UNO-Flüchtlingshilfe: 20 Jahre Kinderrechtskonvention: Flüchtlingskinder haben keinen Grund zum Feiern

Am 20. November jährt sich die Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention, die wesentliche
Standards zum Schutz der Kinder festlegt, zum 20. Mal. Die am 20. November 1989 von
der UN-Generalversammlung angenommene Konvention basiert auf vier elementaren
Grundsätzen: das Überleben und die Entwicklung, die Nichtdiskriminierung und die
Wahrung der Interessen der Kinder.
Für Tausende von Flüchtlingskindern ist der Jubiläumstag kein Grund zum Feiern. Von
den weltweit 42 Millionen Menschen, die sich weltweit auf der Flucht befinden, sind knapp
die Hälfte Kinder. Sie leiden am meisten unter den Folgen von Gewalt und Vertreibung.
Vielen wird bereits der elementarste Grundsatz der Konvention verweigert – das Recht auf
Überleben. Das Recht auf Entwicklung wird den Kindern genommen, weil ihnen im Exil
häufig der Schulbesuch verwehrt ist. In Flüchtlingslagern fristen sie ein isoliertes Dasein,
von der einheimischen Bevölkerung werden sie oft gemieden und diskriminiert.
In welch lebensbedrohlichen Situationen sich Flüchtlingskinder befinden, zeigt das aktuelle
Beispiel Pakistan. In der Provinz Süd-Waziristan haben seit September 2009 Helfer des
UN-Flüchtlingskommissariats (UNHCR) Tausende von Küchenartikeln, Kanister,
Steppdecken und Schlafmatten an rund 28.000 bedürftige Familien (mehr als 200.000
Personen) verteilt, die vor den Kämpfen zwischen Taliban-Milizen und Regierungstruppen
flüchten mussten. In anderen Teilen Pakistans leben ungefähr eine Million Vertriebene, die
in mehreren Wellen vor früheren Gewaltausbrüchen geflohen sind, und dringend
humanitäre Hilfe benötigen. Darunter sind 88.000 Menschen, die in zehn Flüchtlingslagern
im nordwestlichen Grenzgebiet zu Afghanistan Schutz gefunden haben und für die
UNHCR gegenwärtig Hilfspakete für den bevorstehenden harten Winter zusammenstellt.
Außerdem werden existierende Zelte durch spezielle Allwetterzelte ersetzt, die eine
besondere Wärmeisolierung bieten.
Der Artikel 22 der Kinderrechtskonvention besagt, dass Flüchtlingskinder „angemessenen
Schutz und humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung der Rechte“ erhalten sollen.

Die UNOFlüchtlingshilfe unterstützt diese Konvention und hat aufgrund der Notlage Tausender
Flüchtlingskinder dringend zu Spenden aufgerufen, die den Hilfsoperationen seines
Partners UNHCR zur Verfügung gestellt werden.
Helfen Sie Flüchtlingskindern:
UNO-Flüchtlingshilfe, Spendenkonto 2000 88 50
Sparkasse KölnBonn, BLZ 370 501 98 – Stichwort: Flüchtlingskinder
Spenden online: https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/hoffnungsstern/
Pressekontakt: Dietmar Kappe, Tel. 0228 62 98 614 – Mail: kappe@uno-fluechtlingshilfe.de