Am vergangenen Freitag haben das SÜDWIND-Institut und die Stadt Bonn gemeinsam zur Fachkonferenz „Verordnete Freiwilligkeit“– Unternehmensverantwortung im Wandel der Zeit“ in das Alte Rathaus eingeladen.
Smartphone, Markenkleidung, Schokolade – Kauf und Konsum dieser Produkte erscheinen uns ganz selbstverständlich. Was viele von uns nicht immer wissen: Hinter diesen produzierten Waren verbergen sich oft zahlreiche Fälle von Menschenrechtsverletzungen: Menschen schuften unter unwürdigen Bedingungen für Hungerlöhne, sind enormen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt und werden von ihrem Land vertrieben.
Im Jahr 2011 haben die Vereinten Nationen die Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet, 2016 sollten diese endlich auch in Deutschland anhand des „Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP) umgesetzt werden, um Unternehmen gesetzlich zu menschenrechtlicher Sorgfalt zu verpflichten. Doch der Prozess hinkt: Zahlreiche Unternehmen bekennen sich zwar in der Öffentlichkeit zur Nachhaltigkeit – hinter den Kulissen nehmen viele aber weiterhin Menschenrechtsverletzungen in Kauf.
In den 25 Jahren seines Bestehens hat das SÜDWIND-Institut an vielen Stellen zu den Lieferketten und Produktionswegen einzelner Unternehmen oder Produkte recherchiert, die Ergebnisse der Forschung veröffentlicht und die Verantwortlichen aufgefordert, ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht einzuhalten. Die entscheidende Frage, ob die gesetzliche Verankerung oder die verbindlich gestaltete Freiwilligkeit der richtige Weg zu menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht sind, war der Ausgangspunkt der Fachkonferenz „Verordnete Freiwilligkeit“– Unternehmensverantwortung im Wandel der Zeit“.
Für die finanzielle Unterstützung von Fachkonferenz und Festempfang konnte das SÜDWIND-Institut die Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen gewinnen, einen Partner, der SÜDWIND in den letzten Jahren bei der Durchführung zahlreicher Projekte finanziell begleitet hat. Für Eberhard Neugebohrn, Geschäftsführer der Stiftung und Auftaktredner der Veranstaltung, kommen SÜDWIND in den letzten Jahren große Verdienste zu „die ökonomische Seite der Nachhaltigkeit ernst zu nehmen.“ Seiner Meinung nach sei SÜDWIND nicht nur ein kluger politischer Akteur, sondern auch eine Erfolgsgeschichte an sich.
Im anschließenden von der Journalistin Anke Bruns moderierten Gespräch mit den SÜDWIND-Mitarbeiterinnen Antje Schneeweiß und Dr. Sabine Ferenschild fand die Aussage von Antje Schneeweiß Zuspruch, dass vor dem Start eines Dialogs mit Unternehmen oft zunächst eine Skandalisierung wichtig sei, um eine Reaktion der Management- und Führungsebene tatsächlich auslösen zu können.
Das Publikum, welches im Anschluss aktiv in die Diskussion um das Bündnis für nachhaltige Textilien eingebunden wurde, gab den SÜDWIND-MitarbeiterInnen ein deutliches Signal, die Arbeit in diesem Bereich trotz der langwierigen und zeitintensiven Abstimmungsprozesse fortzusetzen.
Prof. Dr. Markus Krajewski von der Universität Erlangen-Nürnberg, Mit-Autor eines Rechtsgutachtens zu menschenrechtlich verpflichtenden Auflagen in Gesetzen, bemängelt in seinem dann folgenden Vortrag den fehlenden politischen Willen für eine gesetzliche Regelung.
Die Brisanz des Themas zeigte sich auch in der Podiumsdiskussion „Gesetzliche Verankerung oder verbindlich gestaltete Freiwilligkeit?“ mit Friedel Hütz-Adams von SÜDWIND, Prof. Dr. Markus Krajewski, Paul Noll, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und Frank Schwabe, Menschenrechtlicher Sprecher der SPD Bundestagsfraktion. Paul Noll hob hervor, dass es wichtig sei, dass sich Unternehmen ernsthaft um Nachhaltigkeit in ihren Lieferketten bemühen. Hinsichtlich der menschenrechtlichen Situation in den Zielländern sei aber auch die Verantwortung der dortigen Staaten wichtig, welche die grundlegenden Standards um- und durchsetzen müssen, und die Nationale Aktionspläne zu Wirtschaft und Menschenrechte entwickeln sollten.
Das Plädoyer von Frank Schwabe für gesetzliche Regelungen endet mit einem Aufruf an die Zivilgesellschaft: “Seien Sie laut, seien Sie frech! Der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte ist noch nicht veröffentlicht.”
Zum Abschluss der Fachkonferenz fasste Friedel Hütz-Adams dann zusammen: „Wir werden als Zivilgesellschaft nicht stillhalten und weiterhin Druck ausüben. Ich hoffe, dass wir in 20 Jahren in menschenrechtlichen Fragen an einem Punkt angekommen sind, wo wir uns fragen, wie wir jemals anders denken konnten.“
Quelle: Pressemitteilung SÜDWIND, 19.09.2016Am vergangenen Freitag haben das SÜDWIND-Institut und die Stadt Bonn gemeinsam zur Fachkonferenz „Verordnete Freiwilligkeit“– Unternehmensverantwortung im Wandel der Zeit“ in das Alte Rathaus eingeladen.
