Stadt Bonn: Task Force „Fahrverbote“ hat ihre Arbeit aufgenommen

Die von der Stadtverwaltung eingerichtete interne Task Force „Fahrverbote“ hat ihre Arbeit aufgenommen. Unter Federführung des Umwelt- und Verkehrsdezernates trafen sich verschiedene Fachdienststellen der Verwaltung und Stadtwerke Bonn Bus und Bahn zum Auftaktgespräch. Künftig wird auch die Bonner Polizei hinzugezogen.

In den kommenden Monaten soll die Task Force Antworten auf verschiedene Fragen rund um das mögliche streckenbezogene Fahrverbot auf Reuterstraße und Belderberg erarbeiten. Es wird mit der Bezirksregierung Köln geprüft, wie mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts konkret umzugehen ist. Für das anstehende Berufungsverfahren sollen die Argumente gegen Fahrverbote aktualisiert und geschärft werden.

Umrüstung der Busflotte

Um die Schadstoffemissionen möglichst schnell zu reduzieren, könnte am Belderberg die SWB-Busflotte eine besondere Rolle spielen. Die Stadtwerke, die seit 2013 ausschließlich Dieselbusse mit der sauberen Euro VI-Norm beschaffen, rüsten die ältere Fahrzeuge im Fuhrpark mit hocheffizienten SCR-Anlagen nach, so dass sie den Werten von Euro VI-Fahrzeugen entsprechen. Die Ausschreibung läuft derzeit und die Umrüstungsarbeiten werden Anfang 2019 beginnen. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf rund zwei Millionen Euro, wobei SWB Bus und Bahn für einen Teil davon Zuschüsse erwartet. Zudem halten Stadt und SWB an den Plänen fest, die gesamte Busflotte bis ca. 2030 auf emissionsfreie Elektrobusse umzustellen, die so CO-neutral und geräuscharm angetrieben werden.

Weiter wird die Stadt die Projekte vorantreiben und umsetzen, die einen positiven Einfluss auf die Luftverschmutzung haben könnten, wie zum Beispiel die Maßnahmen im Rahmen von “Lead City” (Angebotsausweitungen, Spezial-Tickets) oder Projekte der “Emissionsfreien Innenstadt” wie Radschnellrouten und Mobilstationen.

Ausweichverkehre untersuchen

Allerdings muss sich die Stadt aufgrund des Urteils konkret für den Fall vorbereiten, dass es tatsächlich zu Fahrverboten kommt. So soll untersucht werden, mit welchen Ausweichverkehren durch die Fahrverbote auf den beiden Straßen zu rechnen wäre, und ob dadurch eventuell weitere Maßnahmen abgeleitet werden müssten. Ein ebenfalls wichtiger Aufgabenbereich ist es, sich mit den heute schon vielfach angefragten Ausnahmeregelungen auseinanderzusetzen, auch im Hinblick auf den neuen Luftreinhalteplan. Hier will sich die Stadt Bonn für einfache und landeseinheitliche Regelungen einsetzen, da mittlerweile in zahlreichen Städten Dieselfahrverbote verhängt wurden beziehungsweise vor der Umsetzung stehen.

Erstes Gespräch mit Verbänden

Zwischenzeitlich hat auch ein erstes Treffen der Stadt mit Verbänden aus den Bereichen Wirtschaft, Verkehr und Umwelt sowie großen Arbeitgebern zum Thema Fahrverbote stattgefunden. Der aktuelle Sachstand und die möglichen weiteren Entwicklungen wurden ebenso diskutiert wie Einflussmöglichkeiten für die verschiedenen Beteiligten. Diesem ersten Gedankenaustausch werden anlassbezogen weitere Gespräche folgen mit dem Ziel, Informationen früh auszutauschen und Anregungen aufzunehmen.

Hintergrund

Am 8. November 2011 hatte das Verwaltungsgericht Köln im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land Nordrhein-Westfalen streckenbezogene Fahrverbote ab dem 1. April 2019 für Bonn verhängt. Betroffen werden sein auf der Reuterstraße Diesel-Kfz mit Euro-5/V-Motoren und älter sowie Benziner der Klassen Euro 1 und 2, auf der Straße Belderberg Diesel-Kfz mit Euro-4/IV-Motoren und älter sowie Benziner der Klassen Euro 1 bis 3. Das Land hat gegen die Entscheidung Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster angekündigt.

Quelle: Pressemitteilung Stadt Bonn, 23.11.2018