FEMNET | Die Corona-Pandemie in Bangladesch und Indien: Zahlen geben weiteren Einblick in die Folgen der Krise

Laut Schätzungen des Unternehmerverbands BGMEA gingen im Jahr 2020 in Bangladeschs Textilindustrie rund 400.000 Arbeitsplätze verloren. Auch nach Wiederaufnahme der Produktion arbeiten viele Fabriken noch nicht mit voller Auslastung. Zugesagte finanzielle Hilfen der EU und Deutschland für betroffene Näher*innen sind bis heute nicht vollständig geflossen. Auch in Indien ist die Lage weiter kritisch.

Nach dem Lockdown im Frühjahr vor einem Jahr, der anders als in Europa nur 2 Monate dauerte, nahmen im Mai rund. 3.600 exportorientierte Fabriken ihre Produktion wieder auf. Bereits zu diesem Zeitpunkt hatten 348 Betriebe schließen müssen. Bis heute wird in den Fabriken mangels Aufträgen teilweise nur mit halber Auslastung gearbeitet.

Den von der wirtschaftlichen Krise schwer getroffenen Textilarbeiter*innen hat die EU sowie die deutsche Bundesregierung Hilfe zugesagt. So wurde im vergangenen Mai angekündigt, Betroffene über einen Zeitraum von drei Monaten mit ca. 30 EUR monatlich zu unterstützen – ein viel zu geringer Betrag, um davon leben zu können, immerhin aber eine erste kleine Hilfe. Bis heute sind insgesamt 113 Mio. EUR (davon 93 Mio. EUR aus der EU, 20 Mio. aus Deutschland) jedoch immer noch nicht voll ausgezahlt. Schwierigkeiten bereitet u.a. die Verteilung: während die Liste der Begünstigten zunächst ausschließlich vom Unternehmerverband BGMEA erstellt wurde, wehrten sich die Gewerkschaften mit heftigen Protesten. Inzwischen sollen Gewerkschaft und Verband im Austausch stehen.

Die prekäre Lage tausender Näher*innen bleibt also weiterhin bestehen, nicht nur in Bangladesch, sondern auch in Indien. Hier sind es besonders die Wanderarbeiter*innen, denen die Auswirkungen der Pandemie zusetzt. Meist durch Agenten angeworben und vor allem in den über 2000 Spinnereien im südlichen Bundesstaat Tamil Nadu eingesetzt, blieben sie nach dem Lockdown sich selbst überlassen. Ansprüche können sie nicht geltend machen, da keine Arbeitsverträge bestehen.

Weiterlesen

Quelle: FEMNET e.V. , 24.02.2021