Kabinett beschließt Novelle des UVP-Gesetzes
Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung beschlossen. Verbesserungen gibt es insbesondere bei der Öffentlichkeitsbeteiligung. Bürgerinnen, Bürger und Verbände können die UVP-Unterlagen künftig über zentrale Internetportale des Bundes und der Länder einsehen. Gleichzeitig werden die Vorschriften des UVP-Gesetzes neu gegliedert und klarer gefasst. Dadurch wird eine Umgehung der UVP durch die sogenannte „Salamitaktik“ verhindert.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein wichtiges Instrument des Umweltschutzes und der Umweltvorsorge. Industrieanlagen (z.B. Kraftwerke, Chemiefabriken und große Tierhaltungsanlagen) und Infrastrukturprojekte (z.B. Autobahnen, Eisenbahnlinien oder Flughäfen) dürfen nur genehmigt werden, wenn die Umweltauswirkungen, die von dem Vorhaben ausgehen können, zuvor in einem systematischen Prüfverfahren ermittelt, beschrieben und bewertet worden sind. Wichtiger Bestandteil der UVP ist auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung.
Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung werden das UVP-Gesetz und andere Vorschriften an die neuen europäischen Standards angepasst. Die neue Richtlinie sieht unter anderem Verbesserungen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Künftig soll die Information der Öffentlichkeit verstärkt auf elektronischem Wege erfolgen. Hierfür sollen im Bund und bei den Ländern jeweils zentrale Internetportale eingerichtet werden. Damit erhalten die Bürgerinnen, Bürger und Umweltverbände auf unkomplizierte Weise direkten Zugang zu den UVP-Unterlagen über das Internet.
Darüber hinaus sollen die UVP-Vorschriften insgesamt vereinfacht, klarer und anwenderfreundlicher ausgestaltet werden. Die Novelle wurde deshalb auch in das Programm der Bundesregierung für bessere Rechtsetzung aufgenommen. Mit diesem Anspruch kommt der Gesetzentwurf einem dringenden Bedürfnis der Praxis nach.
Mit der Neufassung sollen zugleich bisherige Umgehungsmöglichkeiten durch die sogenannte „Salami-Taktik“ beseitigt werden. Bislang konnten Investoren einer UVP-Pflicht entgehen, indem sie ein großes Vorhaben in mehrere kleine Vorhaben aufteilten, die nacheinander zugelassen wurden.
Mit dem neuen Gesetz soll auch in solchen Fällen künftig eine Umweltverträglichkeitsprüfung Pflicht sein. Wenn Bundestag und Bundesrat das Gesetz zeitnah verabschieden, können die Regelungen noch vor der Sommerpause in Kraft treten.
Den Gesetzentwurf finden Sie unter www.bmub.bund.de/N54005
Quelle: Pressemitteilung BMUB, 15.02.2017