Stadt Bonn | Bonn fordert wirkungsvolles Lieferkettengesetz

Auf Initiative von Oberbürgermeisterin Katja Dörner soll die Bundesstadt Bonn die Resolution „Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz“ verabschieden. Der Hauptausschuss hat am 4. Februar darüber beraten.

„Mit der Unterzeichnung der Resolution senden wir ein klares Signal an die Bundesregierung für ein wirkungsvolles Lieferkettengesetz. Mit der Resolution ergibt sich für Bonn eine weitere Möglichkeit, sich gemäß der Nachhaltigkeitsstrategie als UNO- und Nachhaltigkeitsstadt öffentlich klar zu positionieren“, erläutert Oberbürgermeisterin Dörner. „Die Verabschiedung der Resolution wäre ein deutliches Bekenntnis der Kommunen zur nachhaltigen Beschaffung.“

Hintergrund

Seit vielen Monaten stocken auf Bundesebene die Verhandlungen für ein Lieferkettengesetz. Mit der Resolution transportieren Kommunen in Deutschland, die sich für eine verantwortliche Beschaffung einsetzen, ihre Forderung, dass eine wirkungsvolles Lieferkettengesetz beschlossen wird. Sie greifen mit der Resolution die grundsätzlichen Forderungen der Initiative „Lieferkettengesetz“ nach Haftungsregelungen als Kernstück eines wirksamen Lieferkettengesetzes sowie nach effektiven staatliche Durchsetzungsmechanismen auf.

Mit einem gesetzlich verbindlichen Rahmen sollen Unternehmen dazu verpflichtet werden, Risiken zur Verletzung von international anerkannten Menschen-, Arbeits- und Umweltrechten entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu analysieren, diesen vorzubeugen und transparent darüber zu berichten! Zahlreiche deutsche Unternehmen begrüßen in einem gemeinsam veröffentlichten Statement eine gesetzliche Regelung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten.

Auf die Kommunen entfällt der Großteil des Einkaufsvolumens der Öffentlichen Hand in Deutschland, das bei rund 350 Milliarden Euro liegt. Kommunen sind daher wichtige Vorreiter bei der nachhaltigen Beschaffung. Von einem starken Lieferkettengesetz würden sie profitieren. Es ist davon auszugehen, dass das Warenangebot, das sozial- und umweltgerecht hergestellt wird, spürbar steigen wird, andererseits können Unternehmen, die gegen Auflagen des Gesetzes verstoßen, von Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Die Resolution soll bis zum 8. Februar 2021 von Vertreterinnen bzw. Vertretern von mindestens 15 Kommunen unterzeichnet werden, die sich bereits für faire, ökologische und menschenrechtskonforme Standards im öffentlichen Einkauf einsetzen, die Resolution zur Agenda 2030 verabschiedet haben oder sich aber künftig für die Stärkung der Fairen Beschaffung einsetzen wollen. Alle Kommunen, die bis zum 8. Februar unterzeichnen, gelten als “Erstunterzeichner”. Anschließend wird die Resolution bundesweit gestreut und im Februar veröffentlicht.

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Quelle: Bundesstadt Bonn, 03.02.2021