Für gerechte Entwicklung, Umweltschutz, Demokratie, Menschenrechte und Frieden
Eine unabhängige, lebendige und kritische Zivilgesellschaft ist Ausdruck einer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die politische Auseinandersetzung um die besten Lösungen und stößt Veränderungsprozesse an, sie trägt durch die Partizipation an politischen und gesellschaftlichen Prozessen und Entscheidungen zu mehr Repräsentation und Legitimation bei. Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern von Regierungen, Unternehmen und anderen Akteuren in Fällen von Verletzungen der Menschenrechte oder Korruption, Verantwortung zu übernehmen und transparent zu handeln. Sie nehmen so eine wichtige Kontrollfunktionen in demokratischen Gesellschaften wahr. Dass sich Initiativen, Vereine, soziale Bewegungen, Basisorganisationen, Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger für andere engagieren und in politische Prozesse einbringen können, ist eine wichtige Voraussetzung für gerechte Entwicklung, Umweltschutz, Demokratie und den Schutz der Menschenrechte.
Zivilgesellschaftliche Akteure bieten häufig denen, die sonst nicht erreicht werden oder besonders schutzbedürftig sind, etwa Frauen, Kindern, sexuellen Minderheiten oder Betroffenen von Diskriminierungen, Unterstützung und dienen als Sprachrohr für benachteiligte und ausgegrenzte Gruppen. In Konflikten, bei zerfallener Staatlichkeit oder in Transformationsprozessen könnenn sie Strukturen aufrechterhalten, die wichtig sind für die betroffenen Gesellschaften und zur Friedensentwicklung beitragen. Für die Erfüllung dieser Aufgaben sind zivilgesellschaftliche Akteure auf Freiheit in der Ausübung ihrer Arbeit und funktionierende Schutzmechanismen desStaates angewiesen.
Auch Regierungen betonen die Wichtigkeit der Zivilgesellschaft, so beispielsweise in der Agenda 2030, der Erklärung von Busan 2011 oder der Erklärung der Vereinten Nationen zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern 1998. Durch die Ratifikation der grundlegenden Menschenrechtsvereinbarungen haben sich die Staaten den internationalen Menschenrechten verpflichtet, die auch für den Handlungsraum der Zivilgesellschaft den wichtigsten internationalen Referenzrahmen stellen.
Viele Staaten jedoch verletzen die Menschenrechtspakte, zu deren Einhaltung sie sich verpflichtet haben. Zivilgesellschaftliche Organisationen weisen immer wieder auf solche Missstände hin und werden in der Folge in vielen Ländern selbst Opfer von Repressionen und Gewalt durch den Staat oder auch nichtstaatliche Gruppen, von Einschränkungen durch Gesetzesinitiativen und Verwaltungshandeln. Dies hat sich inzwischen zu einem weltweiten Trend manifestiert. Die Weltallianz für Bürgerbeteiligung Civicus stellte 2016 fest, dass global sechs von sieben Personen in Ländern leben, in denen Bürgerinnen und Bürger, Aktivistinnen und Aktivisten und Organisationen in ihren grundlegenden Menschenrechten (vor allem in ihren Rechten auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit) in unterschiedlicher Weise eingeschränkt werden.
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Quelle: Newsletter ZFD, 01.02.2017