KLJB: Nachbesserungen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz gefordert

KLJB_EEG

Die Katholische Landjugendbewegung Deutschlands (KLJB) fordert von der Bundesregierung einen entschlosseneren Einsatz für eine nachhaltige dezentrale Energieversorgung aus Erneuerbaren Energien. Anlässlich der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat der KLJB-Bundesausschuss am Wochenende in Würzburg ein entsprechendes Positionspapier verabschiedet. „Der Atomausstieg ist bei einer entsprechenden Weiterentwicklung des EEG eine große Chance, den Umstieg auf hundert Prozent Erneuerbare Energien nun endlich dingfest zu machen“, so der KLJB-Bundesvorsitzende Wolfgang Ehrenlechner. Der EEG-Entwurf weise diesbezüglich jedoch noch viele Lücken und zu viele Zugeständnisse an die vier großen Energiekonzerne auf, so die KLJB in ihrem Positionspapier.

„Der Umstieg auf hundert Prozent Erneuerbare Energien bis 2050 ist in unseren Augen absolut machbar – und mit Blick auf Klima- und Umweltschutz dringend nötig“, erklärt Ehrenlechner. Der EEG-Entwurf sieht lediglich 80 Prozent bis 2050 vor – so wie es bereits im Energiekonzept der Bundesregierung vom Herbst 2010 steht. „Das Ende der Kernenergienutzung in Deutschland hat neue Rahmenbedingungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien geschaffen. Uns ist nicht begreiflich, warum die Bundesregierung diese Chance nicht nutzt“, ergänzt Dominik Duballa, Ökologiereferent an der KLJB-Bundesstelle in Bad Honnef-Rhöndorf.

Der derzeitige EEG-Entwurf sieht eine verstärkte Förderung vor allem in den Bereichen vor, in denen die vier großen Energiekonzerne aktiv sind. Diese Tatsache widerspricht nach Meinung der KLJB dem Konzept einer dezentralen Energieversorgung, die kleine und mittelständische Unternehmen fördert.  „Strom muss dort produziert werden, wo er verbraucht wird“, unterstreicht Ehrenlechner.

Auch im Bereich Biomasse sieht die KLJB im EEG-Entwurf noch Nachbesserungsbedarf. „Energie aus Biomasse kann verlässlich und bedarfsgerecht hergestellt werden und somit ein wichtiger Bestandteil im Energiemix sein“, sagt Ehrenlechner. In den letzten Jahren habe es einige Fehlentwicklungen gegeben, die in der Novellierung nur zum Teil berichtigt werden. Der EEG-Entwurf sieht zum Beispiel die bevorzugte Förderung von Großanlagen vor – statt von kleinen Biogasanlagen, die vorwiegend Reststoffe verwerten. Die KLJB begrüßt die Beschränkung von Mais und Getreide am Anteil der Biomasse auf höchsten 50 Prozent. Außerdem sei die neue Sonderkategorie für Kleinanlagen mit einem Gülle-Anteil von mindestens 80 Prozent ein richtiger Anreiz.

Weitere Forderungen des KLJB-Positionspapiers betreffen die Windkraft, Wasserkraft, Photovoltaik und Geothermie. Die Forderungen im Einzelnen sind auf www.kljb.org einzusehen.

Den Beschluss gibt es online auf http://kljb.org/positionspapiereKLJB_EEG

Die Katholische Landjugendbewegung Deutschlands (KLJB) fordert von der Bundesregierung einen entschlosseneren Einsatz für eine nachhaltige dezentrale Energieversorgung aus Erneuerbaren Energien. Anlässlich der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat der KLJB-Bundesausschuss am Wochenende in Würzburg ein entsprechendes Positionspapier verabschiedet. „Der Atomausstieg ist bei einer entsprechenden Weiterentwicklung des EEG eine große Chance, den Umstieg auf hundert Prozent Erneuerbare Energien nun endlich dingfest zu machen“, so der KLJB-Bundesvorsitzende Wolfgang Ehrenlechner. Der EEG-Entwurf weise diesbezüglich jedoch noch viele Lücken und zu viele Zugeständnisse an die vier großen Energiekonzerne auf, so die KLJB in ihrem Positionspapier.

„Der Umstieg auf hundert Prozent Erneuerbare Energien bis 2050 ist in unseren Augen absolut machbar – und mit Blick auf Klima- und Umweltschutz dringend nötig“, erklärt Ehrenlechner. Der EEG-Entwurf sieht lediglich 80 Prozent bis 2050 vor – so wie es bereits im Energiekonzept der Bundesregierung vom Herbst 2010 steht. „Das Ende der Kernenergienutzung in Deutschland hat neue Rahmenbedingungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien geschaffen. Uns ist nicht begreiflich, warum die Bundesregierung diese Chance nicht nutzt“, ergänzt Dominik Duballa, Ökologiereferent an der KLJB-Bundesstelle in Bad Honnef-Rhöndorf.

Der derzeitige EEG-Entwurf sieht eine verstärkte Förderung vor allem in den Bereichen vor, in denen die vier großen Energiekonzerne aktiv sind. Diese Tatsache widerspricht nach Meinung der KLJB dem Konzept einer dezentralen Energieversorgung, die kleine und mittelständische Unternehmen fördert. „Strom muss dort produziert werden, wo er verbraucht wird“, unterstreicht Ehrenlechner.

Auch im Bereich Biomasse sieht die KLJB im EEG-Entwurf noch Nachbesserungsbedarf. „Energie aus Biomasse kann verlässlich und bedarfsgerecht hergestellt werden und somit ein wichtiger Bestandteil im Energiemix sein“, sagt Ehrenlechner. In den letzten Jahren habe es einige Fehlentwicklungen gegeben, die in der Novellierung nur zum Teil berichtigt werden. Der EEG-Entwurf sieht zum Beispiel die bevorzugte Förderung von Großanlagen vor – statt von kleinen Biogasanlagen, die vorwiegend Reststoffe verwerten. Die KLJB begrüßt die Beschränkung von Mais und Getreide am Anteil der Biomasse auf höchsten 50 Prozent. Außerdem sei die neue Sonderkategorie für Kleinanlagen mit einem Gülle-Anteil von mindestens 80 Prozent ein richtiger Anreiz.

Weitere Forderungen des KLJB-Positionspapiers betreffen die Windkraft, Wasserkraft, Photovoltaik und Geothermie. Die Forderungen im Einzelnen sind auf www.kljb.org einzusehen.

Den Beschluss gibt es online auf http://kljb.org/positionspapiere