FEMNET begrüßt Gesetzentwurf zu unter­nehm­e­­rischen Sorgfaltspflichten

Deutsches Wertschöpfungskettengesetz soll globale Lieferketten nachhaltiger machen

Viele deutsche Unternehmen profitieren von Gesetzeslücken, um ihre Waren billig im Ausland produzieren zu lassen. Nur freiwillig sind sie bislang dazu angehalten, gegen Menschenrechts­verletzungen bei ihren Zulieferern vorzugehen. Das soll sich künftig ändern: Nach Medien-Informationen hat das Bundesministerium für wirtschaftliche  Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) einen Entwurf für ein Wertschöpfungskettengesetz erarbeitet, der demnächst veröffentlicht werden soll. Bei Verstößen sollen Freiheitsstrafen und Bußgelder drohen.

Dr. Gisela Burckhardt, geschäftsführende Vorstandsvorsitzende von FEMNET e.V., sieht Potenzial in diesem Vorstoß. „Wir begrüßen es sehr, dass Entwicklungsminister Müller einen solchen Gesetzesentwurf vorlegen will. Schon lange setzen wir uns für verbindliche Regelungen ein, denn mit nur freiwilligen Maßnahmen kommen wir mit der Umsetzung von Menschenrechten in der Lieferkette  nicht  weit. Ein Wertschöpfungskettengesetz würde auch das freiwillige Textilbündnis wirkungsvoll ergänzen. Dass die aktuellen Spielregeln des Marktes nachhaltig wirtschaftende Akteure benachteiligen muss endlich aufhören.“

FEMNET e.V. ist seit 2014 Mitglied im Bündnis für nachhaltige Textilien, um sich dort mit weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen für den Schutz von Umwelt und Menschenrechten in der globalen Textilproduktion einzusetzen.

Zum Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung FEMNET e.V., 11.02.2019