Nachhaltigkeitsrat: Neues Arbeitsprogramm – Gemeinsame Umsetzung der Agenda 2030

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) hat in seiner ersten ordentlichen Sitzung sein Arbeitsprogramm für die Mandatsperiode bis 2019 beschlossen. Die Agenda 2030 mit ihren Sustainable Development Goals (SDGs) und die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie setzen den zentralen Rahmen für die Arbeit des Nachhaltigkeitsrates.

„Erfolgreiche Nachhaltigkeitspolitik braucht Weitblick – und manchmal erfordert sie sogar das Zurückstecken eigener, kurzfristiger Interessen“, sagte Marlehn Thieme, Vorsitzende des Rates für Nachhaltige Entwicklung. „Dieser Tage hört man so oft „America first“ – aber dieser übersteigerte Egoismus wird niemanden weiterführen, auch nicht Amerika. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal an das kluge Versprechen erinnern, welches die UN-Staats- und Regierungschefs 2015 in der Präambel der Agenda 2030 abgegeben haben: „As we embark on this great collective journey, we pledge that no one will be left behind – mit dieser großen Reise, die wir gemeinsam antreten, versprechen wir, niemanden zurückzulassen.“ Für die gemeinsame, erfolgreiche Umsetzung der Agenda 2030 werde sich der Nachhaltigkeitsrat in Deutschland und der Welt einsetzen, so Marlehn Thieme.

Politische Schwerpunktthemen

Politische Schwerpunktthemen des Nachhaltigkeitsrates werden in den nächsten zweieinhalb Jahren u.a. sein: Digitalisierung und ihre Gestaltungsmöglichkeiten für die nachhaltige Entwicklung unserer Gesellschaft; Finanzierung nachhaltiger Entwicklung (Green Finance) – ebenfalls zentrales Thema im Rahmen der deutschen G20-Präsidentschaft; nachhaltige Entwicklung von Städten und Kommunen; Gerechtigkeit steigern; Nachhaltigkeitswissen für Menschen anwendbar machen. Außerdem wird sich der Rat mit der Governance, der politischen Steuerung zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung beschäftigen.

Zum vollständigen Arbeitsprogramm: http://www.nachhaltigkeitsrat.de/der-rat/arbeitsprogramm/2017-2019

Der RNE wird sich auch für die rechtspolitische Stärkung des Nachhaltigkeitsgedankens einsetzen. Der Nachhaltigkeitsrat empfiehlt dafür die Aufnahme des Nachhaltigkeitsprinzips in das Grundgesetz. Diese politische Aufwertung ist aus Sicht des RNE erforderlich, um Defizite bei der Umsetzung des Nachhaltigkeitsgedankens anzugehen.

Quelle: Website Nachhaltigkeitsrat, 08.02.2017