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Das Bundesumweltministerium fördert Kommunen bei investiven Klimaschutzprojekten mit modellhaftem Charakter. Vom 1. März bis zum 30. April 2020 können im novellierten Förderaufruf Projektskizzen eingereicht werden. Das Bundesumweltministerium unterstützt Kommunen bereits seit 2016 erfolgreich bei der Umsetzung von Modellprojekten wie beispielsweise Deutschlands größte Solarthermieanlage, klimaneutrale und energieautarke Kläranlagen oder intelligente Fahrwegsysteme in Schulbussen. Die 37 bisher bewilligten Projekte haben ein Fördervolumen von rund 100 Millionen Euro.
Es werden Vorhaben gefördert, die durch ihre direkten Treibhausgasminderungen einen wesentlichen Beitrag zur schrittweisen Erreichung der Treibhausgasneutralität von Kommunen leisten und durch ihre Konzeption zur Nachahmung und Umsetzung weiterer Klimaschutzprojekte anregen. Die Förderquote beträgt bis zu 70 Prozent, für finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent.
Der novellierte Förderaufruf ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2022. Projektskizzen können Antragsteller sowohl im Frühjahr (1. März bis 30. April) als auch im Herbst (1. September bis 31. Oktober) einreichen.
Die wettbewerblichen Auswahlverfahren sind zweistufig gestaltet. In einem ersten Schritt werden die eingereichten Projektskizzen begutachtet. Für die ausgewählten Vorhaben schließt sich dann ein formelles Antragsverfahren an.
Weitere Informationen hier
Quelle: Bundesamt für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, 02.03.2020
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Das Bundesumweltministerium fördert Kommunen bei investiven Klimaschutzprojekten mit modellhaftem Charakter. Vom 1. März bis zum 30. April 2020 können im novellierten Förderaufruf Projektskizzen eingereicht werden. Das Bundesumweltministerium unterstützt Kommunen bereits seit 2016 erfolgreich bei der Umsetzung von Modellprojekten wie beispielsweise Deutschlands größte Solarthermieanlage, klimaneutrale und energieautarke Kläranlagen oder intelligente Fahrwegsysteme in Schulbussen. Die 37 bisher bewilligten Projekte haben ein Fördervolumen von rund 100 Millionen Euro.
Es werden Vorhaben gefördert, die durch ihre direkten Treibhausgasminderungen einen wesentlichen Beitrag zur schrittweisen Erreichung der Treibhausgasneutralität von Kommunen leisten und durch ihre Konzeption zur Nachahmung und Umsetzung weiterer Klimaschutzprojekte anregen. Die Förderquote beträgt bis zu 70 Prozent, für finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent.
Der novellierte Förderaufruf ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2022. Projektskizzen können Antragsteller sowohl im Frühjahr (1. März bis 30. April) als auch im Herbst (1. September bis 31. Oktober) einreichen.
Die wettbewerblichen Auswahlverfahren sind zweistufig gestaltet. In einem ersten Schritt werden die eingereichten Projektskizzen begutachtet. Für die ausgewählten Vorhaben schließt sich dann ein formelles Antragsverfahren an.
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Quelle: Bundesamt für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, 02.03.2020
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