame Absicherung gegenüber möglichen langfristigen Risiken durch den Betreiber: Ansparung des Nachsorgebeitrages von der ersten gespeicherten Tonne an.
  • Andere Nutzungsansprüche im Untergrund, zum Beispiel Geothermie und Energiespeicher, werden noch umfassender berücksichtigt.
  • Müssen für die Untersuchung Grundstücke betreten und genutzt werden, so werden die Rechte der Grundstückseigentümer besser geschützt.
  • Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit sollen betroffene Gemeinden einen finanziellen Ausgleich erhalten.

Der Gesetzentwurf wird jetzt innerhalb der Bundesregierung beraten. In diesem Verfahren werden auch die Länder und Verbände beteiligt. Danach folgt der parlamentarische Abstimmungsprozess. Mit einer abschließenden Entscheidung wird Ende des Jahres gerechnet.

PressemitteilungBundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle und Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen haben heute in Berlin die Eckpunkte des gemeinsamen Gesetzentwurfs zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (CO2) vorgestellt. Mit dem Gesetzentwurf entscheidet sich die Bundesregierung für ein schrittweises Vorgehen bei der weiteren Entwicklung der Technologien. Deshalb wird zunächst nur die Erprobung und Demonstration von Speichern mit dem Gesetzentwurf zugelassen und der Entwicklungsstand der Technologien 2017 umfassend evaluiert. Damit trägt die Bundesregierung den noch offenen Fragen der neuen Technologien und den vielfältigen Sorgen in der Bevölkerung Rechnung.

Röttgen: “Mit diesem Gesetzentwurf wird ein rechtlicher Rahmen für die Erprobung der CCS-Technologie geschaffen. Dies ist ein wichtiger Beitrag für mehr Klimaschutz am Industriestandort Deutschland. Wir gehen dabei schrittweise vor und nehmen die Sorgen der Bevölkerung äußerst ernst.”

Brüderle: “Klimaschutz ist ein globales Anliegen. Steigende Weltbevölkerung und steigender Energieverbrauch werden dazu führen, dass Entwicklungs- und Schwellenländer auf absehbare Zeit nicht auf fossile Energieträger verzichten. Die CCS-Technologie ist deshalb notwendig, denn in den nächsten Jahrzehnten müssen mehrere Milliarden Tonnen CO2 dauerhaft entsorgt werden. Mit unserer Einigung geben wir der deutschen Industrie die Chance, diese Schlüsseltechnologie zügig zu entwickeln und neue Exportchancen global zu nutzen.”

Die Erprobung von CCS eröffnet eine wichtige Perspektive für den Klimaschutz, denn noch auf Jahrzehnte werden weltweit Kohlekraftwerke die wichtigste Grundlage der Stromerzeugung bilden. CCS bietet aber auch eine Perspektive für eine CO2-arme Industrieproduktion, denn Stahlwerke und Chemieanlagen werden nicht ganz ohne die Emission von CO2 auskommen.

Der Gesetzentwurf regelt auf Grundlage höchster Umweltstandards die Anforderungen an die Erkundung und Speicherung, die Haftung des Betreibers, den Schutz von Betroffenen und die langfristige Nachsorge. Die Technologie kann so umfassend getestet werden; zugleich werden Risiken oder Beeinträchtigungen für die Umwelt ausgeschlossen.

Der Gesetzentwurf hat nach seiner Aussetzung im Sommer 2009 eine anspruchsvolle Überarbeitung erfahren. Konkrete Neuerungen umfassen unter anderem:

  • Beschränkung der Speicherung auf die Erprobung und Demonstration: Speicher dürfen nur zugelassen werden, wenn der Zulassungsantrag bis Ende 2015 gestellt ist und die jährliche Speichermenge pro Speicher nicht mehr als 3 Millionen Tonnen und bundesweit pro Jahr nicht mehr als 8 Millionen Tonnen CO2 beträgt.
  • Evaluierung: Das Gesetz wird im Jahre 2017 umfassend evaluiert. Hierzu erstellt die Bundesregierung einen Bericht an den Deutschen Bundestag. Wenn der Bericht positiv ausfällt, kann CCS in größerem Umfang genutzt werden.
  • Höchster Vorsorgestandard: Für die Demonstrationsspeicher muss gegen Beeinträchtigungen von Mensch und Umwelt Vorsorge nach dem Stand von Wissenschaft und Technik getroffen werden.
  • Wirksame Absicherung gegenüber möglichen langfristigen Risiken durch den Betreiber: Ansparung des Nachsorgebeitrages von der ersten gespeicherten Tonne an.
  • Andere Nutzungsansprüche im Untergrund, zum Beispiel Geothermie und Energiespeicher, werden noch umfassender berücksichtigt.
  • Müssen für die Untersuchung Grundstücke betreten und genutzt werden, so werden die Rechte der Grundstückseigentümer besser geschützt.
  • Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit sollen betroffene Gemeinden einen finanziellen Ausgleich erhalten.

Der Gesetzentwurf wird jetzt innerhalb der Bundesregierung beraten. In diesem Verfahren werden auch die Länder und Verbände beteiligt. Danach folgt der parlamentarische Abstimmungsprozess. Mit einer abschließenden Entscheidung wird Ende des Jahres gerechnet.

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