BMZ | Mehr Fairness in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten: Hintergrundpapier „Globalisierung gerecht gestalten“

Globale Wertschöpfungsketten machen 80 Prozent des Welthandels aus und sind Existenzgrundlage für über 450 Millionen Menschen. Keine zweite große Industrienation ist so intensiv in internationale Lieferketten eingebunden wie Deutschland.

  • Allein 2018 kamen die rund 320.000 deutschen Export-Unternehmen auf einen Umsatz von 1,32 Billionen Euro.
  • Über den Import sind sogar mehr als 775.000 deutsche Unternehmen aktiv. Ihr Umsatz: 1,09 Billionen Euro.
  • Besonders abhängig von importierten Vorleistungen sind in Deutschland die Textilindustrie (63 Prozent ausländischer Wertschöpfung), Elektronik (45 Prozent), chemische und pharmazeutische Industrie (39 Prozent), Lebensmittelindustrie (37 Prozent), Automobilindustrie (29 Prozent) und Maschinenbau (28 Prozent).

Begonnen hat diese Entwicklung bereits im 19. Jahrhundert. Damals wurden beispielsweise die Arbeiterinnen und Arbeiter in Spinnereien und Webereien regelrecht ausgebeutet: Beim Weberaufstand 1844 gingen die Weber für Lohngerechtigkeit auf die Barrikaden. Doch die Reformen blieben zunächst aus. Erst später erfolgte der Einstieg in die Bismarcksche Sozialgesetzgebung. Stattdessen begann die erste Stufe der Globalisierung und Externalisierung.

Im Zuge der weiteren weltwirtschaftlichen Verflechtung wanderten die umweltschädlichen, mit schmutziger Arbeit verbundenen Industrien in andere Weltregionen ab, beispielsweise nach Südostasien. Die hochproduktiven Industrien sind hier geblieben, wie beispielsweise die Verarbeitung von Rohstoffen.

Die Produktion verursacht nun in den Entwicklungs- und Schwellenländern sehr hohe Belastungen von Mensch und Umwelt, von denen viele von uns nichts wissen wollen. Eigene Wirtschaftszweige gehen ein, illegale Chemikalien verseuchen Flüsse, Flächen werden enteignet, Menschen und immer wieder Kinder ausgebeutet. Sei es in Textilfabriken, in Minen oder Steinbrüchen oder auf Baumwollfeldern, Bananen- oder Kakaoplantagen. Mehr als 70 Millionen Kinder arbeiten unter diesen ausbeuterischen, gefährlichen Bedingungen.

Wir hierzulande profitieren davon, dass Menschen weltweit unter solch verheerenden Bedingungen arbeiten. Niemand von uns wäre auch nur einen Tag bereit, die Jobs des globalen Südens zu übernehmen. Und wir profitieren unmittelbar:

  • Wir genießen den Kaffee aus Brasilien,
  • laufen täglich auf den Pflastersteinen aus Indien
  • und in den Batterien unserer Autos und Handys stecken Kobalt und Coltan aus dem Kongo.

Dieses vermeintlich funktionierende und vielen Generationen vertraute System der Externalisierung produziert inzwischen Schäden und Kosten, die nicht mehr nur weit weg anfallen, sondern zunehmend auf uns zurückfallen, beispielsweise beim Klimawandel.

Im Dezember 2016 hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verabschiedet. Dieser setzt die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Deutschland um. Die Bundesregierung hat zunächst auf das freiwillige Engagement der Unternehmen gesetzt, zugleich aber dessen Erfolg evaluiert.

In der ersten Runde des Monitorings haben – nach zweimaliger Verlängerung und Ausweitung der Stichprobe – nur 465 von 3.300 angeschriebenen Unternehmen den Fragebogen ausgefüllt. Davon haben nur rund 18 Prozent die Vorgaben erfüllt.

Am 14. Juli wurden nun dem Interministeriellen Ausschuss der Bundesregierung die Ergebnisse zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte vorgestellt. Die zweite Befragungsrunde bestätigt die Ergebnisse. Deutlich weniger als 50 Prozent der Unternehmen kommen ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht nach. Deswegen greift jetzt der Koalitionsvertrag. Dort heißt es: “Falls die wirksame und umfassende Überprüfung des NAP 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, werden wir national gesetzlich tätig und uns für eine EU-weite Regelung einsetzen.”

Eine gesetzliche Regelung erhält breite Unterstützung aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft:

  • Mehr als 60 renommierte Unternehmen fordern ein Lieferketten-Gesetz, unter anderem Tchibo, REWE, Nestlé, Alfred Ritter (Ritter Sport).
  • Über 100 zivilgesellschaftliche Organisationen sehen ein Gesetz für erforderlich.
  • 200.000 Bürgerinnen und Bürger fordern in einer Petition ein Lieferketten-Gesetz für Deutschland.
  • Der Rat für nachhaltige Entwicklung empfiehlt der Bundesregierung eine Vorreiterrolle Deutschlands bei der europäischen Gesetzgebung einzunehmen: Sie sollte dazu Eckpunkte für eine Lieferkettengesetzgebung in Deutschland verabschieden.

Die Bundesregierung setzt sich zudem im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft für einen EU-Aktionsplan zur Stärkung der Unternehmensverantwortung in globalen Lieferketten ein, der menschenrechtliche, soziale und ökologische Standards und Transparenz fördert und den Erfahrungen der COVID-19-Pandemie Rechnung trägt.

Die EU-Kommission plant darüber hinaus eine Gesetzesinitiative für 2021. Ein nationales Umsetzungsgesetz wird Deutschland dann in jedem Fall brauchen.

Weitere Informationen

In einem Hintergrundpapier „Globalisierung gerecht gestalten“, stellt das BMZ die Notwendigkeit fairer Lieferketten in Deutschland und einer globalisierten Welt noch einmal im Detail dar.

Quelle: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), 14.07.2020