Stadt Bonn: Stadt begrüßt neuen Luftreinhalteplan für Bonn

Die Bundesstadt Bonn begrüßt die überarbeitete Zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplanes (LRP) Bonn des Landes Nordrhein-Westfalen, die am Donnerstag, 15. August 2019, in Kraft tritt.

In intensiven Gesprächen mit der Bezirksregierung Köln und dem Land, einschließlich Gesprächen mit Ministerin Ursula Heinen-Esser, wurden zielführende Maßnahmen festgelegt, die zu einer Verbesserung der Luftbelastung und Einhaltung der Grenzwerte führen. Oberbürgermeister Ashok Sridharan: „Saubere Luft ist mir ein hohes Gut. Deshalb freue ich mich, dass der nun vorgelegte Luftreinhalteplan unsere Vorschläge zur Luftreinhaltung aufnimmt und goutiert.“

Verkehrsdezernent Helmut Wiesner: „Wir sehen uns in unserem Engagement zur Erarbeitung von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität an den „Hotspots“, aber auch für das gesamte Stadtgebiet durch diesen Luftreinhalteplan bestätigt, da der Luftreinhalteplan die Einhaltung der Grenzwerte im gesamten Stadtgebiet bis zum Jahr 2020 ohne Fahrverbote prognostiziert.”

Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid ist oberstes Ziel des neuen Luftreinhalteplans

Möglich wird dies durch die konsequente Umsetzung eines Bündels von Maßnahmen aus dem „Green City Masterplan“, dem „Lead City“-Programm sowie dem Programm „KommunalerKlimaschutz.NRW – Emissionsfreie Innenstadt“. Mit den  Maßnahmenpaketen soll eine spürbare Verkehrsverlagerung zur umweltfreundlicheren Mobilität wie ÖPNV, Rad oder Carsharing bewirkt werden.

Konkrete Maßnahmen für Bonn sind spezielle Ticketangebote, Angebotsverbesserungen im ÖPNV und die Weiterentwicklung des Betrieblichen Mobilitätsmanagements. Hervorzuheben ist gleichfalls der Ausbau der Fahrradinfrastruktur u.a. durch den Bau von Radschnellrouten, die geplante Einrichtung von Mobilstationen zur optimalen Verknüpfung aller Verkehrsmittel   sowie die schrittweise  Elektrifizierung des städtischen Fuhrparks.

Des Weiteren werden 77 Euro V-Busse der SWB bis Ende 2019 in zwei Tranchen mit SCRT-Filtern nachgerüstet. Die RSVG wird ebenfalls noch dieses Jahr  51 Busse des neuesten Abgasstandards Euro VI in Betrieb nehmen sowie 29 weitere Busse in 2019 auf Euro VI nachrüsten. Am Belastungsschwerpunkt Belderberg werden ab 2020 nur noch EURO-VI- Busse im Linienverkehr  fahren, so dass dort allein durch diese Maßnahme eine Grenzwerteinhaltung prognostiziert wird.

Für alle Maßnahmen konnten umfangreiche Fördermittel akquiriert werden, die mit großem Engagement seitens der Verwaltung und großer Unterstützung der Bonner Ratsfraktionen eingeworben wurden. Die Stadt sieht in diesen Maßnahmen eine zukunftsfähige Entwicklung des städtischen Verkehrs, da diese auf die Luftreinhaltung, aber auch auf Lärmbelastung, Verkehrssicherheit und den begrenzten städtischen Verkehrsraum insgesamt positiv wirken.

Für die Reuterstraße sind darüber hinaus folgende zusätzliche Maßnahmen zu deren Entlastung vom innerstädtischen Durchgangsverkehr vorgesehen:

  • Änderung der Beschilderung auf der A 555 und der A 59/565 in Richtung Bundesviertel / Bad Godesberg
  • zusätzliche verkehrsaktive Hinweistafeln auf Vorzugsstrecken bei spezifischen Verkehrslagen
  • Tempo 30 auf Teilen der Reuterstraße (zwischen Botanischem Garten/Kirschallee bis Bonner Talweg).

Durch das Inkrafttreten des Luftreinhalteplans gelten alle Maßnahmen als verbindlich angeordnet. Fahrverbote nicht erforderlich für die Einhaltung der Grenzwerte

In einer Einzelfallprüfung wurden durch die Bezirksregierung Köln auch zonale und streckenbezogene Fahrverbote als zusätzliche straßenverkehrsrechtliche Maßnahme diskutiert.  Weil mit den im Luftreinhalteplan aufgeführten Maßnahmen der Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 µg/m³ im Jahr 2020 eingehalten werden kann, wird die Festlegung von Fahrverbote  als unverhältnismäßig angesehen. Im Vorfeld hatte die Stadt die möglichen Auswirkungen von Fahrverboten geprüft.

Im Falle der Fahrverbotsvariante Reuterstraße plus Belderberg wäre infolge der Ausweichverkehre im Bonner Stadtgebiet eine Mehrfahrleistung von circa 170.000 Kilometern täglich zu erwarten. Allein aus diesem Grund hält die Stadt Fahrverbote nicht für eine zielführende Maßnahme zur Reinhaltung der Luft.

Hintergrund

Mit Urteil vom 8. November 2018 hat das Verwaltungsgericht Köln im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land Nordrhein-Westfalen entschieden, dass der Luftreinhalteplan für die Stadt Bonn zu überarbeiten ist und die Grenzwerte von Stickstoffdioxid schnellstmöglich einzuhalten sind. Das Gericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass sofern in dem kurzen verbleibenden Zeitraum kein Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte im Zusammenhang weiterer emissionsmindernder Maßnahmen erfolgt, ab dem 1. April 2019 Fahrverbote für bestimmte Kraftfahrzeuge auf bestimmten Strecken anzuordnen sein werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Da das Land Nordrhein-Westfalen Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht eingelegt hat, sind aufgrund der aufschiebenden Wirkung bislang keine Fahrverbote  angeordnet worden.

Verfahren vor dem OVG

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat einen Erörterungstermin im Berufungsverfahren zum Luftreinhalteplan Bonn am  9. und 10. Mai 2019 durchgeführt. Der Termin für die mündliche Verhandlung steht noch nicht fest.

Der Luftreinhalteplan ist ab Donnerstag, 15. August 2019, unter www.bezreg-koeln.nrw.de im Internet abrufbar. Zusätzlich kann er ab dem 15. August 2019 zwei Wochen sowohl bei der Bezirksregierung Köln als auch bei der Stadt Bonn während der Dienststunden eingesehen werden.

Bundesstadt Bonn, Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda, Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 9 A, Zeiten: Montag und Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr und bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2 – 10, 50667 Köln, Raum: K 131, Zeiten: Montag bis Freitag  von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr.

Quelle: Pressemitteilung Stadt Bonn, 14.08.2019