BMZ: Bekanntgabe und Teilnahmeaufruf zur Einführung des Siegels “Grüner Knopf”

Der Grüne Knopf startet im Sommer 2019 im Rahmen einer Einführungsphase. Interessierte Unternehmen sind aufgerufen, ab sofort bei der Geschäftsstelle Grüner Knopf eine Prüfung zu beantragen. Unternehmen, die in der Einführungsphase als Vorreiter aktiv am Grünen Knopf mitwirken, müssen unter bestimmten Voraussetzungenkeine Prüfkosten zahlen.

Was ist der Grüne Knopf?

Der Grüne Knopf ist ein globales Siegel mit staatlicher Überwachung. Er kennzeichnet sozial und ökologisch nachhaltig hergestellte Textilien, die von verantwortungsvoll handelnden Unternehmen in Verkehr gebracht werden.

Welche Unternehmen können den Grünen Knopf beantragen?

Der Grüne Knopf richtet sich an alle Unternehmen, die Textilwaren herstellen und / oder vertreiben. Dies umfasst sowohl Hersteller solcher Waren, als auch Handelsunternehmen, die Fremdprodukte als Eigenmarken vertreiben. Nicht erfasst sind hingegen Unternehmen, die Fremdprodukte vertreiben, ohne dabei selbst als Produktverantwortliche aufzutreten. Eine detaillierte Übersicht der anerkannten Warenklassen finden Sie im Anhang.

Wer steht hinter dem Grünen Knopf?

Siegelinhaber ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-lung (BMZ). Der Siegelgeber legt die Kriterien und Bedingungen für den Grünen Knopf fest. Bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ist eine Ge-schäftsstelle eingerichtet. Unabhängige Prüfer kontrollieren die Einhaltung der Kriterien. Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) stellt verlässliche Prüfungen sicher. Bei erfolgreicher Zertifizierung wird das Siegel Grüner Knopf im Auftrag des BMZ vergeben.

Welche Rolle spielt der Grüne Knopf in der öffentlichen Beschaffung?

Die Zertifizierung für den Grünen Knopf erfolgt auf Grundlage von internationalen, harmoni-sierten ISO-Normen. Der Grüne Knopf ist damit geeignetfür die nachhaltige öffentliche Beschaffung in der Europäischen Union (EU).

Welche Anforderungen stellt der Grüne Knopf an Unternehmen und Produkt?

Als erstes staatliches Siegel verbindet der Grüne Knopf Anforderungen an das Produkt (z.B. Mode, Heimtextilien) und an das Unternehmen. Ein Produkt muss 26 soziale und ökologische Mindeststandards einhalten. Die Erfüllung der Produktkriterien wirdüber vorhandene, anerkannte und glaubwürdige Siegel nachgewiesen. Außerdem muss das Unternehmen als Ganzes seine Sorgfaltspflichten anhand von 20 Kriterien nachweisen. Grundlage der Unternehmenskriterien sind die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (VN) sowie sektorspezifische Empfehlungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). In der Einführungsphase werden die Zertifizierungsverfahren durch ausgewählte und in anderen Bereichen akkreditierte Prüfstellen und in enger Abstimmung und Aufsicht durch die DAkkS durchgeführt.

Welche Stufen der Lieferkette werden vom Grünen Knopf abgedeckt?

In der Einführungsphase deckt der Grüne Knopf die Produktionsstufen„Zuschneiden und Nähen“ (Konfektionierung) sowie „Bleichen und Färben“ (Nassprozesse) ab. In den nächsten Jahren wird er mit Hilfe eines unabhängigen Beirats weiterentwickelt und auf weitere Produktionsstufenausgeweitet. U.a. werden existenzsichernde Löhne als Kriterium angestrebt.

Welche besonderen Bedingungen gelten in der Einführungsphase?

Warum startet der Grüne Knopf mit einer Einführungsphase?

Die Einführungsphase ist von Juli 2019 bis Ende Juni 2021 angelegtund dient insbesondere der Ausarbeitung des Konformitätsbewertungsprogrammes in Abstimmung mit der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) sowie den Akkreditierungsverfahren für die Prüfstellen.

Die in der Einführungsphase gesammelten Erkenntnisse werden genutzt, umallen Beteiligten Erfahrungswerte zu ermöglichen und das Verfahren für die Erlangung des Grünen Knopf zu validieren und weiter zu optimieren. Der Siegelgeber, die Geschäftsstelle und die Prüfstellen sind hierfür auf Rückmeldungen der teilnehmenden Unternehmen angewiesen. Zu diesem Zweck sind Unternehmen, die an der Einführungsphase teilnehmen, verpflichtet, die o.g. Stellen bei der Evaluierung der Prozesse zu unterstützen. Zur Steigerung der Transparenz werden die Prüfberichte in geeigneter Form öffentlich zugänglich gemacht. Der zeitliche und administrative Aufwand für die Teilnahme an der Einführungsphase wird den teilnehmenden Unternehmen nicht vergütet.

