Stadt Bonn: Gaststaatgesetz – nächster Schritt, um Bonn für internationale Organisationen attraktiver zu machen

Der Bundesrat hat am Freitag, 12. Mai 2017, auf Initiative der Landesregierung NRW einen Gesetzentwurf für ein Gaststaatgesetz auf den Weg gebracht. Mit diesem Gesetz sollen bessere Bedingungen bei der Ansiedlung internationaler Organisationen in Deutschland erreicht werden. Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet.

Franz-Josef Lersch-Mense, Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien: “Ich freue mich sehr, dass unsere Initiative eine Mehrheit im Bundesrat gefunden hat. Internationale Einrichtungen sind eine wichtige Bereicherung des Standortes, sie schaffen Arbeitsplätze vor Ort und vernetzen die Region international. Wenn wir im Wettbewerb um die Ansiedlung dieser Einrichtungen bestehen wollen, brauchen wir in Deutschland einen transparenten Rechtsrahmen, der Ansiedlungsvorhaben erleichtert.”

Viele Staaten sind für die Ansiedlung internationaler Einrichtungen bereit, besondere Zugeständnisse zu gewähren. Internationale Organisationen können zum Beispiel Vorrechte bei den Einreise- und Einwanderungsbestimmungen erhalten oder von der inländischen Sozialversicherung befreit werden. Das Gaststaatgesetz bildet einen verbindlichen rechtlichen Rahmen, damit die mit der Ansiedlung verbundenen Rechtsfragen nicht mehr wie bisher in jedem Einzelfall zeitaufwändig ausgehandelt werden müssen.

Bonns Oberbürgermeister Ashok Sridharan begrüßte die Initiative: “Für Bonn ist dies ein überaus wichtiges Signal, und ich danke der Landesregierung und Herrn Minister Lersch-Mense ausdrücklich für die kontinuierliche Unterstützung des internationalen Standorts Bonn, dessen weiterer Ausbau auch im Interesse des Landes und des Bundes ist.”

Nach dem Beschluss des Bundesrates geht der Gesetzentwurf nun ins weitere Verfahren. Zunächst beschäftigt sich die Bundesregierung mit der Länderinitiative. Sie leitet den Gesetzentwurf dann zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag zur Entscheidung weiter.

Quelle: Pressemitteilung Stadt Bonn, 16.05.2017