[:en]16.01.2020 | H-BRS: Wie kann das Recht auf Entwicklung im Anthropozän erhalten werden? – Ringvorlesung “Wir müssen reden…über Ethik in der digitalen Welt”[:de]16.01.2020 | H-BRS: Wie kann das Recht auf Entwicklung im Anthropozän erhalten werden? [:]

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Das Recht auf Entwicklung wurde in einer Erklärung der Vereinten Nationen 1986 für Länder, Individuen und Gruppen festgehalten. Seither wird es in internationalen Verhandlungen von Regierungen des Südens häufig gegen Forderungen, sich am Klima- und Umweltschutz zu beteiligen, in Anschlag gebracht.

Aus der Perspektive des Anthropozäns und der bevorstehenden Quantensprünge im Bereich der Digitalisierung / künstlichen Intelligenz (KI) hat die Erklärung ein Defizit und eine Chance: Entwicklung wird implizit als nachholender Prozess verstanden, daher fehlt eine für das 21. Jahrhundert wesentliche explizite Verpflichtung zum Umweltschutz und zu Beiträgen für den Schutz globaler Umweltgüter. Entwicklung wird positiv als offener gesellschaftlicher Prozess verstanden, in dem individuelle und kollektive Menschenrechte verwirklicht werden – hier kann die Debatte über Chancen und Risiken von Digitalisierung/KI anknüpfen. Vor diesem Hintergrund werden im Vortrag Überlegungen zu zwei Themenkomplexe vorgestellt:

  • die Menschheit und andere Lebensformen als zusätzliche Rechtsträger einzuführen (Scholz i.E.);
  • unter welchen Bedingungen Entwicklungsländer von einer nachhaltigen Digitalisierung nicht nur profitieren, sondern diese auch mitgestalten können (WBGU 2019).

Scholz, Imme (i.E.): Reflecting on the Right to Development from the perspective of global environmental change and the 2030 Agenda for Sustainable Development, in: Krajewski/Kuhn/Kaltenborn (eds) Sustainable Development Goals and Human Rights, Springer

WO? Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
Campus Sankt Augustin,
Grantham-Allee 20, 53757 Sankt Augustin
Audimax (Hörsaal 1)
WANN? 16. Januar 2020 – 18:00 bis 19:30
Quelle: Hochschule Bonn Rhein Sieg, Januar 2020

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Im Rahmen der Ringvorlesung “Wir müssen reden…über Ethik in der digitalen Welt”

Das Recht auf Entwicklung wurde in einer Erklärung der Vereinten Nationen 1986 für Länder, Individuen und Gruppen festgehalten. Seither wird es in internationalen Verhandlungen von Regierungen des Südens häufig gegen Forderungen, sich am Klima- und Umweltschutz zu beteiligen, in Anschlag gebracht.

Aus der Perspektive des Anthropozäns und der bevorstehenden Quantensprünge im Bereich der Digitalisierung / künstlichen Intelligenz (KI) hat die Erklärung ein Defizit und eine Chance: Entwicklung wird implizit als nachholender Prozess verstanden, daher fehlt eine für das 21. Jahrhundert wesentliche explizite Verpflichtung zum Umweltschutz und zu Beiträgen für den Schutz globaler Umweltgüter. Entwicklung wird positiv als offener gesellschaftlicher Prozess verstanden, in dem individuelle und kollektive Menschenrechte verwirklicht werden – hier kann die Debatte über Chancen und Risiken von Digitalisierung/KI anknüpfen. Vor diesem Hintergrund werden im Vortrag Überlegungen zu zwei Themenkomplexe vorgestellt:

  • die Menschheit und andere Lebensformen als zusätzliche Rechtsträger einzuführen (Scholz i.E.);
  • unter welchen Bedingungen Entwicklungsländer von einer nachhaltigen Digitalisierung nicht nur profitieren, sondern diese auch mitgestalten können (WBGU 2019).

Scholz, Imme (i.E.): Reflecting on the Right to Development from the perspective of global environmental change and the 2030 Agenda for Sustainable Development, in: Krajewski/Kuhn/Kaltenborn (eds) Sustainable Development Goals and Human Rights, Springer

WO? Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
Campus Sankt Augustin,
Grantham-Allee 20, 53757 Sankt Augustin
Audimax (Hörsaal 1)
WANN? 16. Januar 2020 – 18:00 bis 19:30
Quelle: Hochschule Bonn Rhein Sieg, Januar 2020

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