EED: “UN-Biodiversitätskonferenz: Kampf gegen Biopiraterie am Scheideweg”

Der Kampf gegen Biopiraterie geht in die entscheidende Runde: Im japanischen Nagoya entscheidet die Weltgemeinschaft in den nächsten zwei Wochen, ob sie sich auf ein völkerrechtlich verbindliches Protokoll zum gerechten Vorteilsausgleich bei der Nutzung genetischer Ressourcen einigen kann. Der Schlüssel für einen Verhandlungserfolg liegt bei den Industrieländern.

“Die EU muss jetzt den politischen Willen für ein rechtsverbindliches und effektives Protokoll gegen Biopiraterie aufbringen”, fordert Michael Frein, Referent für Internationale Umweltpolitik vom Evangelischen Entwicklungsdienst (EED) in Bonn. Die reichen Länder nutzten bislang genetische Ressourcen und traditionelles Wissen der Entwicklungsländer, ohne einen Ausgleich zu leisten. “Die Industrieländer sind zu einem Ausgleich verpflichtet, sie ignorieren diese Verpflichtung jedoch. Die Entwicklungsländer oder indigene Völker haben zudem keine Möglichkeit, ihre Rechte in den Industrieländern einzuklagen”, so Frein weiter.

Frein beobachtet die Verhandlungen im Rahmen der Vertragsstaatenkonferenz der UN-Konvention über die biologische Vielfalt in Nagoya vom 18. bis 29. Oktober für den EED. Streitpunkte in Nagoya werden aus seiner Sicht die Verankerung der Rechte indigener Völker, mögliche Sanktionen bei Verstößen und der Zeitrahmen des Protokolls sein. Der EED und seine Partner mahnen an, ein Protokoll gegen Biopiraterie dürfe nicht hinter die UN-Erklärung der Rechte indigener Völker von 2007 zurückfallen. Im Falle eines Verstoßes müsse das Protokoll klare Sanktionsmöglichkeiten enthalten, auch in den Nutzerländern. “Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Strafe rechnen. So können erschlichene Marktzulassung für Produkte auch wieder entzogen werden”, sagt Michael Frein. Er wünsche sich zudem eine aktive Rolle der deutsche Delegation bei der Konferenz: “Die Bundesregierung muss bei der Ausarbeitung eines verbindlichen Protokolls eine Führungsrolle übernehmen.”

Der EED befürwortet zudem eine Entschädigung für die Opfer von Biopiraterie. Diese Regel sollte im Protokoll rückwirkend ab Ende 1993 gelten, dem Inkrafttreten der Konvention über die biologische Vielfalt. “Eine Regelung für Altfälle ist unverzichtbar. Es muss verhindert werden, dass mit einem neuen Protokoll Biopiraterie im Nachhinein legalisiert und belohnt wird”, so Frein.

Der größte Teil der biologischen Vielfalt und der genetischen Ressourcen der Erde ist in Entwicklungsländern beheimatet. Insbesondere Pharma- und Kosmetikunternehmen nutzen genetische Ressourcen und traditionelles Wissen der Entwicklungsländer beziehungsweise indigener Völker für die Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte. Sie tun dies allerdings oft, ohne vorab die Zustimmung zur Nutzung einzuholen oder nachfolgende Gewinne zu teilen.

Weitere Informationen und Bilder finden Sie unter http://www.eed.de/nagoya.

Einen Überblick über Geschichte, Hintergründe und Stand der Verhandlungen finden Sie hier.

Michael Frein steht für Interviews und Hintergrundgespräche zur Verfügung. Sie erreichen ihn in Japan unter michael.frein@eed.de und unter +49 173 5 35 99 92 (bitte beachten Sie die Zeitverschiebung von plus neun Stunden).

PressemitteilungDer Kampf gegen Biopiraterie geht in die entscheidende Runde: Im japanischen Nagoya entscheidet die Weltgemeinschaft in den nächsten zwei Wochen, ob sie sich auf ein völkerrechtlich verbindliches Protokoll zum gerechten Vorteilsausgleich bei der Nutzung genetischer Ressourcen einigen kann. Der Schlüssel für einen Verhandlungserfolg liegt bei den Industrieländern.

“Die EU muss jetzt den politischen Willen für ein rechtsverbindliches und effektives Protokoll gegen Biopiraterie aufbringen”, fordert Michael Frein, Referent für Internationale Umweltpolitik vom Evangelischen Entwicklungsdienst (EED) in Bonn. Die reichen Länder nutzten bislang genetische Ressourcen und traditionelles Wissen der Entwicklungsländer, ohne einen Ausgleich zu leisten. “Die Industrieländer sind zu einem Ausgleich verpflichtet, sie ignorieren diese Verpflichtung jedoch. Die Entwicklungsländer oder indigene Völker haben zudem keine Möglichkeit, ihre Rechte in den Industrieländern einzuklagen”, so Frein weiter.

Frein beobachtet die Verhandlungen im Rahmen der Vertragsstaatenkonferenz der UN-Konvention über die biologische Vielfalt in Nagoya vom 18. bis 29. Oktober für den EED. Streitpunkte in Nagoya werden aus seiner Sicht die Verankerung der Rechte indigener Völker, mögliche Sanktionen bei Verstößen und der Zeitrahmen des Protokolls sein. Der EED und seine Partner mahnen an, ein Protokoll gegen Biopiraterie dürfe nicht hinter die UN-Erklärung der Rechte indigener Völker von 2007 zurückfallen. Im Falle eines Verstoßes müsse das Protokoll klare Sanktionsmöglichkeiten enthalten, auch in den Nutzerländern. “Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Strafe rechnen. So können erschlichene Marktzulassung für Produkte auch wieder entzogen werden”, sagt Michael Frein. Er wünsche sich zudem eine aktive Rolle der deutsche Delegation bei der Konferenz: “Die Bundesregierung muss bei der Ausarbeitung eines verbindlichen Protokolls eine Führungsrolle übernehmen.”

Der EED befürwortet zudem eine Entschädigung für die Opfer von Biopiraterie. Diese Regel sollte im Protokoll rückwirkend ab Ende 1993 gelten, dem Inkrafttreten der Konvention über die biologische Vielfalt. “Eine Regelung für Altfälle ist unverzichtbar. Es muss verhindert werden, dass mit einem neuen Protokoll Biopiraterie im Nachhinein legalisiert und belohnt wird”, so Frein.

Der größte Teil der biologischen Vielfalt und der genetischen Ressourcen der Erde ist in Entwicklungsländern beheimatet. Insbesondere Pharma- und Kosmetikunternehmen nutzen genetische Ressourcen und traditionelles Wissen der Entwicklungsländer beziehungsweise indigener Völker für die Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte. Sie tun dies allerdings oft, ohne vorab die Zustimmung zur Nutzung einzuholen oder nachfolgende Gewinne zu teilen.

Weitere Informationen und Bilder finden Sie unter http://www.eed.de/nagoya.

Einen Überblick über Geschichte, Hintergründe und Stand der Verhandlungen finden Sie hier.

Michael Frein steht für Interviews und Hintergrundgespräche zur Verfügung. Sie erreichen ihn in Japan unter michael.frein@eed.de und unter +49 173 5 35 99 92 (bitte beachten Sie die Zeitverschiebung von plus neun Stunden).

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