Von Bahnlärm betroffene Bonnerinnen und Bonner können sich ab Mittwoch, 24. Januar 2018, an der zweiten Phase des Lärmaktionsplans des Eisenbahn-Bundesamtes beteiligen.
In der ersten Phase sind rund 38 000 Beteiligungen eingegangen. Auf dieser Basis wurde Teil A des Lärmaktionsplanes erstellt. Bis zum 7. März kann man sich an der Überprüfung des Lärmaktionsplanes beteiligen. Der daraus hervorgehende Lärmaktionsplan Teil B wird Mitte des Jahres 2018 veröffentlicht. Daraus ergibt sich der Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken.
Teil A des Lärmaktionsplanes ist über die Informations- und Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de zu finden oder direkt unter www.eba.bund.de/lap abrufbar.
Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen.
Fragen sind an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder postalisch mit dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ an die Zentrale in Bonn, Heinemannstraße 6, zu richten.
Quelle: Medienportal – Stadt Bonn, 23.01.2018