Smartphone, Markenkleidung, Schokolade – Kauf und Konsum dieser Produkte erscheinen uns ganz selbstverständlich. Was viele von uns nicht immer wissen: Hinter diesen produzierten Waren verbergen sich oft zahlreiche Fälle von Menschenrechtsverletzungen: Menschen schuften unter unwürdigen Bedingungen für Hungerlöhne, sind enormen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt und werden von ihrem Land vertrieben.
Im Jahr 2011 haben die Vereinten Nationen die Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet, 2016 sollten diese endlich auch in Deutschland anhand des „Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP) umgesetzt werden, um Unternehmen gesetzlich zu menschenrechtlicher Sorgfalt zu verpflichten. Doch der Prozess hinkt: Zahlreiche Unternehmen bekennen sich zwar in der Öffentlichkeit zur Nachhaltigkeit – hinter den Kulissen nehmen viele aber weiterhin Menschenrechtsverletzungen in Kauf.
In den 25 Jahren seines Bestehens hat das SÜDWIND-Institut an vielen Stellen zu den Lieferketten und Produktionswegen einzelner Unternehmen oder Produkte recherchiert, die Ergebnisse der Forschung veröffentlicht und die Verantwortlichen aufgefordert, ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht einzuhalten. Die entscheidende Frage, ob die gesetzliche Verankerung oder die verbindlich gestaltete Freiwilligkeit der richtige Weg zu menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht sind, war der Ausgangspunkt der Fachkonferenz „Verordnete Freiwilligkeit“– Unternehmensverantwortung im Wandel der Zeit“.
Für die finanzielle Unterstützung von Fachkonferenz und Festempfang konnte das SÜDWIND-Institut die Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen gewinnen, einen Partner, der SÜDWIND in den letzten Jahren bei der Durchführung zahlreicher Projekte finanziell begleitet hat. Für Eberhard Neugebohrn, Geschäftsführer der Stiftung und Auftaktredner der Veranstaltung, kommen SÜDWIND in den letzten Jahren große Verdienste zu „die ökonomische Seite der Nachhaltigkeit ernst zu nehmen.“ Seiner Meinung nach sei SÜDWIND nicht nur ein kluger politischer Akteur, sondern auch eine Erfolgsgeschichte an sich.
Im anschließenden von der Journalistin Anke Bruns moderierten Gespräch mit den SÜDWIND-Mitarbeiterinnen Antje Schneeweiß und Dr. Sabine Ferenschild fand die Aussage von Antje Schneeweiß Zuspruch, dass vor dem Start eines Dialogs mit Unternehmen oft zunächst eine Skandalisierung wichtig sei, um eine Reaktion der Management- und Führungsebene tatsächlich auslösen zu können.
Das Publikum, welches im Anschluss aktiv in die Diskussion um das Bündnis für nachhaltige Textilien eingebunden wurde, gab den SÜDWIND-MitarbeiterInnen ein deutliches Signal, die Arbeit in diesem Bereich trotz der langwierigen und zeitintensiven Abstimmungsprozesse fortzusetzen.
Prof. Dr. Markus Krajewski von der Universität Erlangen-Nürnberg, Mit-Autor eines Rechtsgutachtens zu menschenrechtlich verpflichtenden Auflagen in Gesetzen, bemängelt in seinem dann folgenden Vortrag den fehlenden politischen Willen für eine gesetzliche Regelung.
Die Brisanz des Themas zeigte sich auch in der Podiumsdiskussion „Gesetzliche Verankerung oder verbindlich gestaltete Freiwilligkeit?“ mit Friedel Hütz-Adams von SÜDWIND, Prof. Dr. Markus Krajewski, Paul Noll, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und Frank Schwabe, Menschenrechtlicher Sprecher der SPD Bundestagsfraktion. Paul Noll hob hervor, dass es wichtig sei, dass sich Unternehmen ernsthaft um Nachhaltigkeit in ihren Lieferketten bemühen. Hinsichtlich der menschenrechtlichen Situation in den Zielländern sei aber auch die Verantwortung der dortigen Staaten wichtig, welche die grundlegenden Standards um- und durchsetzen müssen, und die Nationale Aktionspläne zu Wirtschaft und Menschenrechte entwickeln sollten.
Das Plädoyer von Frank Schwabe für gesetzliche Regelungen endet mit einem Aufruf an die Zivilgesellschaft: “Seien Sie laut, seien Sie frech! Der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte ist noch nicht veröffentlicht.”
Zum Abschluss der Fachkonferenz fasste Friedel Hütz-Adams dann zusammen: „Wir werden als Zivilgesellschaft nicht stillhalten und weiterhin Druck ausüben. Ich hoffe, dass wir in 20 Jahren in menschenrechtlichen Fragen an einem Punkt angekommen sind, wo wir uns fragen, wie wir jemals anders denken konnten.“
Quelle: Pressemitteilung SÜDWIND, 19.09.2016