Die Bundesregierung hat den “Leitfaden für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung” veröffentlicht. Der Leitfaden definiert erstmals klare soziale und ökologische Nachhaltigkeitskriterien entlang der gesamten Textil-Lieferkette. Damit erleichtert er Beschaffungsstellen des Bundes eine verantwortungsvolle Beschaffung.
Entwicklungsminister Gerd Müller: “Mit dem Leitfaden für eine nachhaltige Textilbeschaffung sendet die Bundesregierung ein klares Signal: Bei der öffentlichen Textilbeschaffung gelten ab jetzt klare Nachhaltigkeitskriterien – ob es um Polizeiuniformen oder Arztkittel geht. Der neue Leitfaden ist auch ein Signal an Unternehmen: Nachhaltigkeit ist ein Wettbewerbsvorteil! Das Beschaffungsvolumen von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland beträgt 500 Milliarden Euro pro Jahr. Das ist ein gewaltiger Hebel, den wir nutzen müssen, um Lieferketten nachhaltig zu gestalten. Deswegen müssen Bund, Länder und Kommunen jetzt Ernst machen und bis 2030 eine 100 Prozent nachhaltige Beschaffungsquote erreichen. Es darf nicht nur bei Bekundungen bleiben. Ein jährlicher Fortschrittbericht und ein Nachhaltigkeitsbeauftragter bei Bund, Länder und Kommunen sollte die Umsetzung begleiten. Jede Beschaffungsstelle kann jetzt aber bereits im Textilbereich anfangen und die neuen Regeln zur Grundlage der Beschaffung machen.”
Der Leitfaden für eine nachhaltige öffentliche Textilbeschaffung der Bundesverwaltung wird den Beschaffungsstellen des Bundes Anfang 2021 im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt. Der Bund setzt mit dem Leitfaden ein klares Bekenntnis für den Schutz von Mensch und Umwelt in den Lieferketten.
Deutschland gehört mit rund neun Prozent der globalen Bekleidungsimporte zu den wichtigsten Nachfragemärkten weltweit. 90 Prozent der Textilien werden dabei in Asien oder Afrika hergestellt, wo vielerorts prekäre Arbeitsbedingungen und der Einsatz giftiger Chemikalien noch immer Praxis sind.
Download: Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung
Quelle: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), 05.01.2021