Deutsche UNESCO-Kommission | 50 Jahre Ramsar-Konvention zum Schutz von Feuchtgebieten

Am 2. Februar 2021 feierte die Ramsar-Konvention, eines der frühesten internationalen Abkommen zum Naturschutz, ihr 50-jähriges Jubiläum.

„Ramsar“ ist ein globales Abkommen, das nach der iranischen Kleinstadt Ramsar am Kaspischen Meer benannt ist, in dem das „Übereinkommen über den Schutz von Feuchtgebieten” am 2. Februar 1971 beschlossen wurde. Dieser zwischenstaatliche Vertrag, dessen „Verwahrerin“ die UNESCO ist, ist eines der frühesten internationalen Abkommen zum Naturschutz.

Seit 1975 in Kraft

Die Ramsar-Konvention trat 1975 in Kraft, bis heute sind ihr 171 Staaten beigetreten. Deutschland (die BRD) hat die Konvention bereits 1976 ratifiziert, die DDR 1978. Die zentrale Botschaft der Ramsar-Konvention ist der Erhalt und die ausgewogene Nutzung aller Feuchtgebiete durch Maßnahmen im Land und in internationaler Zusammenarbeit. Teil der Ramsar-Konvention ist, wie im Fall der UNESCO-Welterbekonvention, eine Liste bedeutender Feuchtgebiete, heute 2.413 Gebiete mit einer Gesamtfläche von über zwei Millionen Quadratkilometern – eine Fläche größer als Frankreich, Deutschland, Österreich, die Schweiz, Spanien und Portugal zusammen.

Der Schwerpunkt der Konvention hat sich in den letzten Jahren vom Erhalt und der nachhaltigen Nutzung von Feuchtgebieten – vor allem als Lebensraum von Wasser- und Watvögeln – mehr und mehr in Richtung eines ganzheitlichen Schutzes der Ökosysteme und ihrer Funktionen entwickelt. Feuchtgebiete sind im Sinne der Konvention eine Vielzahl von Lebensräumen, darunter fallen Feuchtwiesen, Moor- und Sumpfgebiete, Auen, Flüsse, Seen und sämtliche Küstengebiete, aber auch vom Menschen geschaffene Feuchtgebiete wie Abwasserbehandlungs- und Speicherbecken. Auch wenn das Ziel des Biodiversitätserhalts in diesen Gebieten eine hohe Priorität hat, geht es nicht um ein Nutzungsverbot, sondern um die Förderung einer ökologisch ausgewogenen Nutzung.

Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung

Mit dem Beitritt zur Konvention verpflichten sich die Vertragsstaaten, mindestens ein Feuchtgebiet innerhalb ihres Hoheitsgebietes als „Feuchtgebiet internationaler Bedeutung“ zu benennen und dessen Erhalt zu sichern. Die Vertragsstaaten müssen für die Gebiete Managementpläne aufstellen, und den ökologischen Zustand überwachen; außerdem müssen sie mit anderen regionalen und globalen Institutionen zusammen arbeiten, Öffentlichkeitsarbeit betreiben und die Bevölkerung einbeziehen. Alle drei Jahre müssen die Staaten auf der Vertragsstaatenkonferenz Bericht erstatten.

Für den innerstaatlichen Schutz der Feuchtgebiete bietet die Ramsar-Konvention selbst keine rechtliche Handhabe. Die Vertragsstaaten verpflichten sich freiwillig zu effektivem Schutz – wie dieser Schutz erfolgen kann, ist den Staaten überlassen. Insofern ist der Status „Ramsar-Gebiet“ bzw. „Feuchtgebiet internationaler Bedeutung“ keine Schutzgebietskategorie, sondern eher ein „Gütesiegel“; Schutz kann in der EU aber durchaus verbindlich gewährleistet werden, indem Ramsar-Gebiete zum Beispiel als Europäisches Vogelschutzgebiet als Teil des Natura 2000-Netzwerks geschützt werden.

Montreux-Register

Das internationale Ramsar-Sekretariat mit Sitz im schweizerischen Gland begleitet die Umsetzung der Konvention kritisch und entwickelt das Übereinkommen weiter. Auf der alle drei Jahre stattfindenden Vertragsstaatenkonferenzen – zuletzt 2018 in Dubai – legen die Staaten ihre Berichte über den Stand des Feuchtgebietsschutzes vor und entscheiden gemeinsam über weitere Maßnahmen zur Umsetzung der Konvention. Ein wichtiges Instrument hierbei ist das „Montreux-Register“, in welchem international bedeutsame Feuchtgebiete aufgenommen werden, deren ökologischer Zustand sich deutlich verschlechtert hat, beziehungsweise in absehbarer Zeit verschlechtern wird. Für diese Gebiete werden ebenfalls entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung erarbeitet.

In Europa ist die politische Bedeutung der Ramsar-Konvention aufgrund der EU-Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie seit Ende der 1990er zurückgegangen, denn im Fall dieser EU-Richtlinien kann der Europäische Gerichtshof Verstöße rechtlich sanktionieren. Da aber vergleichbare Instrumente in praktisch allen anderen Staaten weltweit fehlen, müssen sich auch die EU-Staaten für eine wirksame Umsetzung der Ramsar-Konvention einsetzen; der Erhalt von Feuchtgebieten und ihrer Ökosystemfunktionen ist in der globalisierten Welt kein lokales Anliegen mehr. In Deutschland gibt es übrigens 34 Ramsar-Gebiete, jeweils acht und damit die meisten in Niedersachsen und Bayern. Zuletzt hat Deutschland den Oberrhein 2008 auf die Liste der deutsche „Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung“ gesetzt.

Die UNESCO als „Verwahrer der Konvention“

Die UNESCO fungiert als „Verwahrer der Konvention“ (depositary), das heißt sie verwahrt die sechs-sprachige amtliche Fassung des Übereinkommens, sorgt bei Bedarf für die rechtliche Auslegung von deren Wortlaut, nimmt die Beitrittsurkunden jedes Vertragsstaates entgegen und erkennt diese nach erfolgter Überprüfung an. Die Konvention ist jedoch kein Bestandteil des Systems der Umweltübereinkommen und -verträge der Vereinten Nationen beziehungsweise der UNESCO. Die Verantwortung für Verwaltung und Umsetzung der Konvention liegt in den Händen des erwähnten Sekretariats in Gland und bei der Vertragsstaatenkonferenz. Die UNESCO hat die genannte Rolle unter anderem deshalb inne, weil im Jahr 1971 das Umweltprogramm der Vereinten Nationen noch nicht gegründet worden war.

Weitere Informationen

Quelle: Deutsche UNESCO-Kommission, 02.02.2021