Germanwatch: Neues Gesetz zu Berichtspflichten über Menschenrechte betrifft nur rund 550 Unternehmen

Germanwatch kritisiert schwache Umsetzung der EU-Richtlinie zu Transparenzpflichten durch Deutschland

Der Bundestag hat ein Gesetz zur Stärkung der  Berichterstattung über nichtfinanzielle Risiken von Unternehmen verabschiedet und setzt damit Vorgaben einer EU-Richtlinie um. Die Entwicklungs- und Umweltorganisation Germanwatch spricht von einer schwachen Umsetzung der Richtlinie. Das neue Gesetz betrifft nämlich nur bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen mit über 500 Beschäftigten. Diese müssen über wesentliche Risiken ihrer Tätigkeit für Menschen- und Arbeitnehmerrechte sowie die Umwelt berichten. Durch diese Einschränkungen sind in Deutschland nur etwa 550 Großunternehmen und Konzerne vom Gesetz erfasst. Zudem stellt das  Gesetz nicht klar, inwiefern diese Unternehmen über Risiken berichten müssen, die zwar auch von ihnen verursacht werden, aber nicht unmittelbar ihren Geschäftsverlauf beeinflussen. „Es ist enttäuschend, dass Deutschland die EU-Vorgaben so ambitionslos umgesetzt hat“, sagt Klaus Milke, Vorstandsvorsitzender von Germanwatch. Denn die Richtlinie habe reichlich Spielraum für eine konsequentere Umsetzung gelassen.

„Je mehr Unternehmen über ihre Risiken und ihr Risikomanagement berichten, desto verantwortungsvoller können Anteilseigner, Geschäftspartner und Verbraucher ihre Entscheidungen daran ausrichten“, so Klaus Milke weiter. „In Deutschland sind die meisten großen Familienunternehmen wie zum Beispiel Aldi, Lidl und Würth nicht erfasst. Gerade für die deutsche Wirtschaft, in der auch viele große Familienunternehmen global aktiv sind, wäre die Erfassung auch dieser Unternehmen wichtig.”

In Dänemark und Schweden müssen deutlich mehr Unternehmen berichten

In Dänemark und Schweden mit ihren deutlich kleineren Volkswirtschaften sind mit jeweils knapp über 1000 Unternehmen zukünftig fast doppelt so viele wie in Deutschland von der Berichtspflicht erfasst. Diese Länder haben die Beschäftigtenzahl auf 250 Beschäftigte herabgesetzt und so die Berichtspflicht auf deutlich mehr Unternehmen ausgeweitet.

Positiv ist aus Sicht von Germanwatch, dass zum ersten Mal Unternehmen überhaupt über wesentliche Menschenrechts- und Umweltrisiken auch entlang ihrer Geschäftsbeziehungen berichten und Konzepte zum Umgang mit diesen Risiken darlegen müssen. Das neue Gesetz bezieht sich auf die Risiken, die unmittelbar finanzrelevant für das Unternehmen sind. Andere Risiken, die das Unternehmen und seine Zulieferer für Mensch und Umwelt verursachen, sind dabei nicht zweifelsfrei einbezogen. Milke: „Unternehmen, deren Zulieferer zum Beispiel die Fabrikbrände in Bangladesch und Pakistan mit zu verantworten hatten, müssen eindeutig verpflichtet werden darzulegen, wie sie mit Risiken dieser Art umgehen. Das Gesetz bleibt hier zu schwammig, da Unternehmen auch bei massiven Menschenrechtsbeeinträchtigungen das Schlupfloch der fehlenden Geschäftsrelevanz nutzen können. Da muss nachgebessert werden. Transparenz ist die notwendige Grundlage dafür, dass Unternehmen für von ihnen verursachte Risiken auch Verantwortung übernehmen.”

Die Bundesregierung hatte zu den Entwürfen des Gesetzes Stellungnahmen aus der Fachöffentlichkeit eingeholt. Auch Germanwatch hat sich an diesem Prozess beteiligt. In den Stellungnahmen sind weitere Kritikpunkte am Gesetz enthalten. Link: www.germanwatch.org/de/13595

Quelle: Pressemitteilung Germanwatch, 09.03.2017