LANUV: Folgen des Klimawandels – Über 5 Millionen Bürgerinnen und Bürger in NRW betroffen

LANUV untersucht Klimawandel in Nordrhein-Westfalen

Mehr als fünf Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen sind nach den einer Studie des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) bei sommerlichen Wetterlagen bereits heute von besonders großen Hitzebelastungen betroffen. Durch den Klimawandel und den zu erwartenden weiteren Anstieg der Temperaturen wird die Hitzebelastung in NRW weiter zunehmen.

„Wir sehen hier bereits eine Folge des Klimawandels, die viele Menschen in Nordrhein-Westfalen direkt treffen kann“, stellte der Präsident des LANUV, Dr. Thomas Delschen, bei der Präsentation des LANUV-Jahresberichtes in Essen fest. „Unsere Projektionen zeigen, dass hier in NRW die durchschnittlichen Jahrestemperaturen bis zur Mitte dieses Jahrhunderts zwischen 0,7 und 1,7 Grad Celsius ansteigen werden. Bis zum Ende des Jahrhunderts erwarten wir sogar einen Temperaturanstieg zwischen 1,5 und 4,3 Grad Celsius. Daraus resultieren mehr besonders heiße Tage und in der Folge Hitzeperioden, die stärker ausfallen und länger anhalten.“

Wie stark einzelne Gemeinden auf dem Lande oder Großstädte im Ruhrgebiet von der Hitzebelastung betroffen sind, kann auf der LANUV-Webseite abgerufen werden. Vor allem stark verdichtete und hoch bebaute Innenstadtbereiche ohne Grünflächen wirken sich dabei negativ aus. „Hier besteht die Gefahr, dass sich sogenannte Wärme- oder Hitzeinseln bilden“, erläuterte Dr. Delschen. „Insbesondere in der Nacht kann hier die Temperatur um bis zu zehn Grad Celsius höher liegen als im Umland. Ursache dafür sind ein verringerter Luftaustausch, Gebäude und Straßen die Wärme speichern sowie Industrie und Verkehr, die Wärme abstrahlen.“

Unter der Belastung in den Hitzeinseln leiden insbesondere sensible Bevölkerungsgruppen wie Menschen mit Vorerkrankungen, einer geringeren Fitness, ältere Menschen oder Kleinkinder. Mögliche Folgen sind zum Beispiel Kreislaufprobleme, Herzrhythmusstörungen, Kopfschmerzen oder Erschöpfung und damit verbunden eine geringere Leistungsfähigkeit in Schule und Beruf.

Die Städte mit den meisten von besonders großen Hitzebelastungen betroffenen Menschen sind Köln (654.000 Betroffene, 62 % der Gesamtbevölkerung), Düsseldorf (430.000 Betroffene, 70 % der Gesamtbevölkerung) und Duisburg (311.000 Betroffene, 63 % der Gesamtbevölkerung). Aber auch kleinere Städte wie Hilden (38.000 Betroffene, 70 % der Gesamtbevölkerung), Gladbeck (46.000 Betroffene, 61 % Gesamtbevölkerung), Langenfeld (34.000 Betroffene, 58 % Gesamtbevölkerung) oder Gronau (24.000 Betroffene, 51 % Gesamtbevölkerung) können Hitzeinseln und damit hohe Zahlen von Betroffenen aufweisen.

„Experten aus der Stadt- und Regionalplanung sind hier gefragt, um Vorsorge zu treffen“, betonte LANUV-Präsident Dr. Delschen. „Besonders den Anteil an Grün- und Wasserflächen oder Bepflanzung zu erhöhen, helle Fassaden beim Hausbau einzusetzen und die Versiegelung von Flächen zu verringern oder zu vermeiden, sind sinnvolle Ansätze, um Hitzebelastungen abzumildern.“ Begrünung ist vor allem deshalb sinnvoll, da durch die Verdunstung von Wasser durch Pflanzen Wärmeenergie verbraucht wird und somit die Umgebungsluft abgekühlt werden kann.

In städtebaulichen Planungsprozessen ist es zudem sinnvoll, Ausgleichsräume und Kaltluftleitbahnen zu betrachten, um so zu einer Verbesserung der thermischen Situation beizutragen. Mit diesen Kaltluftleitbahnen kann ein Luftaustausch und damit der Transport kühlerer Luft von städtischen Außenbereichen in die Innenstädte ermöglicht werden. Insbesondere größere Kaltluftleitbahnen oder besonders große Belastungen erfordern zum Teil auch überörtliche Ansätze. Hier ist neben der Stadtplanung auch die Regionalplanung gefordert, klimaökologisch bedeutsame Flächen zu schützen.

Den Zahlen zur Hitzebelastung in NRW zu Grunde liegt eine Klimaanalyse, die das LANUV für ganz Nordrhein-Westfalen durchgeführt hat. Dabei wurden für einen typischen Sommertag mit abendlichen Temperaturen von 20 Grad Celsius verschiedene meteorologische Parameter und komplexe Prozesse zum Luftaustausch berechnet. In Bezug gesetzt wurden Flächen, über denen sich nachts größere Schichten kühlerer Luft bilden und die Bereiche in Städten, die von Hitzebelastungen betroffen sind.

Das Thema „Folgen des Klimawandels: Hitzebelastungen in Innenstädten“ ist unter anderem Teil des LANUV-Jahresberichtes 2017. Der Bericht gibt Auskunft über Schwerpunktthemen des vergangenen Jahres, wie zum Beispiel die Ausbreitung invasiver Arten, Untersuchungen zu Mikroplastik in Gewässern oder dem LANUV in seiner Vorbildfunktion als nachhaltige Verwaltungsbehörde. Der LANUV-Jahresbericht 2017 ist zu finden unter www.lanuv.nrw.de/landesamt/veroeffentlichungen/publikationen/jahresberichte/

Die Datenbank mit Projektionen zu Hitzebelastungen von Gemeinden, Städten und Kommunen ist zu finden unter www.lanuv.nrw.de/klima/fis-klimaanpassung-nordrhein-westfalen/planung/parameter/

Weitere Informationen und Daten zum Klimawandel und den Klimafolgen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden unter www.lanuv.nrw.de/klima/

Hintergrundinformationen LANUV-Monitoring Klimafolgen

Die durch den Menschen verursachte Änderung der klimatischen Verhältnisse ist bereits heute messbar, für die zukünftigen Entwicklungen liefern Klimamodelle Erkenntnisse zu den voraussichtlichen Entwicklungen. Der Klimawandel betrifft auch in Nordrhein-Westfalen die Grundlagen verschiedener Lebensbereiche und hat Auswirkungen auf unsere Art zu wohnen und zu arbeiten, auf die Bereiche Mobilität, Energieversorgung oder Landwirtschaft sowie auf die Flora und Fauna.

Seit dem Jahr 2011 untersucht das LANUV die Folgen des Klimawandels in einem eigenen Klimafolgenmonitoring. Betrachtet werden dabei 28 Indikatoren aus den sieben Umweltbereichen Klima und Atmosphäre, Wasser, Ökosysteme und Biodiversität, Boden, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Menschliche Gesundheit.

Die Ergebnisse des Monitorings sind zu finden unter www.lanuv.nrw.de/kfm-indikatoren/

Quelle: Pressemitteilung Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV), 21.06.2018