BMU: Förderung von Klimaschutzprojekten. Bewerbungsfrist: 31. März 2013

    Das Bundesumweltministerium (BMU) hat die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative überarbeitet. Mit der Novellierung der Richtlinie wurden auch einzelne Fördermöglichkeiten erweitert. Förderung hiernach können vom 1. Januar bis 31. März 2013 beantragt werden.

    Mit den neuen Förderbedingungen wird Kommunen, die noch am Anfang ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen sowie insbesondere auch kleineren Gemeinden der Einstieg in den Klimaschutz erleichtert. Ein Schwerpunkt der Förderung ist die Umstellung von Innen- und Hallenbeleuchtung auf besonders energiesparende LED-Technik, dies wird mit einer Quote von 40 Prozent bezuschusst. Weiterhin gefördert wird die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technologie.

    Schon über 3000 Klimaschutzprojekte gefördert

    Neu eingeführt werden Fördermöglichkeiten zum Ausbau einer nachhaltigen Mobilität wie beispielsweise der Lückenschluss von Fahrradwegen, aber auch eine fußgängerfreundliche Verkehrsgestaltung. Für die Umsetzung von  Klimaschutzmaßnahmen, die eine Treibhausgasminderung von mindestens 80 Prozent erreichen, wird die maximale Förderung auf 250.000 Euro angehoben.

    Das Bundesumweltministerium hat mit der Kommunalrichtlinie seit dem Jahr 2008 mehr als 3000 Klimaschutzprojekte in über 1700 Kommunen mit insgesamt rund 191 Millionen Euro unterstützt. Aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative konnten so die Entwicklung von Klimaschutzkonzepten sowie die Einstellung von Klimaschutzmanagern zur Umsetzung dieser Konzepte angestoßen werden. Auch die Einführung von Energieeinsparmodellen in Schulen und Kindertagesstätten wurde erleichtert. Die Unterstützung von Klimaschutztechnologien in der Stromnutzung hat sich ebenso als sehr erfolgreich erwiesen: Durch die geförderten Projekte zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technologie wurde beispielsweise eine durchschnittliche Energieeinsparung von rund 75 Prozent. erreicht.

    Anträge und ausführliche Beratung

    Anträge können vom 1. Januar bis zum 31. März 2013 beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Ausführliche Beratung zu den Förderangeboten bietet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz.

    InformationDas Bundesumweltministerium (BMU) hat die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative überarbeitet. Mit der Novellierung der Richtlinie wurden auch einzelne Fördermöglichkeiten erweitert. Förderung hiernach können vom 1. Januar bis 31. März 2013 beantragt werden.

    Mit den neuen Förderbedingungen wird Kommunen, die noch am Anfang ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen sowie insbesondere auch kleineren Gemeinden der Einstieg in den Klimaschutz erleichtert. Ein Schwerpunkt der Förderung ist die Umstellung von Innen- und Hallenbeleuchtung auf besonders energiesparende LED-Technik, dies wird mit einer Quote von 40 Prozent bezuschusst. Weiterhin gefördert wird die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technologie.

    Schon über 3000 Klimaschutzprojekte gefördert

    Neu eingeführt werden Fördermöglichkeiten zum Ausbau einer nachhaltigen Mobilität wie beispielsweise der Lückenschluss von Fahrradwegen, aber auch eine fußgängerfreundliche Verkehrsgestaltung. Für die Umsetzung von  Klimaschutzmaßnahmen, die eine Treibhausgasminderung von mindestens 80 Prozent erreichen, wird die maximale Förderung auf 250.000 Euro angehoben.

    Das Bundesumweltministerium hat mit der Kommunalrichtlinie seit dem Jahr 2008 mehr als 3000 Klimaschutzprojekte in über 1700 Kommunen mit insgesamt rund 191 Millionen Euro unterstützt. Aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative konnten so die Entwicklung von Klimaschutzkonzepten sowie die Einstellung von Klimaschutzmanagern zur Umsetzung dieser Konzepte angestoßen werden. Auch die Einführung von Energieeinsparmodellen in Schulen und Kindertagesstätten wurde erleichtert. Die Unterstützung von Klimaschutztechnologien in der Stromnutzung hat sich ebenso als sehr erfolgreich erwiesen: Durch die geförderten Projekte zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technologie wurde beispielsweise eine durchschnittliche Energieeinsparung von rund 75 Prozent. erreicht.

    Anträge und ausführliche Beratung

    Anträge können vom 1. Januar bis zum 31. März 2013 beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Ausführliche Beratung zu den Förderangeboten bietet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz.

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