Stadt Bonn: Bonner Umweltzone wird ab 1. Juli größer

Die Bezirksregierung Köln hat den Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Bonn überarbeitet. Er tritt zum 1. Juli 2012 in Kraft. Wichtigste Maßnahme ist dabei die Vergrößerung und schrittweise Verschärfung der bestehenden Umweltzone. Ziel ist die Verbesserung der Luftqualität in Bonn und die Verminderung der bestehenden Schadstoffbelastungen.

Der fortgeschriebene Luftreinhalteplan sieht die Ausdehnung der Umweltzone räumlich sowohl in Richtung Norden und Westen als auch entlang der B 9 auf den Bonner Süden (Stadtteil Gronau) vor. In zwei Stufen werden zeitlich gestaffelt Fahrzeuge mit roter und gelber Plakette ausgeschlossen. Folgender Zeitplan ist dafür vorgesehen:

  • ab 1. Juli 2012: Ausdehnung der Bonner Umweltzone und Ausschluss der Fahrzeuge mit roter Plakette
  • ab 1. Juli 2014: Ausschluss der Fahrzeuge mit gelber Plakette.

Landeseinheitliche Ausnahmeregelungen für Einfahrverbote werden Bestandteil des Luftreinhalteplanes Bonn. Ebenfalls enthalten sind Übergangsregelungen für Anwohner und Gewerbetreibende in den neu zur Umweltzone hinzukommenden Gebieten.

Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans Bonn und damit die Umsetzung weiterer Maßnahmen sind aus Gründen des Gesundheitsschutzes notwendig. Der Grenzwert für Stickstoffdioxid wurde im Bonner Stadtgebiet trotz der bisherigen Maßnahmen, wie der Optimierung der Lichtsignalanlage und einem Lkw-Durchfahrverbot auf der Reuterstraße und der Einrichtung der Umweltzone im Jahre 2010, weiterhin erheblich überschritten. Die Werte für das Jahr 2011 zeigen lediglich eine geringe Verbesserung. Dies ergaben die Messungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). In mehreren Projektgruppensitzungen und unter Beteiligung der Öffentlichkeit wurde nach Lösungsmöglichkeiten zur Verringerung der Schadstoffbelastung in Bonn gesucht.

Die im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs im Zeitraum 16. April bis 15. Mai 2012 eingereichten Stellungnahmen stellten überwiegend die generelle Eignung von Umweltzonen zur Reduzierung der Schadstoffe in Frage. Die Bezirksregierung Köln als  planaufstellende Behörde ist auf Grund der Untersuchungen durch das LANUV von der Notwendigkeit der Maßnahme zur Reduzierung von Schadstoffbelastungen überzeugt.

Die Verbesserungen im Verkehrsfluss („grüne Welle“) stellen keine Alternative zur Umweltzone dar. Diese Maßnahmen sind überwiegend bereits aufgrund des Planes im Jahr 2009 ergriffen worden.

Andere Einwender forderten unter anderem eine Vorziehung des Ausschlusses der Fahrzeuge mit gelber Plakette und weitere, über den Planfortschreibungsentwurf hinausgehende räumliche Ausdehnungen. Diese Vorschläge lassen sich jedoch anhand der bisherigen Datenlage oder aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht rechtfertigen.

Bürgerfragen zu Ausnahmegenehmigungen und Übergangsregelungen beantwortet Detlev Kühn unter der Rufnummer 77-2733.

PressemitteilungDie Bezirksregierung Köln hat den Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Bonn überarbeitet. Er tritt zum 1. Juli 2012 in Kraft. Wichtigste Maßnahme ist dabei die Vergrößerung und schrittweise Verschärfung der bestehenden Umweltzone. Ziel ist die Verbesserung der Luftqualität in Bonn und die Verminderung der bestehenden Schadstoffbelastungen.

Der fortgeschriebene Luftreinhalteplan sieht die Ausdehnung der Umweltzone räumlich sowohl in Richtung Norden und Westen als auch entlang der B 9 auf den Bonner Süden (Stadtteil Gronau) vor. In zwei Stufen werden zeitlich gestaffelt Fahrzeuge mit roter und gelber Plakette ausgeschlossen. Folgender Zeitplan ist dafür vorgesehen:

  • ab 1. Juli 2012: Ausdehnung der Bonner Umweltzone und Ausschluss der Fahrzeuge mit roter Plakette
  • ab 1. Juli 2014: Ausschluss der Fahrzeuge mit gelber Plakette.

Landeseinheitliche Ausnahmeregelungen für Einfahrverbote werden Bestandteil des Luftreinhalteplanes Bonn. Ebenfalls enthalten sind Übergangsregelungen für Anwohner und Gewerbetreibende in den neu zur Umweltzone hinzukommenden Gebieten.

Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans Bonn und damit die Umsetzung weiterer Maßnahmen sind aus Gründen des Gesundheitsschutzes notwendig. Der Grenzwert für Stickstoffdioxid wurde im Bonner Stadtgebiet trotz der bisherigen Maßnahmen, wie der Optimierung der Lichtsignalanlage und einem Lkw-Durchfahrverbot auf der Reuterstraße und der Einrichtung der Umweltzone im Jahre 2010, weiterhin erheblich überschritten. Die Werte für das Jahr 2011 zeigen lediglich eine geringe Verbesserung. Dies ergaben die Messungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). In mehreren Projektgruppensitzungen und unter Beteiligung der Öffentlichkeit wurde nach Lösungsmöglichkeiten zur Verringerung der Schadstoffbelastung in Bonn gesucht.

Die im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs im Zeitraum 16. April bis 15. Mai 2012 eingereichten Stellungnahmen stellten überwiegend die generelle Eignung von Umweltzonen zur Reduzierung der Schadstoffe in Frage. Die Bezirksregierung Köln als  planaufstellende Behörde ist auf Grund der Untersuchungen durch das LANUV von der Notwendigkeit der Maßnahme zur Reduzierung von Schadstoffbelastungen überzeugt.

Die Verbesserungen im Verkehrsfluss („grüne Welle“) stellen keine Alternative zur Umweltzone dar. Diese Maßnahmen sind überwiegend bereits aufgrund des Planes im Jahr 2009 ergriffen worden.

Andere Einwender forderten unter anderem eine Vorziehung des Ausschlusses der Fahrzeuge mit gelber Plakette und weitere, über den Planfortschreibungsentwurf hinausgehende räumliche Ausdehnungen. Diese Vorschläge lassen sich jedoch anhand der bisherigen Datenlage oder aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht rechtfertigen.

Bürgerfragen zu Ausnahmegenehmigungen und Übergangsregelungen beantwortet Detlev Kühn unter der Rufnummer 77-2733.

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