Deutsches Wertschöpfungskettengesetz soll globale Lieferketten nachhaltiger machen
Viele deutsche Unternehmen profitieren von Gesetzeslücken, um ihre Waren billig im Ausland produzieren zu lassen. Nur freiwillig sind sie bislang dazu angehalten, gegen Menschenrechtsverletzungen bei ihren Zulieferern vorzugehen. Das soll sich künftig ändern: Nach Medien-Informationen hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) einen Entwurf für ein Wertschöpfungskettengesetz erarbeitet, der demnächst veröffentlicht werden soll. Bei Verstößen sollen Freiheitsstrafen und Bußgelder drohen.
Dr. Gisela Burckhardt, geschäftsführende Vorstandsvorsitzende von FEMNET e.V., sieht Potenzial in diesem Vorstoß. „Wir begrüßen es sehr, dass Entwicklungsminister Müller einen solchen Gesetzesentwurf vorlegen will. Schon lange setzen wir uns für verbindliche Regelungen ein, denn mit nur freiwilligen Maßnahmen kommen wir mit der Umsetzung von Menschenrechten in der Lieferkette nicht weit. Ein Wertschöpfungskettengesetz würde auch das freiwillige Textilbündnis wirkungsvoll ergänzen. Dass die aktuellen Spielregeln des Marktes nachhaltig wirtschaftende Akteure benachteiligen muss endlich aufhören.“
FEMNET e.V. ist seit 2014 Mitglied im Bündnis für nachhaltige Textilien, um sich dort mit weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen für den Schutz von Umwelt und Menschenrechten in der globalen Textilproduktion einzusetzen.
Zum Weiterlesen:
- taz, 11.02.2019: „Schnittmuster für eine bessere Welt“ & Kommentar
- FAZ 11.2.2019: Firmen sollen auf Menschenrechte im Ausland achten müssen
Quelle: Pressemitteilung FEMNET e.V., 11.02.2019