UNESCO | Deutschland ist Mitglied im Exekutivrat 2019-2023 der UNESCO

Am 20. November hat die Generalkonferenz der UNESCO Deutschland für den Zeitraum 2019 bis 2023 in den Exekutivrat der UNESCO gewählt. Die 193 Mitgliedstaaten der UNESCO kommen vom 12. bis 27. November für die Generalkonferenz in Paris zusammen. Sie beraten über das Programm und den Haushalt der Organisation, wählen zwischenstaatliche Gremien und treffen Grundsatzentscheidungen, beispielsweise über neues Völkerrecht.

Die Generalkonferenz ist das Hauptentscheidungsgremium, der Exekutivrat das Aufsichtsgremium der UNESCO. Von den 58 Mitgliedern des Exekutivrats wird alle zwei Jahre etwa die Hälfte neu gewählt. Der Exekutivrat trifft Vorentscheidungen in allen Programmbereichen und beaufsichtigt die Umsetzung des von der Generalkonferenz beschlossenen Programms. In den nächsten Jahren ist diese Aufgabe besonders relevant, da die UNESCO im Kontext der Agenda 2030 ihre nächste Mittelfristige Strategie für den Zeitraum 2022 bis 2029 berät. Deutschland war zuletzt von 2013 bis 2017 Mitglied im Exekutivrat.

Prof. Dr. Maria Böhmer, Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission: „Die Wahl in den Exekutivrat ist Anerkennung für die intensive Mitwirkung Deutschlands in der UNESCO – in Gremien wie in vielen Programmlinien. Der Sitz im Exekutivrat gibt Deutschland die Möglichkeit, die Ausrichtung der UNESCO auf die Ziele der Agenda 2030 entscheidend mitzugestalten. Der UNESCO-Exekutivrat ist eines der wichtigsten Gremien im UN-System. Durch die Mitgliedschaft tritt Deutschland noch effektiver für eine Stärkung des Multilateralismus ein. Besonders an der UNESCO ist, dass hier nicht nur die Bundesregierung in den Gremien mitwirkt, sondern ganz entscheidend auch die UNESCO-Nationalkommissionen und UNESCO-Netzwerke Akteure der internationalen Zusammenarbeit sind. Die Deutsche UNESCO-Kommission wird weiterhin mit großem Engagement dazu beitragen, diesen Ansatz eines „Multilateralismus der Zivilgesellschaft“ voranzubringen.“

Hintergrund

Die UNESCO hat 193 Mitgliedstaaten. Ihr Hauptentscheidungsgremium ist die Generalkonferenz. Sie kommt alle zwei Jahre am Hauptsitz der UNESCO in Paris zusammen und beschließt den Haushalt und das Arbeitsprogramm. Aufsichtsorgan zwischen den Generalkonferenzen ist der Exekutivrat, der sich aus 58 Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Er bereitet die Generalkonferenz vor, prüft die Arbeitsprogramme und den Haushaltsplan. Der Exekutivrat schlägt auch den Generaldirektor oder die Generaldirektorin vor, der oder die von der Generalkonferenz für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt wird. Das Sekretariat, an dessen Spitze seit dem 15. November 2017 Audrey Azoulay als Generaldirektorin steht, setzt das UNESCO-Programm um.

Weitere Informationen

Quelle: Deutsche Unesco Kommission, 20. November 2019