DIE-Blog: Kooperation mit Ankerländern – keine Zeit mehr für Kleinmut und Ressortegoismen!

Vor fünf Jahren entwickelte das BMZ, aufbauend auf einem Papier des DIE, ein Konzept zur Zusammenarbeit mit Ankerländern. Ankerländer sind unverzichtbare Partner zur Bewältigung globaler Probleme und zur Ausgestaltung zukunftsfähiger globaler Governance-Strukturen. Das Ankerlandkonzept wurde immer wieder falsch interpretiert. Weder handelt es sich um eine Rechtfertigung, mit Ländern wie China auch in Zukunft EZ nach altem Strickmuster zu betreiben, noch wurde gar die Forderung aufgestellt, ODA-Mittel aus kleineren Partnerländern in die Ankerländer umzuschichten.

Worum ging es uns in dem Papier? Drei Kernaussagen:
1.        Ankerländer sind viel zu (ge-)wichtig, als dass wir es uns leisten könnten, die Beziehungen und Verflechtungen zu ihnen zu vernachlässigen. Im Gegenteil, wir müssen die Kooperation auf eine viel strategischere Basis stellen als bislang.
2.        Ankerländer als Partner zu gewinnen, ist kein leichtes Unterfangen. Aufgrund der Verschiebungen der Weltwirtschaft nimmt Deutschlands relative Bedeutung ab und wir können nicht mehr darauf bauen, in Zukunft Ansprechpartner der ersten Wahl zu sein.
3.        Erfolgreich können wir im Dialog mit den Ankerländern durch das Schnüren von attraktiven Kooperationspaketen sein, in die wir unsere besonderen Angebotsstärken hineinpacken, neben der EZ beispielsweise die Wissenschaftskooperation oder die Zusammenarbeit im Umweltbereich.

Ein solches Vorgehen erfordert eine enge Zusammenarbeit über die Ressortgrenzen hinweg. Und dies hat sich in den vergangenen Jahren als ein dickes Brett erwiesen, das noch nicht wirklich gebohrt worden ist. Zwar wurden Fortschritte gemacht, so werden Regierungsverhandlungen unterschiedlicher Ressorts mit Ankerländern heute gemeinsam oder zumindest zeitgleich geführt. Der Weg zu einer strategischen Abstimmung ist jedoch noch weit und steinig. Manche ressortübergreifende Diskussionsrunde geht leider an der Substanz vorbei und beschäftigt sich z.B. lieber mit der Frage, ob man den Begriff der „Ankerländer“ übernehmen will oder ob man lieber von „regionalen Führungsmächten“ spricht. Und auch bei der Vorbereitung und Umsetzung von ressortübergreifenden  Kooperationsvorhaben gibt es Probleme, die man nicht ausschließlich auf der Sachebene erklären kann.

Es ist zu hoffen, dass die nächste Legislaturperiode genutzt wird, um die ressortübergreifende Kooperation mit Ankerländern voranzubringen und gemeinsame Länderstrategien zu entwickeln. Angesichts der schnellen Veränderungen in der Welt und der drängenden Probleme, die es global zu lösen gilt, sollte eigentlich kein Platz für Kleinmut und Ressorteitelkeiten sein.

Weiterlesen und kommentieren im DIE-Blog zur Bundestagswahl

Autor: Dr. Andreas Stamm, Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE) im DIE-Blog zur BundestagswahlVor fünf Jahren entwickelte das BMZ, aufbauend auf einem Papier des DIE, ein Konzept zur Zusammenarbeit mit Ankerländern. Ankerländer sind unverzichtbare Partner zur Bewältigung globaler Probleme und zur Ausgestaltung zukunftsfähiger globaler Governance-Strukturen. Das Ankerlandkonzept wurde immer wieder falsch interpretiert. Weder handelt es sich um eine Rechtfertigung, mit Ländern wie China auch in Zukunft EZ nach altem Strickmuster zu betreiben, noch wurde gar die Forderung aufgestellt, ODA-Mittel aus kleineren Partnerländern in die Ankerländer umzuschichten.

Worum ging es uns in dem Papier? Drei Kernaussagen:
1.        Ankerländer sind viel zu (ge-)wichtig, als dass wir es uns leisten könnten, die Beziehungen und Verflechtungen zu ihnen zu vernachlässigen. Im Gegenteil, wir müssen die Kooperation auf eine viel strategischere Basis stellen als bislang.
2.        Ankerländer als Partner zu gewinnen, ist kein leichtes Unterfangen. Aufgrund der Verschiebungen der Weltwirtschaft nimmt Deutschlands relative Bedeutung ab und wir können nicht mehr darauf bauen, in Zukunft Ansprechpartner der ersten Wahl zu sein.
3.        Erfolgreich können wir im Dialog mit den Ankerländern durch das Schnüren von attraktiven Kooperationspaketen sein, in die wir unsere besonderen Angebotsstärken hineinpacken, neben der EZ beispielsweise die Wissenschaftskooperation oder die Zusammenarbeit im Umweltbereich.

Ein solches Vorgehen erfordert eine enge Zusammenarbeit über die Ressortgrenzen hinweg. Und dies hat sich in den vergangenen Jahren als ein dickes Brett erwiesen, das noch nicht wirklich gebohrt worden ist. Zwar wurden Fortschritte gemacht, so werden Regierungsverhandlungen unterschiedlicher Ressorts mit Ankerländern heute gemeinsam oder zumindest zeitgleich geführt. Der Weg zu einer strategischen Abstimmung ist jedoch noch weit und steinig. Manche ressortübergreifende Diskussionsrunde geht leider an der Substanz vorbei und beschäftigt sich z.B. lieber mit der Frage, ob man den Begriff der „Ankerländer“ übernehmen will oder ob man lieber von „regionalen Führungsmächten“ spricht. Und auch bei der Vorbereitung und Umsetzung von ressortübergreifenden  Kooperationsvorhaben gibt es Probleme, die man nicht ausschließlich auf der Sachebene erklären kann.

Es ist zu hoffen, dass die nächste Legislaturperiode genutzt wird, um die ressortübergreifende Kooperation mit Ankerländern voranzubringen und gemeinsame Länderstrategien zu entwickeln. Angesichts der schnellen Veränderungen in der Welt und der drängenden Probleme, die es global zu lösen gilt, sollte eigentlich kein Platz für Kleinmut und Ressorteitelkeiten sein.

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Autor: Dr. Andreas Stamm, Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE) im DIE-Blog zur Bundestagswahl