FEMNET | Studien veröffentlicht zu Arbeitsbedingungen in der Bekleidungsindustrie in Indien und Tunesien

Extrem niedrige Löhne, befristete Verträge und die Unterdrückung von Gewerkschaften: Berufsbekleidung soll Beschäftigte schützen, doch in der Herstellung sind die Arbeitsverhältnisse ähnlich prekär wie in der Modeindustrie. Von FEMNET in Auftrag gegebene Recherchen in indischen und tunesischen Fabriken zeigen: Europäische Marken nehmen in Kauf, dass in ihren Zulieferbetrieben nationale Arbeitsgesetze und internationale Kernarbeitsnormen mit Füßen getreten werden.

In Indien untersuchte die Nichtregierungsorganisation CIVIDEP für FEMNET mehrere Textilfabriken, die Arbeits- und Schutzkleidung für die europäischen Firmen BartelsRieger, Olymp und Cerva Group produzieren. Angestellte arbeiteten dort unter Bedingungen, die als Zwangsarbeit eingeordnet werden können. Das Grundgehalt ist extrem niedrig und muss mit Überstunden aufstockt werden. Wer Überstunden ablehnt, riskiert die Kündigung. „Besonders frappierend ist, dass den Arbeiterinnen und Arbeitern keine Möglichkeit gelassen wird, selbst gegen diese Bedingungen vorzugehen. In allen untersuchten Betrieben bedrohte das Fabrikmanagement gewerkschaftliche Aktivitäten, beispielsweise durch Entlassungen” erklärt Anni Korts-Laur, Koordinatorin der neuen Länderstudien von FEMNET.

Für die tunesische Textilindustrie sind Deutschland und Europa wichtige Absatzmärkte. Die Arbeitsrechtsorganisation FTDES (dt. Tunesisches Forum für Wirtschaftliche und Soziale Rechte) recherchierte für FEMNET Zulieferbetrieben der europäischen Berufsbekleidungsfirmen S-Gard, Havep und Alsico. Beschäftigte berichten von Löhnen weit unterhalb der Existenzsicherung. Viele Arbeiter_innen werden in befristeten Arbeitsverhältnissen gehalten, obwohl ein unbefristeter Vertrag langjährigen Mitarbeitenden gesetzlich zusteht. „Die kurzen Vertragslaufzeiten erleichtern Fabrikschließungen. Da tunesische Investitionsgesetze Anreize zur Neugründung schaffen, werden bestehende Fabriken oft nach nur wenigen Jahren geschlossen und unter neuem Namen wieder eröffnet. Den Fabrikbesitzern winken Zollvergünstigungen und Infrastrukturhilfen, doch für Arbeiter_innen bedeutet dies maximale Jobunsicherheit” so Korts-Laur.

Einzelne Berufsbekleidungsmarken streben nach Verbesserungen, dennoch bleiben die Arbeitsbedingungen untragbar. FEMNET fordert die Herstellerfirmen dazu auf, bei ihren Zulieferern auf die Einhaltung nationaler Gesetze zu Überstunden, Mindestlöhnen und Arbeitssicherheit zu achten. Europäische Marken müssen ihre Einkaufspraktiken auf den Prüfstand stellen. Um ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht nachzukommen, müssen sie soziale und ökologische Risiken in ihren Lieferketten identifizieren und beseitigen. Deutsche und europäische Markenunternehmen müssen durch ein Lieferkettengesetz zur Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten verpflichtet werden.

Download der Länderstudie Indien

Studie Indien: Made in India: Labour rights violations in factories producing for European brands (Englisch, 32 Seiten, 2020)

Kurzfassung: Factsheet zu Arbeitsbedingungen in Indien (Deutsch, 4 Seiten, 2019)

Download der Länderstudie Tunesien

Studie Tunesien: Made in Tunisia: Labour rights violations in factories producing for European brands (Englisch, 30 Seiten, 2020)

Kurzfassung: Factsheet zu Arbeitsbedingungen in Tunesien (Deutsch, 4 Seiten, 2019)

Weiterführende Informationen: femnet.de/berufsbekleidung

Quelle: FEMNET e.V., 20.02.2020