Wie ist das Antragsverfahren in der Einführungsphase ausgestaltet?

Für die Zertifizierung mit dem Grünen Knopf ist ein dreistufiges Verfahren vorgesehen. Die Teilnahme an der Folgestufe setzt die erfolgreiche Erfüllung der vorangegangenen Stufe voraus.

1. Antrag

  • Das Unternehmen reicht bei der Geschäftsstelle Grüner Knopf einen formlosen Antrag ein.
  • Die Geschäftsstelle prüft die Antragsberechtigung (siehe hierzu “Welche Unternehmen können den Grünen Knopf beantragen?”).
  • Die Geschäftsstelle bietet dem Unternehmen ein Beratungsgespräch zur Vorberei-tung auf die Prüfung an. Das Unternehmen bereitet die Prüfung intensiv vor.

2. Erstprüfung durch unabhängige Prüfstelle

  • Die Geschäftsstelle vermittelt dem Unternehmen eine unabhängige Prüfstelle.
  • Das Unternehmen schließt mit der Prüfstelle einen Prüfvertrag.
  • Die Prüfstelle kontrolliert die Erfüllung aller Unternehmenskriterien sowie -anhand vorhandener Siegel – die Erfüllung der Produktkriterien.

3. Abschluss eines Lizenzvertrages

  • Bei positiver Unternehmens-und Produktprüfung unterzeichnet das Unternehmen mit der Geschäftsstelle einen Lizenzvertrag.
  • Während der Laufzeit des Lizenzvertragesberechtigt dieser das Unternehmen, geprüfte Produkte mit dem Grünen Knopf zu kennzeichnen.

Welche Kosten sind mit der Beantragung des Siegels “Grüner Knopf” verbunden?

In der Einführungsphase stellt der Siegelinhaber Mittel zur Übernahme der Erstprüfung (Pilot-Zertifizierung) zur Verfügung. Dies umfasst auch mögliche Beratungsleistungen durch die Geschäftsstelle. Die Kostenübernahmewird Bestandteil der von den Unternehmen und den Prüfstellen zu schließenden Verträge. Kosten, die nach der Pilot-Zertifizierung anfallen (z.B. für Kontrolle der Konformität, Re-Zertifizierungund ggf. Lizenzkosten), werden von den Unternehmen getragen.

Die vom Siegelinhaber für die Einführungsphase bereitgestellten Kosten sind begrenzt. Die Zulassung zur Teilnahme an der Einführungsphase steht zudem unter dem Vorbehalt verfügbarer Kapazitäten der Prüfstellen.

Ein rechtlicher Anspruch auf die Zulassung zur kostenfreien Unternehmensprüfung in der Einführungsphase besteht nicht.

Welche besonderen Beiträgesind in der Einführungsphase von Unternehmen zu leisten?

Die Kostenübernahme durch die Geschäftsstelle während der Einführungsphase ist davon abhängig, dass sich das an der Einführungsphase teilnehmende Unternehmen bereit erklärt, dem Siegelinhaber und der Geschäftsstelle Zugang zur Dokumentation der Erstprüfung zu gewähren. Dies kann die Kenntnisnahme von Dokumenten und Geschäftsprozessen umfassen, die zur Prüfung und Bewertung der Indikatoren der Unternehmenskriterien und der Produktkriterien des Grünen Knopf vorgelegt werden. In Einzelfällen und nach Absprache können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle und / oder des Siegelinhabers Prüfungen beiwohnen. Die Unabhängigkeit der Prüfstellen bleibt hiervon unberührt. Die Einsichtnahme in Informationen, Dokumentenund Prüfprozessender Einführungsphase dienen dem Siegelinhaber und der Geschäftsstelle ausschließlich dazu, die Bewertungsschemataund Abläufe der Zertifizierung zu verifizieren und zu optimieren. Die Einsichtnahme ist streng auf diesen Zweck begrenzt. Die Wahrung der Vertraulichkeit der erlangten Informationen wird in einer gesonderten Verschwiegenheitserklärung zwischen Unternehmen, Siegelinhaber und Geschäftsstelle geregelt.

An wen ist der Antrag für den Grünen Knopf zu richten?

Anträge für das Zertifikat Grüner Knopf nimmt die Geschäftsstelle entgegen.

Geschäftsstelle Grüner Knopf, Potsdamer Platz, 10785 Berlin Deutschland, E-Mail: info@gruener-knopf.de

Mehr Informationen

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Juli 2019