Initiativen jeglicher Rechtsform sowie Einzelpersonen können einen Förderantrag stellen. Da Fördermittel jedoch nur an vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen (z.B. Vereine) oder Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Kirchengemeinden) ausgezahlt werden können, müssen Sie ggf. eine solche steuerlich begünstigte Einrichtung als Kooperationspartner gewinnen. Der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamtes ist beizulegen.
Was fördern wir?
- Jugend- und Altenhilfe
- Bildung und Erziehung
- Wissenschaft und Forschung
- Kunst und Kultur
- Umwelt- und Naturschutz
- Landschafts- und Denkmalschutz
- Sport
- Völkerverständigung
Was fördern wir nicht?
- laufende Betriebs- und Verwaltungskosten
- Stiftungen oder den Kapitalaufbau von Vereinen
- politische Gruppen oder rein religiöse Zwecke
- Aufgaben, die im Verantwortungsbereich der öffentlichen Hand liegen sowie gesetzlich festgeschriebene Aufgaben
- Projekte außerhalb des Stadtgebiets der Bundesstadt Bonn
Bewerbungsschluss ist jedes Jahr am 15. Mai.
Weitere Informationen: http://www.buergerstiftung-bonn.de/fileadmin/bue-2016-template/downloads/pdf/Ideenwettbewerb_Antrag_auf_Foerderung.pdf
Quelle: Mitteilung Bürgerstiftung Bonn – Eine Initiative der Sparkasse in Bonn, 14.12.2018