Die Umsetzung der 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung durch die Bundesländer
Wegen ihrer Zuständigkeit für wichtige Politikfelder spielen die Bundesländer bei der Umsetzung der 2030-Agenda in und durch Deutschland eine zentrale Rolle. Ganz im Sinne der im September 2015 in New York verabschiedeten Nachhaltigkeitsagenda sind davon prinzipiell alle Sektoren betroffen, von der Sozial- über die Landwirtschafts-, Bildungs- und Umweltpolitik bis hin zur Wirtschafts- und Industriepolitik.
Dabei gilt, dass es weniger ein Problem sein dürfte, innerhalb der Nachhaltigkeitsstrategien der Länder auf Diskurse aus dem wirtschafts-, sozial- oder umweltpolitischen Bereich zu rekurrieren. Vielmehr wird es darum gehen müssen, den Leitgedanken des Konzepts „Nachhaltigkeit“ auch dort Geltung zu verschaffen, wo sie bislang nur eine untergeordnete Rolle spielen, oder es offenkundige Zielkonflikte gibt. Das gilt beispielsweise für die wirtschafts- und industriepolitischen Strategien einzelner Bundesländer.
Das vorliegende Arbeitspapier gibt eine Übersicht über die Strategien und Strukturen, die die Bundesländer unter den Stichworten „Nachhaltigkeit“ und „Entwicklungszusammenarbeit“ bislang geschaffen haben. Es liefert keine lexikalisch vollständige Aufzählung, sondern beschränkt sich bewusst auf einige zentrale Beispiele, aus denen sich unterschiedliche Ansätze, aber auch gemeinsame Trends ablesen lassen.
Hier dargestellt sind erste Steinchen dessen, was im Endergebnis ein großes Mosaik der Nachhaltigkeitspolitik auf Ebene der Bundesländer bilden sollte. Dieses Arbeitspapier dient dem Einstieg in die Debatte, ob die Länder mit ihren bisherigen Maßnahmen auf dem richtigen Weg sind, die umfassende Nachhaltigkeitsagenda der UN bei sich umzusetzen, und wo weiterer Handlungsbedarf besteht.
Lesen Sie hier das vollständige Arbeitspapier: https://www.globalpolicy.org/images/pdfs/Laendersache_Nachhaltigkeit.pdf
Quelle: Mitteilung Global Policy Forum, 09.02.2017