BMU: Plastiktüte wird zum Auslaufmodell – Freiwillige Vereinbarung ist erfolgreich

Der Verbrauch von Plastiktüten sinkt weiter. Insgesamt waren in Deutsch-land im Jahr 2017 ein Drittel bzw. 1,3 Milliarden Kunststofftragetaschen weniger im Umlauf als 2016. Das zeigen die neuen Zahlen der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM). Damit hat Deutschland das langfristige Verbrauchsziel der Europäischen Richtlinie zu Kunststofftragetaschen schon heute deutlich unterschritten. Die freiwillige Vereinbarung mit dem Handel erweist sich damit eindeutig als Erfolg.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: “Einweg-Plastiktüten haben sich als überflüssig erwiesen. Sie sind heute ein Auslaufmodell, auch weil es gute Alternativen gibt. Wir haben damit eine Blaupause für andere unnötige Verpackungen und kurzlebige Kunststoffprodukte, die schnell im Müll oder manchmal direkt in der Umwelt landen. Wir brauchen gleichzeitig deutlich mehr Recycling und mehr Vertrauen in unsere Entsorgungssysteme. Hier ist das Engagement des Handels und der Abfallwirtschaft weiter gefragt. Am Ende sollten nur noch Kunststoffe verwendet werden, die sich einfach recyceln lassen.“

Laut GVM verringerte sich 2017 der Verbrauch von Kunststofftragetaschen im Vergleich zum Vorjahr um 35%, nämlich um 1,3 Milliarden Stück auf 2,4 Milliarden Stück. Das entspricht einem Pro-Kopf-Konsum von 29 Tragetaschen (2016: 45). Der Verbrauch von Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern, denen das Hauptaugenmerk der Europäischen Richtlinie gilt, sank im Jahr 2017 sogar auf 25 Stück pro Einwohner. Damit hat Deutschland bereits heute das langfristige EU-Verbrauchsziel für 2025 um mehr als ein Drittel unterboten.

Die EU-Richtlinie, die im Mai 2015 in Kraft getreten ist, sieht vor, den Verbrauch sogenannter “leichter Kunststofftragetaschen” mit einer Wandstärke bis zu 50 Mikrometern bis zum Ende des Jahres 2019 auf höchstens 90 Stück und bis Ende des Jahres 2025 auf höchstens 40 Stück pro Einwohner und Jahr zu verringern.

Die freiwillige Vereinbarung zwischen dem Handel und dem Bundesumweltministerium ist am 1. Juli 2016 in Kraft getreten und bezieht auch Plastiktüten über 50 Mikrometer Wandstärke ein. Ausgenommen sind sehr leichte Plastiktüten, die zum Beispiel für Obst und Gemüse benutzt werden. Auch hier werden mittlerweile ressourcenschonendere Alternativen wie Stoffnetze oder die Kennzeichnung der Produkte durch Laserverfahren entwickelt.

Insgesamt haben mittlerweile 360 Unternehmen mit 47.000 Filialen die Vereinbarung unter-schrieben. Darunter sind alle großen Lebensmittelketten, Textilhändler und Baumärkte. Zudem beteiligen sich viele Einzelhändler an der Selbstverpflichtung, ohne formell die freiwillige Vereinbarung mit HDE und Umweltministerium unterzeichnet zu haben.

Weitere Informationen

Mit der Vereinbarung zur Reduktion von Kunststofftragetaschen zwischen dem HDE und dem Bundesumweltministerium setzt Deutschland Vorgaben der EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle von 2015 um. Der Einzelhandel verpflichtet sich damit zur Verringerung der Zahl von leichten Kunststofftragetaschen bis 31. Dezember 2019 auf höchstens 90 und bis 31. Dezember 2025 auf höchstens 40 Kunststofftragetaschen pro Einwohner und Jahr. Die Handelsunternehmen können die Vorgaben entweder durch eine entgeltliche Abgabe oder durch den völligen Verzicht auf die Abgabe leichter Kunststofftragetaschen umsetzen.

Die Vereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftragetaschen im Wortlaut: http://www.bmu.de/themen/wasser-abfall-boden/abfallwirtschaft/wasser-abfallwirtschaft-download/artikel/vereinbarung-zur-verringerung-des-verbrauchs-von-kunststofftragetaschen/

Informationen des Handels zur freiwilligen Selbstverpflichtung: http://kunststofftragetasche.info

Fragen und Antworten zu Kunststofftragetaschen: https://www.bmu.de/faqs/plastiktueten/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, 07.06.2018